Unfallversicherungen: Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Modellen
Von Redaktion versicherung-magazin.net | 21. September 2008 | Kategorie: UnfallversicherungFast jeder hat schon mal von Unfallversicherungen gehört. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Wann greift der gesetzliche Schutz und für welche Fälle eignet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Zunächst einmal ein paar erklärende Worte zum gesetzlichen Versicherungsschutz bei Unfällen: In diesen Zweig der Sozialversicherung zahlen automatisch alle Angestellten ein. Sie gelten als Pflichtversicherte ebenso wie Kinder und Jugendliche, Studenten, Auszubildende und besondere Berufsgruppen wie Pflegepersonal, Landwirte und Rettungshelfer. Immer wenn sich im Tätigkeitsfeld der pflichtversicherten Personen ein Unfall ereignet, dann ist dies in der Regel ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Je nach Ausmaß des Unfalls treten dann unterstützende Maßnahmen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente in Kraft. Sie dienen Zwecken wie Rehabilitation sowie dem finanziellen Ausgleich in Form von Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen der Betroffenen. Auch werden alle durch den Unfall verursachten Sach- und Personenschäden übernommen.
Doch wer haftet, wenn ein schwerwiegender Unfall in der Freizeit passiert? Zunächst einmal keiner, sofern es sich dabei um einen selbstverschuldeten Unfall handelt. Wird man absichtlich oder unabsichtlich von einer anderen Person verletzt, beispielsweise im Rahmen eines Verkehrsunfalls haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung des anderen. Um im Ernstfall, also nach Freizeitunfällen, auf der sicheren Seite zu sein, hilft nur eine entsprechende private Unfall Versicherung. Fast alle namhaften Versicherungsunternehmen bieten diese innerhalb ihres Leistungsspektrums an. In der Regel gehören zu den festen Bestandteilen eines solchen Vertrags, Vereinbarungen zu Hilfs- und Pflegeleistungen für einen festzulegenden Zeitraum nach dem Unfall, entsprechende Regelungen für den Invaliditätsfall, Unfallrenten, Übernahme von Krankenhaustagegeld für einen mittelfristigeren oder längerfristigeren Krankenhausaufenthalt sowie einige andere Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel zu Unfällen im Ausland sowie möglichen kosmetischen Operationen nach Unfällen.