Gothaer Unfallversicherung

Die Gothaer bietet drei verschiedene Unfallversicherungen an. Zu differenzieren ist zwischen der Risikounfallversicherung, der Unfallrente und der Kinderrente.

Risikounfallversicherung

Laut der Gothaer reicht eine gesetzliche Unfallversicherung nicht aus, da Hausfrauen, Selbstständige und Arbeitslose durch diese keinen Versicherungsschutz erhalten. Die Gothaer Risikounfallversicherung soll diese Personen gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Nach Angaben der Gothaer bietet diese Unfallversicherung einen weltweiten Schutz rund um die Uhr an.

Enthalten sind Invaliditätsleistungen, Vorschussleistung bei schwerwiegenden Unfallverletzungen, Tagegeld für Selbständige ab dem 8., für Angestellte ab dem 43. Tag, Todesfallleistung, Tagegeld Spezial für Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen und -männer ab dem 15. Tag, Unfall-Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld für maximal zwei Jahre, kosmetische Operationen bis 10.000 Euro beitragsfrei sowie des Weiteren Bergungskosten bis 10.000 Euro beitragsfrei.

Die Höhe der Leistung richtet sich grundsätzlich nach dem aktuellen Grad der Invalidität des Versicherten. Nach eigenen Angaben der Gothaer belegt ihre Unfallversicherung den zweiten Platz bei Ökotest. Ferner hat sie bei Stiftung Warentest mit gut (1,7) abgeschlossen.

Unfallrente

Die Unfallrente der Gothaer Unfallversicherung gibt es in zwei verschiedenen Varianten. Es kann gewählt werden zwischen einer lebenslangen Zahlung einer vereinbarten Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent sowie alternativ der Zahlung einer vereinbarten Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten. Die zweite Variante wird von der Gothaer Unfallversicherung zu erheblich günstigeren Beiträgen angeboten als die lebenslange Rente oder Altersbegrenzung.

Kinderrente

Ferner bietet die Gothaer eine Unfallversicherung als Kinderrente an. Hier wird eine lebenslange Zahlung einer vereinbarten Rente ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent gewährt. Zudem erfolgt eine Sicherung der finanziellen Zukunft eines durch einen Unfall oder durch eine Krankheit schwer beeinträchtigten Kindes. Als Kinder gelten für diese Option nur Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

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