Hundeversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht
Jeder Tierhalter wird zustimmen, dass man als Mensch zu keinem Zeitpunkt die volle Kontrolle über ein Tier ausüben kann. Eigentlich kein Wunder, denn es handelt sich gerade bei dem beliebtesten Haustier der Deutschen, dem Hund, um ein Wesen, das in vielen Fällen triebgesteuert agiert. Was zwar durchaus natürlich ist, kann jedoch im Miteinander mit anderen zu Schäden führen. Gegen diverse durch einen Hund verursachten Schäden kann man sich jedoch schützen, und zwar mittels einer Hundeversicherung.
Ist im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Hundeversicherung die Rede ist zumeist die klassische Hundehaftpflichtversicherung gemeint, die ähnlich funktioniert wie eine Privathaftpflichtversicherung für Menschen. Sie greift immer dann ein, wenn der Hund einen Personen- oder Sachschaden am Eigentum anderer verursacht. Der Halter ist dabei jedoch nicht mit inbegriffen: Sollte der eigenen Hund beispielsweise den eigenen Garten verwüsten oder einen wertvollen Teppich anknabbern, haftet die Versicherung nicht. Tut er dies jedoch beim Nachbarn oder bei Freunden, haftet die Versicherung in vollem Umfang. Eine zweite Form der Tierversicherung, die sowohl für Hunde als auch für andere Haustiere abgeschlossen werden kann ist eine Krankenversicherung, bzw. im speziellen Fall die Hundekrankenversicherung. Auch dieses Modell lehnt sich an den bekannten Leistungsmerkmalen der „Menschen-Krankenversicherung“ an. So übernimmt die Hundekrankenversicherung beispielsweise Operationskosten beim Tierarzt oder bezuschusst Impfungen oder Entwurmungskuren Tier. Manche Hunde haben spezifische Krankheitsbilder, die typisch für ihre jeweilige Rasse sind. Wer als Halter regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheits-Checks geht, kann die Versicherung dazu in Anspruch nehmen. Auch schützt die Krankenversicherung den Hund gegen unvorhergesehene Risiken: beispielsweise einen Angriff eines anderen Hundes, das Anfahren durch eine Auto oder andere Unfälle.