Hundekrankenversicherung: Sinn und Zweck
Von Redaktion versicherung-magazin.net | 15. Oktober 2008 | Kategorie: Tierversicherungen
Was auf den ersten Blick vielleicht zum Schmunzeln anregt, macht sich für viele Hundehalter bezahlt: die Hundekrankenversicherung. Vom Prinzip her ähnelt der Versicherungsschutz für Vierbeiner der Krankenversicherung für Menschen: wer regelmäßige Beiträge einzahlt, erhält ein entsprechendes medizinisches Leistungsspektrum. Fast alle namhaften Versicherungsunternehmen haben Tierversicherungen im Angebot, die Angebote für Hunde zählen zu den meistgenutzten. Der Hund ist eben nach wie vor das beliebteste Haustier der Deutschen. Grundsätzlich gilt bei der Hundeversicherung: jedes Tier wird aufgenommen, doch Ausnahmen bestätigen die Regel. So tun sich die meisten Versicherungen schwer damit, Kampfhunde, sehr alte Hunde oder besonders krankheitsanfällige Rassen aufzunehmen. So genannte Listenhunde, also Tiere mit eben diesen Merkmalen, werden wenn überhaupt, dann nur, zu speziellen Konditionen oder Sonderpolicen aufgenommen. Zu den Leistungen einer regulären Versicherung für Hunde zählt die Kostenübernahme bestimmter Tierarztbehandlungen durch das Versicherungsunternehmen. Darunter Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Wurmkuren und andere Routineeingriffe. Aber auch bei Verletzungen des Tieres zahlt in der Regel das Versicherungsunternehmen die Arztrechnung. Anders liegt der Fall bei aufwändigen Operationen: hier sind nicht automatisch alle Kosten abgedeckt. Wer dennoch auf Nummer Sicher gehen möchte und im Ernstfall auch hier finanziell auf der sicheren Seite sein möchte, dem empfiehlt sich zusätzlich eine Hunde-OP-Krankenversicherung abzuschließen. Tierhalter wissen: Medizinische Kosten für den kleinen pelzigen oder gefiederten Freund können schnell 50, 100 oder 200 Euro kosten. Bei Langzeitbehandlungen kommen so schnell eine stolze Summe zusammen – da ist es angenehm, auf die Leistungen einer Versicherung zurückgreifen zu können. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass man im Falle eines gesunden und glücklichen Hundes, der keinerlei außerordentliche Behandlungen benötigt, kein Recht auf Rückerstattung seiner Beiträge hat.