Sterbegeldversicherung als Rücklage

Mit dem Thema Sterben und Tod setzt sich niemand gerne auseinander. Doch gerade im Versicherungswesen kommt man so gut wie gar nicht darum herum. Beispielsweise, wenn es im die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung geht. Von ihrer grundsätzlichen Struktur her ähnelt die Sterbegeldversicherung einer Kapital-Lebensversicherung mit einer entsprechend niedrigen Versicherungssumme. In den allermeisten Fällen dient die Sterbegeldversicherung dazu, die Kosten einer Beerdigung abzudecken. Sie wird sowohl von Alleinstehenden als auch von Eltern abgeschlossen, die ihren Kindern auch nach dem Tod nicht zur Last werden wollen. Die Versicherungssummen belaufen sich in alle Regel auf Beträge zwischen 5.000 und 12.00 Euro – kein Vergleich zu einer normalen Kapitallebensversicherung. Dafür sind auch die monatlichen Beiträge deutlich günstiger, bei vielen Versicherungsunternehmen um die plus/minus 12 Euro für Angestellte, die bis zum 50. Lebensjahr eintreten. Die Sterbegeldversicherung ist allerdings nicht mit einer Risiko-Lebensversicherung zu verwechseln, denn letztere dient vor allem dazu, Familienmitglieder und Nachkommen im Todesfall finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung greift auch dann, wenn der Versicherungsnehmer Kredite laufen hat oder über Schulden verfügt –  die Familie muss in diesem Fall nicht für den Ausgleich der Kosten einstehen, wird somit also vor einem möglichen finanziellen Ruin bewahrt. Bis zum Jahr 2004 war die Sterbegeldversicherung noch fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherungen, heute gilt sie aber als Wahlleistung, die bei Inanspruchnahme zu 100 Prozent vom Versicherungsnehmer übernommen werden muss. In einigen Fällen sind Angestellte, oftmals Beamte, über ihren Arbeitgeber in einer Sterbegeldversicherung versichert – dies ist in der Regel Bestandteil eines Vertrages.

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Pferdeversicherung: Ein wichtiges Thema für alle Halter

Nicht nur Pferdefreunde wissen: Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Leider beweisen Statistiken von Unfallversicherern häufig das Gegenteil, denn Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Zwischenfälle mit Pferden, die nicht nur mit Glück und Zufriedenheit allein zu tun haben. Aus diesem Grund empfiehlt sich für alle Pferdebesitzer der Abschluss einer Pferdeversicherung – möglichst ab dem Zeitpunkt, ab dem man das gute Tier sein Eigen nennen darf. Die Gründe für eine Pferdeversicherung liegen auf der Hand: Sollte das Tier einen Unfall verursachen oder das Eigentum anderer beschädigen, ist der Besitzer zu 100 Prozent haftbar. Ganz gleich, ob er den Unfall mitverursacht hat oder nicht. Da Pferde zum Teil als Nutztiere aber auch als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr benutzt werden, gilt für sie das Gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: sie stellen eine potenzielle Gefahr für sich und andere dar. Jedes noch so gut erzogene oder dressierte Tier kann in Stresssituationen einmal unvorhergesehene Verhaltensweisen zeigen. Im Falle eines Pferdes könnte dies das unkontrollierte Durchgehen auf einer vielbefahrenen Straße oder in einer Menschenmenge sein – man mag sich gar nicht ausmalen, was dabei schlimmstenfalls passieren könnte. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Pferdehaftpflichtversicherung, die alle Schäden an Personen und Eigentum reguliert. Ähnlich wie bei der Privathaftpflicht des Menschen, sichert die Pferdehaftpflicht jedoch nicht das Tier selbst ab. Für eine eventuelle medizinische Behandlung oder sogar eine aufwendige Operation kommt der Halter auf – es sei denn, dieser hat eine Pferdekrankenversicherung abgeschlossen. Tierversicherungen wie die Pferde-, Katzen- oder Hundeversicherungen werden von allen namhaften Versicherungsunternehmen angeboten – auch hier lohnt sich für Verbraucher ein Preisvergleich.

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Die freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung soll Menschen, die ein anderes Versicherungsverhältnis wie beispielsweise eine Pflichtversicherung beendet haben, ermöglichen, auf freiwilliger Basis in eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl einzutreten. Am häufigsten handelt es sich bei den freiwillig Versicherten um Familienversicherte, deren Versicherungsschutz aus Altersgründen erlischt und die sich in diesem Zusammenhang neu orientieren müssen. Auch Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben, können von der Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung profitieren. Ebenso Schwerbehinderte und Menschen, die nach längeren Auslandsaufenthalten nach Deutschland zurückkehren. Grundsätzlich ist es möglich sich freiwillig sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Allerdings gibt es beim privaten Modell einige Einschränkungen. So können sich hier nur Personen freiwillig versichern, die entweder selbstständig oder beamtet sind, studieren oder als Angestellte mehr als 47.700 Euro Jahresgehalt in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren nachweisen können. Derlei Besonderheiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht: Sie sind verpflichtet, jeden Antragssteller aufzunehmen, auch chronisch Kranke oder Schwerbehinderte. Einzig gilt die Auflage, dass der potenzielle neue Versicherungsnehmer sein Anliegen schriftlich formuliert und der Krankenkasse seiner Wahl vorlegt. Auch die medizinische Zusatzkrankenversicherung gehört der Gruppe der freiwilligen Versicherungen an.

Dem gegenüber steht die Pflichtversicherung. Diese betrifft den Großteil der Bevölkerung und wird rein juristisch so definiert, dass darunter nichts anderes als die Gesamtheit der Sozialversicherungen, die jeder automatisch mit seinem Gehalt bezahlt, zu verstehen ist. Demnach zählen neben der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung zu den so bezeichneten Pflichtversicherungen innerhalb unseren Sozialstaates.

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Private Rentenversicherung wird für viele Berufstätige unverzichtbar

Die Renten sind in Politik und Gesellschaft ein vieldiskutiertes Thema. Dass viel Verunsicherung und Zukunftssorge bei der Auseinandersetzung mit der Altersvorsorge mitschwingt, ist nicht weiter verwunderlich. Denn fest steht: Die Menschen werden immer älter und die Ressourcen immer knapper. Inwieweit ein durchschnittlicher Angestellter, der heutzutage fleißig in die staatliche Rentenversicherung einzahlt, im Alter etwas davon hat, das ist unklar. Doch selbst wenn eine Rente ausgezahlt wird, dann ist davon auszugehen, dass es schwierig wird, mit ihr den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher hat sich die private Rentenversicherung in den letzten Jahren zunehmend als sinnvolle Ergänzung zum staatlichen Modell entwickelt. Einige Selbstständige sind sogar ganz aus der gesetzlichen Versicherung ausgetreten und kümmern sich allein um ihre Rente. Für Angestellte ist dieser Schritt nicht möglich, denn Zahlungen in die Rentenversicherung werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten bzw. eingezahlt. Eine Mischung aus gesetzlicher und privater Rente stellen Riester Rente und Rüruprente dar. Bei diesen Versicherungen handelt es sich um klassische Modelle, die vom Versicherungsnehmer initiiert und abgeschlossen werden müssen. Einmal abgeschlossen, bezuschusst der Staat diese Versicherung jedoch um bestimmte Beträge. Mit Erreichung des Rentenalters werden dann monatliche Summen an den Empfänger ausgezahlt. Sozusagen sind diese beiden Renten ein Tandem aus privaten und staatlichen Einzahlungen und Mitteln. Für wen sich Riester- und Rüruprente lohnen, lässt sich pauschal schwer sagen – zu viele Faktoren schwingen mit. Beispielsweise: Eintrittsalter des Versicherungsnehmer, Familienstand, Anzahl der Kinder, monatliches Einkommen und vieles mehr. Für Selbstständige und Freiberufler eignet sich diese staatlich-private Form der Altersvorsorge nur unter bestimmten Bedingungen. Für alle Interessenten eines solchen Rentenmodells lohnt sich ein umfassender Versicherungsvergleich. In der Regel bieten alle großen Versicherungsunternehmen entsprechende Pakete an, dabei können Preise und Leistungen jedoch stark variieren.

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Unfallversicherungen: Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Modellen

Fast jeder hat schon mal von Unfallversicherungen gehört. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Wann greift der gesetzliche Schutz und für welche Fälle eignet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Zunächst einmal ein paar erklärende Worte zum gesetzlichen Versicherungsschutz bei Unfällen: In diesen Zweig der Sozialversicherung zahlen automatisch alle Angestellten ein. Sie gelten als Pflichtversicherte ebenso wie Kinder und Jugendliche, Studenten, Auszubildende und besondere Berufsgruppen wie Pflegepersonal, Landwirte und Rettungshelfer. Immer wenn sich im Tätigkeitsfeld der pflichtversicherten Personen ein Unfall ereignet, dann ist dies in der Regel ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Je nach Ausmaß des Unfalls treten dann unterstützende Maßnahmen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente in Kraft. Sie dienen Zwecken wie Rehabilitation sowie dem finanziellen Ausgleich in Form von Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen der Betroffenen. Auch werden alle durch den Unfall verursachten Sach- und Personenschäden übernommen.

Doch wer haftet, wenn ein schwerwiegender Unfall in der Freizeit passiert? Zunächst einmal keiner, sofern es sich dabei um einen selbstverschuldeten Unfall handelt. Wird man absichtlich oder unabsichtlich von einer anderen Person verletzt, beispielsweise im Rahmen eines Verkehrsunfalls haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung des anderen. Um im Ernstfall, also nach Freizeitunfällen, auf der sicheren Seite zu sein, hilft nur eine entsprechende private Unfall Versicherung. Fast alle namhaften Versicherungsunternehmen bieten diese innerhalb ihres Leistungsspektrums an. In der Regel gehören zu den festen Bestandteilen eines solchen Vertrags, Vereinbarungen zu Hilfs- und Pflegeleistungen für einen festzulegenden Zeitraum nach dem Unfall, entsprechende Regelungen für den Invaliditätsfall, Unfallrenten, Übernahme von Krankenhaustagegeld für einen mittelfristigeren oder längerfristigeren Krankenhausaufenthalt sowie einige andere Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel zu Unfällen im Ausland sowie möglichen kosmetischen Operationen nach Unfällen.

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Die Motorradversicherung

In kaum einem anderen Lebensbereich ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtiger als im Straßenverkehr. Wer Halter eines Pkws, Lkws oder Motorrads ist, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um die so genannte Haftpflichtversicherung, die dann in Kraft tritt wenn das Eigentum Dritter durch einen Unfall beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Pkw- und Motorradversicherung unterscheiden sich dabei nur unwesentlich voneinander. Denn zusätzlich zur Haftpflicht- sollte auch für Krafträder – und dazu gehören auch Mopeds, Vespas oder Mokicks – eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Zweiradhalter können hierbei zwischen einer Motorradvollkasko und –teilkasko Versicherung wählen. Die Tarife für Motorradversicherungen hängen dabei jedoch von anderen Faktoren ab als Versicherungsbeiträge von Kfz-Haltern. Und zwar spielt das Alter des Fahrers eine ebenso große Rolle wie die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs. Demnach sinken die Beiträge bei einigen Versicherungsunternehmen ab dem 30. Lebensjahr des Halters oder bei der Erwähnung eines eingebauten ABS-Systems. Die Versicherer gehen davon aus, dass Fahrpraxis und entsprechende Sicherheitsaspekte das Unfallrisiko verringern. Solche Aspekte spielen bei der klassischen KFZ-Versicherung hingegen gar keine Rolle. Aber auch hier gibt es bei den Kaskoversicherungen die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko. Die Teilkaskoversicherungen kommen in der Regel für Schäden auf, die durch Explosion, Hagel, Blitz, Stürme, Glasbruch oder Zusammenprall mit einem Wildtier entstehen. Die Vollkaskoversicherung springt darüber hinaus auch dann ein, wenn der Halter selbst verantwortlich für einen Schaden ist oder Opfer von Vandalismus wird. Der Halter kann selbst entscheiden, ob er einen zusätzlichen Selbstbehalt abschließt oder nicht. Grundsätzlich gilt: Im Vergleich kommt man mit dem Selbstbehalt, also der Eigenzuzahlung im Schadensfall, auf einen günstigeren Versicherungsbeitrag als beim kompletten Verzicht auf Selbstbehalt.

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Zahnversicherung: was dahinter steckt

Neun von zehn Erwachsenen gehen nicht gerne zum Zahnarzt. Eigentlich kein Wunder, denn selbst Routineeingriffe oder prophylaktische Zahnbehandlungen können unangenehm oder schmerzhaft sein. Dennoch sind regelmäßige Zahnarztbesuche, möglichst schon ab frühester Jugend, empfehlenswert für jedermann. Denn Früherkennung lautet das Stichwort: je eher eine Zahnerkrankung festgestellt werden kann, desto besser sind die Therapie- und Heilungschancen.

Doch nicht immer bewahrt einen die Prophylaxe vor größeren Eingriffen. Gerade im Alter müssen sich viele Menschen unangenehmen und langwierigen Behandlungen unterziehen, häufig im Zusammenhang mit Zahnersatz oder Zahnprothesen. Gesetzlich Versicherte müssen hierzu tief in die eigene Tasche greifen, denn gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Anfertigen und Einsetzen von Prothesen in den meisten Fällen nur zu einem geringen Teil. Deshalb entscheiden sich immer mehr Patienten für eine private Zahnversicherung als Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahnversicherung ist eine von mehreren gesundheitlichen Zusatzangeboten der Versicherungsunternehmen und inzwischen verbreiteter als Brillenversicherungen.

Der Vorteil für den Versicherten liegt darin, dass er im Falle eines medizinischen Eingriffs von seiner Zusatzkrankenversicherung unterstützt wird. Je nach vertraglicher Vereinbarung übernimmt diese einen großen Teil oder gar alle im Rahmen der Behandlung anfallenden Kosten. Im Falle einer Zahnversicherung hieße dies: Übernahme von Zahnarzt- und Zahntechnikerhonoraren sowie den häufig sehr kostspieligen Materialkosten für den Zahnersatz. In die Zahnversicherung und alle anderen medizinischen Zusatzversicherungen zahlt man zumeist monatliche Beiträge. Bei der Berechnung des individuellen Beitrags spielt auch das Einstiegsalter eine Rolle: Je jünger das potenzielle neue Mitglied ist, desto günstiger die Beiträge und umgekehrt. Bevor man eine Zahnzusatzversicherung abschließt sollte man vorab einen Versicherungsvergleich abschließen, denn das Preis-Leistungsverhältnis variiert zum Teil erheblich.

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Hundeversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht

Jeder Tierhalter wird zustimmen, dass man als Mensch zu keinem Zeitpunkt die volle Kontrolle über ein Tier ausüben kann. Eigentlich kein Wunder, denn es handelt sich gerade bei dem beliebtesten Haustier der Deutschen, dem Hund, um ein Wesen, das in vielen Fällen triebgesteuert agiert. Was zwar durchaus natürlich ist, kann jedoch im Miteinander mit anderen zu Schäden führen. Gegen diverse durch einen Hund verursachten Schäden kann man sich jedoch schützen, und zwar mittels einer Hundeversicherung.

Ist im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Hundeversicherung die Rede ist zumeist die klassische Hundehaftpflichtversicherung gemeint, die ähnlich funktioniert wie eine Privathaftpflichtversicherung für Menschen. Sie greift immer dann ein, wenn der Hund einen Personen- oder Sachschaden am Eigentum anderer verursacht. Der Halter ist dabei jedoch nicht mit inbegriffen: Sollte der eigenen Hund beispielsweise den eigenen Garten verwüsten oder einen wertvollen Teppich anknabbern, haftet die Versicherung nicht. Tut er dies jedoch beim Nachbarn oder bei Freunden, haftet die Versicherung in vollem Umfang. Eine zweite Form der Tierversicherung, die sowohl für Hunde als auch für andere Haustiere abgeschlossen werden kann ist eine Krankenversicherung, bzw. im speziellen Fall die Hundekrankenversicherung. Auch dieses Modell lehnt sich an den bekannten Leistungsmerkmalen der „Menschen-Krankenversicherung“ an. So übernimmt die Hundekrankenversicherung beispielsweise Operationskosten beim Tierarzt oder bezuschusst Impfungen oder Entwurmungskuren Tier. Manche Hunde haben spezifische Krankheitsbilder, die typisch für ihre jeweilige Rasse sind. Wer als Halter regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheits-Checks geht, kann die Versicherung dazu in Anspruch nehmen. Auch schützt die Krankenversicherung den Hund gegen unvorhergesehene Risiken: beispielsweise einen Angriff eines anderen Hundes, das Anfahren durch eine Auto oder andere Unfälle.

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Berufsunfähigkeitsrente zählt für Berufstätige zu den wichtigsten Versicherungen

Es kann jeden treffen, auch junge Leute: Ein Unfall oder eine Krankheit, durch die man nicht mehr in der Lage ist, seinen Job auszuüben. Im schlimmsten Fall ist der oder die Betroffene gar nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Per Definition spricht man immer dann von einer akuten Berufsunfähigkeit, wenn der Betroffene weniger als 50 Prozent der geforderten Leistungen in seinem Job erbringen kann. Ist dies der Fall bedeutet das rein finanziell: Es kommt kein Geld mehr rein und die Kosten wie Wohnung, Auto sowie allgemeine Lebenshaltungskosten laufen weiter. Um hier nicht an den Rand des Existenzminimums gedrängt zu werden, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. Wenn die Diagnose „berufsunfähig“ lautet, greift diese ergänzend zu den monatlichen Zahlungen durch den Gesetzgeber, etwa Krankengeld oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Je nach Höhe der zuvor gezahlten monatlichen Beiträge in die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Betroffene somit in der Lage seinen Lebensstandard zu halten oder zumindest finanziell nicht ganz ins Abseits zu geraten. Denn wer ein Haus abbezahlt oder ein Auto finanziert hat, der muss seinen finanziellen Verpflichtungen auch im Krankheitsfall nachkommen, die Gläubiger können darauf keine Rücksicht nehmen. Daher ist es nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch berufstätigen Eltern mit Kindern sinnvoll, in eine solche Form der Absicherung für den Krankheitsfall einzuzahlen. Ausbezahlt wird die Versicherungssumme übrigens monatlich, daher stammt auch die Bezeichnung als Rente. Was bei Abschluss der Versicherung zu berücksichtigen ist, sind einerseits die laufenden Kosten für sich und seine Familie und andererseits die möglichen Pflegekosten, die im Rahmen eines Unfalls oder einer Erkrankung entstehen können.

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Ausbildungsversicherung – eine sinnvolle Investition in die Zukunft von Kindern

Üblicherweise sind es die Eltern oder Großeltern, die eine Ausbildungsversicherung für ihre Kinder oder Enkel abschließen. Zumeist entschiedet man sich schon lange Zeit, bevor ein Kind überhaupt im Ausbildungsalter ist, für den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages. Unter diesem Vorsorgeaspekt kann die Ausbildungs-Versicherung durchaus mit einer kleinen Kapital-Lebensversicherung verglichen werden, denn die Hauptmerkmale sind identisch. Demnach zahlen die Versicherungsnehmer Beiträge ein und die daraus resultierende Versicherungssumme wird dann fällig, wenn eine Ausbildung begonnen wird. Grundsätzlich gilt dabei die Regel: Je eher mit den regelmäßigen Beitragseinzahlungen begonnen wird, desto höher fällt die Versicherungssumme aus. Nicht selten werden solche Versicherungen deshalb schon bei der Geburt eines Kindes abgeschlossen. Es ist vor allem die finanzielle Absicherung der Kinder, die bei der Entscheidung für eine Ausbildungsversicherung eine Rolle spielt. Denn die Auszahlung ist in jedem Fall gesichert, auch wenn ein Elternteil vor Erreichen des Ausbildungsalter stirbt, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme erhalten. So können Eltern zu 100 Prozent für die berufliche Zukunft ihrer Kinder sorgen. Die Alters-Höchstgrenze für die Inanspruchname einer solchen  Versicherung liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei 25 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte das Kind mit der Ausbildung begonnen haben. Es gibt aber auch Versicherungsmodelle, die eine Auszahlung zum 18 Lebensjahr vorgesehen haben – ganz gleich, ob das Kind zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule geht oder bereits mit einer Ausbildung begonnen hat. Gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Studiengebühren an Universitäten ist es für Eltern durchaus sonnvoll über eine solche Investition in der Zukunft ihrer Kinder nachzudenken.

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