Sterbegeldversicherung als Rücklage
Mit dem Thema Sterben und Tod setzt sich niemand gerne auseinander. Doch gerade im Versicherungswesen kommt man so gut wie gar nicht darum herum. Beispielsweise, wenn es im die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung geht. Von ihrer grundsätzlichen Struktur her ähnelt die Sterbegeldversicherung einer Kapital-Lebensversicherung mit einer entsprechend niedrigen Versicherungssumme. In den allermeisten Fällen dient die Sterbegeldversicherung dazu, die Kosten einer Beerdigung abzudecken. Sie wird sowohl von Alleinstehenden als auch von Eltern abgeschlossen, die ihren Kindern auch nach dem Tod nicht zur Last werden wollen. Die Versicherungssummen belaufen sich in alle Regel auf Beträge zwischen 5.000 und 12.00 Euro – kein Vergleich zu einer normalen Kapitallebensversicherung. Dafür sind auch die monatlichen Beiträge deutlich günstiger, bei vielen Versicherungsunternehmen um die plus/minus 12 Euro für Angestellte, die bis zum 50. Lebensjahr eintreten. Die Sterbegeldversicherung ist allerdings nicht mit einer Risiko-Lebensversicherung zu verwechseln, denn letztere dient vor allem dazu, Familienmitglieder und Nachkommen im Todesfall finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung greift auch dann, wenn der Versicherungsnehmer Kredite laufen hat oder über Schulden verfügt – die Familie muss in diesem Fall nicht für den Ausgleich der Kosten einstehen, wird somit also vor einem möglichen finanziellen Ruin bewahrt. Bis zum Jahr 2004 war die Sterbegeldversicherung noch fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherungen, heute gilt sie aber als Wahlleistung, die bei Inanspruchnahme zu 100 Prozent vom Versicherungsnehmer übernommen werden muss. In einigen Fällen sind Angestellte, oftmals Beamte, über ihren Arbeitgeber in einer Sterbegeldversicherung versichert – dies ist in der Regel Bestandteil eines Vertrages.