Die Restschuldversicherung

Wenn von einer Restschuldversicherung die Rede ist, dann wird im gleichen Zusammenhang häufig auch von Ratenkrediten oder anderen Finanzierungsformen gesprochen. Das liegt vor allem daran, dass die Restschuldversicherung ein Produkt der Versicherungsbranche ist, das für eine Zielgruppe zugeschnitten ist, die sich langfristig an einen Kredit gebunden hat. Auch Personen, die mehrere Verpflichtungen parallel laufen haben, schließen Restschuldversicherungen ab. Damit verfolgen sie nicht etwa eigene Ziele, sondern betreiben damit ausschließlich eine Art von Vorsorge für ihre Verwandten oder Nachkommen. Das liegt daran, dass die Restschuldversicherung eine Versicherung ist, die unter anderem im Todesfall des Versicherten in Kraft tritt. Profitieren können einzig und allein die Nachkommen, die mit geltender Restschuldversicherung nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen brauchen. Anders liegt der Fall, wenn ein Schuldner verstirbt und keine derartige Versicherung abgeschlossen hat, denn dann werden quasi die Schulden bzw. finanziellen Verpflichtungen auf die nächsten Angehörigen übertragen. Man steht vor dem Bankinstitut oder Unternehmen, das den Kredit gewährt hat in der Schuld – ganz gleich, ob man an der Vereinbarung seines Ehepartner, Elternteils oder Kindes beteiligt war oder nicht. Aber auch im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers kann die Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden. Und zwar immer dann, wenn der Kreditnehmer aus finanziellen und/oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Raten zu zahlen. Allerdings ist die Unterstützung durch die Restschuldversicherung in diesem Fällen nicht unbegrenzt – die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen eine maximale Ausfallzeit von zwölf Monaten. In der Regel werden Restschuldversicherungen immer gleichzeitig mit einer Kreditvereinbarung abgeschlossen. Die regelmäßigen Versicherungsbeiträge orientieren sich nämlich sowohl an der Summe des aufgenommenen Geldbetrags als auch am Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.

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