Private Krankenversicherung – Wartezeiten, Selbstbehalte, Kostenerstattung

Private Krankenversicherungen sind zuständig für Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, sondern sich freiwillig versichern lassen wollen. Hierzu gehören Freiberufler und Selbständige, Beamte und Angestellte, die nicht weniger als 48150 Euro brutto innerhalb eines Kalenderjahres verdienen.

Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten, die auf Grund von Erkrankungen oder Unfällen entstehen. Hierzu gehören Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen usw. Die Höhe der Kostenerstattung ist bei Privat Krankenversicherungen abhängig von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

Die monatlichen Beiträge für private Krankenkassen orientieren sich am Geschlecht des Versicherungsnehmers, an dessen Alter zum Zeitpunkt des Eintritts in die Krankenversicherung, sowie am aktuellen gesundheitlichen Zustand. Ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns besteht in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten bis zur ersten Kostenerstattung. Ausnahmen sind möglich, wenn in Form eines ärztlichen Gutachtens nachgewiesen werden kann, dass eine dringende medizinische Behandlungserfordernis vorliegt. Für zahnärztliche Behandlungen gilt häufig eine Wartezeit von acht Monaten, sofern vorab keine unumgängliche Behandlung erforderlich ist.

Private Krankenversicherungen bieten eine Wahlfreiheit bzgl. Arzt und Krankenhaus. Hinsichtlich der Kostenerstattung muss der Versicherungsnehmer zunächst in Vorleistung gehen. Die Erstattung erfolgt auf Basis der Rechnungsstellung des behandelnden Arztes im Rahmen der ärztlichen Gebührenverordnung. Es ist möglich, vertraglich einen so genannten Selbstbehalt zu vereinbaren, bei dem der Versicherungsnehmer einen Teil der Behandlungskosten selbst übernimmt. Dadurch verringern sich die monatlichen Krankenkassenbeiträge.

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