Krankenzusatzversicherung – was sich dahinter verbirgt
Eine Krankenzusatzversicherung ist ein Angebot für alle gesetzlich Versicherten, das viele Vorteile mit sich bringt. Beispielsweise übernimmt die private Zusatzversicherung ärztliche Leistungen, die von den Kassen normalerweise nicht finanziert werden. Das kann sich auf bestimmte Vorsorge-Untersuchungen beziehen oder auch auf Zahnersatz. Die Versicherung ermöglicht dem Patienten in den vorher festgelegten Bereichen eine Art Privatbehandlung wie sie den Versicherten privater Krankenkassen zugute kommt. Natürlich hat jeder Patient die Möglichkeit, Sonder- oder Zusatzleitungen auch außerhalb der privaten Krankenzusatzversicherung wahrzunehmen – allerdings muss er sie dann aus eigener Tasche zahlen. Und wer ein wenig Erfahrung mit Arztbesuchen und den anfallenden Kosten hat, der weiß, dass hier gut und gerne stolze Summen zusammen kommen können. Da ist es verlässlicher monatlich in eine Versicherung einzuzahlen, als irgendwann im Ernstfall mit einer teuren Rechnung konfrontiert zu werden. Eine sehr beliebte Form der Krankenzusatzversicherung ist die so genannte Stationäre Krankenzusatzversicherung für Aufenthalte im Krankenhaus. Die ermöglicht gesetzlich Versicherten für die Zeit ihres Klinikaufenthaltes die gleiche Behandlung wie einem Privatversicherten. Das heißt, je nach Vereinbarung, Unterbringung im Zweitbett- oder sogar Einzelzimmer und Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt. Fast alle großen Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Pakete im Zusammenhang mit dem Krankenzusatz an. Beim Abschluss einer solchen Versicherung gilt: Je jünger der oder die Patientin bei Beginn des Vertragsverhältnisses ist, desto günstiger sind die Beiträge. Ältere Menschen oder bereits chronisch Kranke werden deutlich stärker finanziell belastet. Wo jedoch alle Interessenten drauf achten sollten, ist das Kleingedruckte in den Verträgen. Denn entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass Zusatzversicherungen alle anfallenden Behandlungskosten übernehmen, beteiligen sie sich lediglich mit einem prozentualen Anteil an den Arztrechnungen. In diesem Zusammenhang ist von Erstattungshöchstbeträgen die Rede, die jedoch zumeist erst nach mehreren Jahren Einzahlung, voll ausgeschöpft werden können. Hier können Versicherungsvergleiche durchaus hilfreich bei der Auswahl des passenden Angebotes sein.
Die GKV - gesetzlich freiwillig oder pflichtversichert - Versicherungen Informer Said,
13. Oktober, 2008 @ 09:57
[…] im Sozialgesetzbuch V genau festgelegt sind. Alle weiteren Leistungen können Sie nur durch eine Zusatzversicherung in Anspruch […]