Krankenvollversicherung – eine Form der Krankenversicherung

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einer Krankenvollversicherung nichts anderes als eine umfassende medizinische Versorgung bei Arzt oder Krankenhaus, deren Kosten vom Versicherungsunternehmen seiner Wahl oder auch der Pflichtversicherung übernommen werden. Besonders die private Krankenversicherung (PKV) wirbt oftmals mit der Krankenvollversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, kann jedoch nicht jeder Patient eine private Krankenvollversicherung abschließen. Denn die PKV richtet sich an eine vordefinierte Zielgruppe: dazu zählen neben Selbständigen wie Notaren, Ärzten, Rechtsanwälten auch Angestellte ab einem gewissen Jahreseinkommen sowie Beamte, Studenten und Senioren. Zu den klassischen Merkmalen einer Krankenvollversicherung, die von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten wird, zählt das umfassende Leistungsspektrum: So übernehmen die privaten Anbieter deutlich mehr Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus lassen sie ihren Mitgliedern mehr Freiheiten. Das zeigt sich unter anderem in der freien Arzt- oder Klinikwahl, den Erstattungen vieler alternativmedizinischer Behandlungen oder der Übernahme aller Kosten, die im Rahmen von prophylaktischen Untersuchungen entstehen. Dem gegenüber steht der Trend bei den gesetzlichen Kassen – diese übernehmen seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform immer weniger Behandlungskosten. In vielen Fällen können sich Verbraucher nur durch den Abschluss von Zusatzversicherungen vor hohen Arztrechnungen und Behandlungskosten schützen. Nur durch die Kombination aus gesetzlicher KV und privaten Zusatzleistungen kann eine Art Vollversicherung erreicht werden, die dem Angebot der PKV gleichkommt. Aus diesem Grund denken viele Patienten über den Wechsel in eine private Krankenvollversicherung nach. Doch wie gesagt: Es bestehen jede Menge Aufnahmekriterien und selbst wenn diese den Anforderungen der Anbieter entsprechen, sollte der ein Wechsel gut überlegt sein. Denn wer einmal Mitglied einer PKV ist, der kann nicht ohne weiteres in die GKV zurückwechseln.

Schlagwörter zum Beitrag » Krankenvollversicherung – eine Form der Krankenversicherung (versicherung-magazin.net) « :