Krankenversicherungen sind Teil unseres Gesundheitssystems

Für alle deutschen Staatsbürger zählen Krankenversicherungen zu den Pflichtversicherungen. Seit 2007 sind die gesetzlichen Kassen dazu gezwungen ehemalige Mitglieder, die auf eigenen Wunsch ausgetreten sind, bedingungslos wieder aufzunehmen. Gleiches gilt ab 2009 auch für private Krankenkassen, die ehemalige Mitglieder zu einem Standardtarif wieder integrieren müssen. Dennoch gibt es eine geschätzte Zahl von derzeit 300.000 Menschen, die ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz leben. Das kann teuer werden, denn im Falle einer Notfall-Behandlung im Krankenhaus können so schnell mehrer Tausend Euro zusammenkommen, die der Patient dann aus eigener Tasche zahlen muss – für viele bedeutet dies der finanzielle Ruin. Insbesondere Auslandsrückkehrern und Geschiedenen, die während der Ehe über den Partner versichert waren, fehlt häufig der Versicherungsschutz. Auch Selbstständige, die einen finanziellen Engpass durchleben, versuchen oftmals zu sparen, indem sie Krankenkassenbeiträge ausetzen. Doch das ist ein riskantes Vorhaben und vielen Fällen geht diese Rechnung einfach nicht auf. Unser Gesundheitssystem deckt auch den Versicherungsschutz für jene Menschen ab, die arbeitslos oder obdachlos sind. Auch für sie soll stets eine kostenlose medizinische Basisversorgung gewährleistet sein, nur müssen die Bereffenden sich von sich aus melden bzw. wieder anmelden. In den meisten Fällen waren Nicht-Versicherte irgendwann in ihrem Leben einmal Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Und diese muss die Betreffenden – entgegen der weit verbreiteten Fehlannahme – seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes auch wieder zurücknehmen.

 

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