Krankenkassen – Auswahl und Möglichkeiten

Für Verbraucher ist die Entscheidung für eine Mitgliedschaft in einer der zahlreichen deutschen Krankenkassen nicht immer ganz einfach. Denn das Angebot am Markt ist groß, viele Anbieter werben um neue Mitglieder. Besonders ältere Menschen, für die die Krankenkasse früher durch den Beruf vorgegeben war – etwa eine Kasse für Beschäftigte des Handwerks oder medizinische Berufe – tun sich schwer mit der freien Auswahl, die seit einigen Jahren besteht. Dennoch überwiegen die Vorteile des neuen Systems, denn durch einen gründlichen Krankenkassenvergleich kann jeder die geeignete Versicherung für seine individuellen Wünsche und Voraussetzungen finden und somit bares Geld bei den Mitgliedsbeiträgen sparen. Das gilt sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenversicherungen, kurz GKV und PKV. Allerdings gelten für die PKV besondere Aufnahmebedingungen: So müssen potenzielle neue Mitglieder entweder selbstständig tätig sein oder über ein überdurchschnittliches Jahreseinkommen verfügen. Auch werden Antragsteller von der PKV einem gründlichen Gesundheitscheck unterzogen. Stellt sich hierbei eine chronische Erkrankung heraus, kann dies ein Grund sein, um von einer privaten Krankenversicherung abgelehnt zu werden. Daher lohnt sich der Eintritt in eine PKV zumeist nur in jungen Jahren, da die Beiträge auf der Basis des Eintrittsalters berechnet werde. Für ältere Menschen lohnt sich die PKV allein aus finanziellen Gründen nicht. Anders läuft dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die dazu verpflichtet sind, jeden Antragssteller aufzunehmen.  Nicht mit den privaten Krankenversicherungen zu verwechseln sind die privaten Krankenzusatzversicherungen. Diese können jederzeit von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Als Zahnzusatz- oder Brille-Zusatzversicherungen sind diese jedoch kein Ersatz für die normale GKV, sondern nur eine Ergänzung, die dann zum Tragen kommt, wenn besondere medizinische Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind anstehen. Die Zusatzversicherung übernimmt oder bezuschusst dann die Behandlungskosten.

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