Die freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung soll Menschen, die ein anderes Versicherungsverhältnis wie beispielsweise eine Pflichtversicherung beendet haben, ermöglichen, auf freiwilliger Basis in eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl einzutreten. Am häufigsten handelt es sich bei den freiwillig Versicherten um Familienversicherte, deren Versicherungsschutz aus Altersgründen erlischt und die sich in diesem Zusammenhang neu orientieren müssen. Auch Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben, können von der Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung profitieren. Ebenso Schwerbehinderte und Menschen, die nach längeren Auslandsaufenthalten nach Deutschland zurückkehren. Grundsätzlich ist es möglich sich freiwillig sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Allerdings gibt es beim privaten Modell einige Einschränkungen. So können sich hier nur Personen freiwillig versichern, die entweder selbstständig oder beamtet sind, studieren oder als Angestellte mehr als 47.700 Euro Jahresgehalt in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren nachweisen können. Derlei Besonderheiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht: Sie sind verpflichtet, jeden Antragssteller aufzunehmen, auch chronisch Kranke oder Schwerbehinderte. Einzig gilt die Auflage, dass der potenzielle neue Versicherungsnehmer sein Anliegen schriftlich formuliert und der Krankenkasse seiner Wahl vorlegt. Auch die medizinische Zusatzkrankenversicherung gehört der Gruppe der freiwilligen Versicherungen an.

Dem gegenüber steht die Pflichtversicherung. Diese betrifft den Großteil der Bevölkerung und wird rein juristisch so definiert, dass darunter nichts anderes als die Gesamtheit der Sozialversicherungen, die jeder automatisch mit seinem Gehalt bezahlt, zu verstehen ist. Demnach zählen neben der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung zu den so bezeichneten Pflichtversicherungen innerhalb unseren Sozialstaates.

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