Eine Kfz Versicherung ist Pflicht in Deutschland
Von Redaktion versicherung-magazin.net | 28. August 2008 | Kategorie: KFZ Versicherung
Wer mit einem eigenen Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, der ist dazu verpflichtet, seinen Pkw, sein Motorrad oder seinen Lkw über eine Kfz Versicherung abzusichern. Haftpflichtversicherung lautet hierzu das passende Stichwort, denn wer ohne unterwegs ist, macht sich strafbar. Doch nicht nur das: Im Falle eines Unfalls müssen Nicht-Versicherte alle anfallenden Kosten, sowohl vom Unfallgegner als auch von sich selbst zu 100 Prozent übernehmen. Pro Tag kracht es viele hundert Male auf Deutschlands Straßen – ein Risiko, das niemand eingehen sollte. KFZ Haftpflichtversicherungen werden von allen namhaften Versicherungsunternehmen angeboten. Wer einen Neuwagen anmelden oder eine Ummeldung vornehmen möchte, der sollte vorab einen Preisvergleich durchführen. Das Internet ist hierbei ein praktisches Hilfsmittel, denn mit nur wenigern Mausklicks und der Eingabe weniger persönlicher Daten, lassen sich kostenlose Preisbergleiche erstellen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung keinen Vollversicherungsschutz bietet, denn sie übernimmt im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls lediglich die Kosten, die für Reparaturen am Fahrzeug des Unfallgegners anfallen. Für den eigenen Pkw empfiehlt sich der Abschluss einer Kasko Versicherung. Hierbei besteht die Wahl zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Wie der Name schon vermuten lässt übernimmt die Vollkasko-Versicherung alle anfallenden Schäden am Fahrzeug und ist daher insbesondere für Neuwagen empfehlenswert. Die Teilkasko, die viele Halter älterer Fahrzeuge wählen ist günstiger in ihren Beiträgen und basiert auf dem Selbstkostenanteil. Das heißt: Im Schadenfall übernimmt der Halter die Kosten bis zu einem vorher festgelegten Betrag, beispielsweise 399 Euro, und erst darüber hinaus haftet die Versicherung. Grundsätzlich gilt bei der Fahrzeugversicherung: Je länger ein Fahrer unfallfrei unterwegs war, desto niedriger werden die Grundbeiträge. Der niedrigste erreichbare Schadensfreiheitsrabatt liegt bei 35 Prozent.