Die Motorradversicherung

In kaum einem anderen Lebensbereich ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtiger als im Straßenverkehr. Wer Halter eines Pkws, Lkws oder Motorrads ist, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um die so genannte Haftpflichtversicherung, die dann in Kraft tritt wenn das Eigentum Dritter durch einen Unfall beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Pkw- und Motorradversicherung unterscheiden sich dabei nur unwesentlich voneinander. Denn zusätzlich zur Haftpflicht- sollte auch für Krafträder – und dazu gehören auch Mopeds, Vespas oder Mokicks – eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Zweiradhalter können hierbei zwischen einer Motorradvollkasko und –teilkasko Versicherung wählen. Die Tarife für Motorradversicherungen hängen dabei jedoch von anderen Faktoren ab als Versicherungsbeiträge von Kfz-Haltern. Und zwar spielt das Alter des Fahrers eine ebenso große Rolle wie die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs. Demnach sinken die Beiträge bei einigen Versicherungsunternehmen ab dem 30. Lebensjahr des Halters oder bei der Erwähnung eines eingebauten ABS-Systems. Die Versicherer gehen davon aus, dass Fahrpraxis und entsprechende Sicherheitsaspekte das Unfallrisiko verringern. Solche Aspekte spielen bei der klassischen KFZ-Versicherung hingegen gar keine Rolle. Aber auch hier gibt es bei den Kaskoversicherungen die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko. Die Teilkaskoversicherungen kommen in der Regel für Schäden auf, die durch Explosion, Hagel, Blitz, Stürme, Glasbruch oder Zusammenprall mit einem Wildtier entstehen. Die Vollkaskoversicherung springt darüber hinaus auch dann ein, wenn der Halter selbst verantwortlich für einen Schaden ist oder Opfer von Vandalismus wird. Der Halter kann selbst entscheiden, ob er einen zusätzlichen Selbstbehalt abschließt oder nicht. Grundsätzlich gilt: Im Vergleich kommt man mit dem Selbstbehalt, also der Eigenzuzahlung im Schadensfall, auf einen günstigeren Versicherungsbeitrag als beim kompletten Verzicht auf Selbstbehalt.

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