Private Haftpflichtversicherung – wer sie braucht und wozu man sie benötigt
Beim Autofahren ist sie Pflicht, im Privatleben gehört die private Haftpflichtversicherung zu den freiwilligen Versicherungsangeboten. Doch genauso wie im Straßenverkehr macht eine Haftpflichtversicherung auch bei außerberuflichen Aktivitäten durchaus Sinn. Beispielsweise beim Sport, unterwegs oder im Haushalt. Während sich die KFZ-Haftpflichtversicherung bei Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen verantwortlich zeichnet und die Berufshaftpflicht bei Pannen oder Unfällen im Job zu Rate gezogen werden kann, sichert die private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer – und auf Wunsch auch dessen Familie – im privaten Umfeld ab. Ob auf der Party von Freunden, beim Kindergeburtstag oder beim Joggen – überall kann schnell etwas passieren. Und schnell entsteht dabei ein erheblicher finanzieller Schaden, der in jedem Fall vom Verursacher übernommen werden muss. Wohl dem, der für diese Fälle eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wie alle anderen Modelle einer Haftpflichtversicherung kann auch das private Modell nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherungsnehmer das Eigentum anderer unabsichtlich beschädigt. Die Vorgehensweise im Schadenfall ist ebenfalls identisch. Dabei gilt es, den Schaden frühestmöglich bei seinem Versicherungsanbieter zu melden. Nach Eingang der so genannten Schadensmeldung werden dann alle weiteren Schritte in die Wege geleitet. Je nach dem, welcher Gegenstand zu Schaden gekommen ist, kann es sein, dass man diesen der Versicherung vorführen muss – bei größeren Gegenständen kommt oft auch ein Mitarbeiter des Unternehmens zur Begutachtung an den Ort des Geschehens. Die private Vorsorge wird oftmals von Familien mit Kindern abgeschlossen: ein Versicherungsnehmer, beispielsweise ein Elternteil, kann weitere Familienmitglieder mit versichern. Die Schadensumme wird in den meisten Fällen mit dem Haftpflichtversicherer verhandelt, man sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten, um auch bvei schwerwiegenden Schäden auf der sicheren Seite zu sein.