Archiv zur KategorieTierversicherungen

Hundekrankenversicherung: Sinn und Zweck

Was auf den ersten Blick vielleicht zum Schmunzeln anregt, macht sich für viele Hundehalter bezahlt: die Hundekrankenversicherung. Vom Prinzip her ähnelt der Versicherungsschutz für Vierbeiner der Krankenversicherung für Menschen: wer regelmäßige Beiträge einzahlt, erhält  ein entsprechendes medizinisches Leistungsspektrum. Fast alle namhaften Versicherungsunternehmen haben Tierversicherungen im Angebot, die Angebote für Hunde zählen zu den meistgenutzten. Der Hund ist eben nach wie vor das beliebteste Haustier der Deutschen. Grundsätzlich gilt bei der Hundeversicherung: jedes Tier wird aufgenommen, doch Ausnahmen bestätigen die Regel. So tun sich die meisten Versicherungen schwer damit, Kampfhunde, sehr alte Hunde oder besonders krankheitsanfällige Rassen aufzunehmen. So genannte Listenhunde, also Tiere mit eben diesen Merkmalen, werden wenn überhaupt, dann nur, zu speziellen Konditionen oder Sonderpolicen aufgenommen. Zu den Leistungen einer regulären Versicherung für Hunde zählt die Kostenübernahme bestimmter Tierarztbehandlungen durch das Versicherungsunternehmen. Darunter Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Wurmkuren und andere Routineeingriffe. Aber auch bei Verletzungen des Tieres zahlt in der Regel das Versicherungsunternehmen die Arztrechnung. Anders liegt der Fall bei aufwändigen Operationen: hier sind nicht automatisch alle Kosten abgedeckt. Wer dennoch auf Nummer Sicher gehen möchte und im Ernstfall auch hier finanziell auf der sicheren Seite sein möchte, dem empfiehlt sich zusätzlich eine Hunde-OP-Krankenversicherung abzuschließen.  Tierhalter wissen: Medizinische Kosten für den kleinen pelzigen oder gefiederten Freund können schnell 50, 100 oder 200 Euro kosten. Bei Langzeitbehandlungen kommen so schnell eine stolze Summe zusammen – da ist es angenehm, auf die Leistungen einer Versicherung zurückgreifen zu können. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass man im Falle eines gesunden und glücklichen Hundes, der keinerlei außerordentliche Behandlungen benötigt, kein Recht auf Rückerstattung seiner Beiträge hat.

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Pferdeversicherung: Ein wichtiges Thema für alle Halter

Nicht nur Pferdefreunde wissen: Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Leider beweisen Statistiken von Unfallversicherern häufig das Gegenteil, denn Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Zwischenfälle mit Pferden, die nicht nur mit Glück und Zufriedenheit allein zu tun haben. Aus diesem Grund empfiehlt sich für alle Pferdebesitzer der Abschluss einer Pferdeversicherung – möglichst ab dem Zeitpunkt, ab dem man das gute Tier sein Eigen nennen darf. Die Gründe für eine Pferdeversicherung liegen auf der Hand: Sollte das Tier einen Unfall verursachen oder das Eigentum anderer beschädigen, ist der Besitzer zu 100 Prozent haftbar. Ganz gleich, ob er den Unfall mitverursacht hat oder nicht. Da Pferde zum Teil als Nutztiere aber auch als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr benutzt werden, gilt für sie das Gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: sie stellen eine potenzielle Gefahr für sich und andere dar. Jedes noch so gut erzogene oder dressierte Tier kann in Stresssituationen einmal unvorhergesehene Verhaltensweisen zeigen. Im Falle eines Pferdes könnte dies das unkontrollierte Durchgehen auf einer vielbefahrenen Straße oder in einer Menschenmenge sein – man mag sich gar nicht ausmalen, was dabei schlimmstenfalls passieren könnte. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Pferdehaftpflichtversicherung, die alle Schäden an Personen und Eigentum reguliert. Ähnlich wie bei der Privathaftpflicht des Menschen, sichert die Pferdehaftpflicht jedoch nicht das Tier selbst ab. Für eine eventuelle medizinische Behandlung oder sogar eine aufwendige Operation kommt der Halter auf – es sei denn, dieser hat eine Pferdekrankenversicherung abgeschlossen. Tierversicherungen wie die Pferde-, Katzen- oder Hundeversicherungen werden von allen namhaften Versicherungsunternehmen angeboten – auch hier lohnt sich für Verbraucher ein Preisvergleich.

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Hundeversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht

Jeder Tierhalter wird zustimmen, dass man als Mensch zu keinem Zeitpunkt die volle Kontrolle über ein Tier ausüben kann. Eigentlich kein Wunder, denn es handelt sich gerade bei dem beliebtesten Haustier der Deutschen, dem Hund, um ein Wesen, das in vielen Fällen triebgesteuert agiert. Was zwar durchaus natürlich ist, kann jedoch im Miteinander mit anderen zu Schäden führen. Gegen diverse durch einen Hund verursachten Schäden kann man sich jedoch schützen, und zwar mittels einer Hundeversicherung.

Ist im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Hundeversicherung die Rede ist zumeist die klassische Hundehaftpflichtversicherung gemeint, die ähnlich funktioniert wie eine Privathaftpflichtversicherung für Menschen. Sie greift immer dann ein, wenn der Hund einen Personen- oder Sachschaden am Eigentum anderer verursacht. Der Halter ist dabei jedoch nicht mit inbegriffen: Sollte der eigenen Hund beispielsweise den eigenen Garten verwüsten oder einen wertvollen Teppich anknabbern, haftet die Versicherung nicht. Tut er dies jedoch beim Nachbarn oder bei Freunden, haftet die Versicherung in vollem Umfang. Eine zweite Form der Tierversicherung, die sowohl für Hunde als auch für andere Haustiere abgeschlossen werden kann ist eine Krankenversicherung, bzw. im speziellen Fall die Hundekrankenversicherung. Auch dieses Modell lehnt sich an den bekannten Leistungsmerkmalen der „Menschen-Krankenversicherung“ an. So übernimmt die Hundekrankenversicherung beispielsweise Operationskosten beim Tierarzt oder bezuschusst Impfungen oder Entwurmungskuren Tier. Manche Hunde haben spezifische Krankheitsbilder, die typisch für ihre jeweilige Rasse sind. Wer als Halter regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheits-Checks geht, kann die Versicherung dazu in Anspruch nehmen. Auch schützt die Krankenversicherung den Hund gegen unvorhergesehene Risiken: beispielsweise einen Angriff eines anderen Hundes, das Anfahren durch eine Auto oder andere Unfälle.

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Hundehaftpflichtversicherung ist empfehlenswert für jeden Vierbeiner

Jeder Erwachsene, der sich und seine Familie versichert, der weiß, dass der Haftpflichtversicherung eine besonders wichtige Rolle zukommt: Sei es in Form einer Kfz-Haftpflicht, einer Betriebs- oder privaten Haftpflichtversicherung. Woran viele Versicherungsnehmer jedoch nicht denken, ist den eigenen Hund zu versichern, über eine Hundehaftpflichtversicherung. Was auf den ersten Blick vielleicht etwas zum Schmunzeln anregt, ist eine durchaus ernst zu nehmende Sache. Denn des Deutschen liebstes Haustier, kann schnell einmal einen größeren Schaden anrichten. Auch wenn der Hundehalter gar nichts dafür kann, weil er beispielsweise während des Schadensvorfalls gar nicht anwesend war, kann er zu hundert Prozent haftbar gemacht werden. Ähnlich wie Eltern für ihre Kinder haften müssen, müssen Hundehalter für die durch ihre Tiere verursachten Schäden haften. Es sei denn, der Halter hat rechtzeitig eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, die von fast allen namhaften Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Verursacht der Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall, weil er sich vom Besitzer losgerissen hat, so kommen sehr schnell horrende Schadenssummen zusammen. Der Straßenverkehr als solcher ist für Tiere, die ausgeführt werden, eine große Gefahrenquelle. Dies gilt auch für Pferde, für die es dementsprechende Pferdeversicherungen gibt, die auf die speziellen Eigenarten und Haltungsbesonderheiten der Tiere angepasst sind. Genau wie bei den Haftpflichtversicherungsangelegenheiten der Menschen, gelten auch bei der Tierhalterhaftpflicht besondere Regeln. Zunächst muss gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden, dass es sich tatsächlich um einen durch ein Tier verursachten Schaden handelt. Und zwar muss dann auch exakt dieses Tier versichert sein. Besitzt ein Halter beispielsweise mehrere Hunde, so muss jeder einzelne angemeldet werden. Es gilt nicht: eine Versicherung für alle Tiere. Ist diesem Anspruch genüge getan, dann übernehmen Hundehaftpflichtversicherungen sowohl anfallende Kosten im Falle von Personenschäden, als auch Sachschäden.

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Tierkrankenversicherung

Was beim Menschen schon längst Usus ist, sollte auch bei Besitzern von Haustieren sein: eine Krankenversicherung für Haustiere. Tierarztrechnungen können schnell sehr hoch werden und eine unvorhergesehene Belastung für das Hausbudget. Vielleicht frisst der Hund oder die Katze irgendetwas, was nicht verdaut werden kann und im schlimmsten Fall muss dann der Liebling operiert werden. Was beim Mensch ganz bequem die Krankenkasse bezahlt, muss beim Haustier aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Und das kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Doch es gibt auch für die Tiere die Möglichkeit, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen und sich somit vor hohen Tierarztrechnungen zu schützen. Bei den Versicherungsunternehmen wird bei der Haustierkrankenversicherung meist nach der Größe des Tieres unterschieden: es gibt eine Hundekrankenversicherung, eine Katzenkrankenversicherung und eine Pferdekrankenversicherung.

Alle dieser Versicherungen sind an bestimmte Kriterien gebunden. Ein Hund kann frühestens mit 8 Wochen Lebensalter und spätestens mit 7 Jahren Lebensalter aufgenommen werden. Vorsorge- und Unfallschutz bestehen ab Vertragsabschluss. Bei allen anderen Leistungen muss man drei Monate warten. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht ein Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Die Vertragsbedingungen für Katzen sind ähnlich. Auch sie können frühestens mit 8 Wochen versichert werden, die Altershöchstgrenze liegt hier in der Regel bei neun Jahren. Wobei es Sondermodelle bei den Versicherungsarten gibt, die man direkt mit dem Versicherer absprechen muss. Vorsorge- und Unfallschutz besteht auch hier ab Vertragsbeginn. Sollte die Katze vor Vertragsende versterben oder in andere Hände gegeben werden, endet auch sofort die Versicherung. Die Pferdekrankenversicherung ist etwas komplizierter und umfangreicher. Aber auch hier gilt: Vorsorge- und Unfallschutz mit Vertragsabschluss und Versicherungsauflösung mit Tod oder Verkauf des Pferdes.

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Tierhalterhaftpflicht - haben Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Der Besitz eines treuen Haustieres wie beispielsweise einem Hund soll in erster Linie natürlich Freude bereiten. Trotz bester Erziehung kann aber ein jedes Tier auch einmal Schaden anrichten, auch wenn dies bei kleineren Haustieren natürlich eher unwahrscheinlich ist. Anders sieht es dagegen bei Tieren wie größeren Hunden sowie natürlich noch größeren Tieren wie beispielsweise Pferden aus. Schnell ist ein Schaden entstanden, der eventuell bei Personenschäden auch schnell mehrere tausend Euro betragen kann.

Hier setzt die Tierhalterhaftpflicht an. Für die Schäden die ein Tier verursacht, ist natürlich zu einhundert Prozent der Halter und Besitzer verantwortlich. Gedeckt werden können diese Kosten im Ernstfall dann nur von der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Vorkommnisse, welche recht häufig auftreten, sind der Hundebiss oder aber das plötzliche Austreten des Pferdes, sodass es dabei jemanden in der Nähe verletzt. Alles ein Fall für die Tierhaftpflichtversicherung, wenn die Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen wurde. Tierversicherungen gibt es schon für recht günstige Tarife, die bei Hunden meist im höheren zweistelligen Bereich pro Jahr brutto beginnen.

Gute Tierversicherungen umfassen mit ihren Leistungen dabei nicht nur die einfache Erstattung von Kosten bei Schadensersatzansprüchen. Eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung leistet auch Abwehr bei ungerechtfertigen Ansprüchen und versichern gleichzeitig die sogenannten Tierhüter mit, sprich die Bekannten und Freunde, die öfters auf das Tier aufpassen.

Weitere empfehlenswerte Links zu diesem Thema:

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