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Tierkrankenversicherung

Was beim Menschen schon längst Usus ist, sollte auch bei Besitzern von Haustieren sein: eine Krankenversicherung für Haustiere. Tierarztrechnungen können schnell sehr hoch werden und eine unvorhergesehene Belastung für das Hausbudget. Vielleicht frisst der Hund oder die Katze irgendetwas, was nicht verdaut werden kann und im schlimmsten Fall muss dann der Liebling operiert werden. Was beim Mensch ganz bequem die Krankenkasse bezahlt, muss beim Haustier aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Und das kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Doch es gibt auch für die Tiere die Möglichkeit, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen und sich somit vor hohen Tierarztrechnungen zu schützen. Bei den Versicherungsunternehmen wird bei der Haustierkrankenversicherung meist nach der Größe des Tieres unterschieden: es gibt eine Hundekrankenversicherung, eine Katzenkrankenversicherung und eine Pferdekrankenversicherung.

Alle dieser Versicherungen sind an bestimmte Kriterien gebunden. Ein Hund kann frühestens mit 8 Wochen Lebensalter und spätestens mit 7 Jahren Lebensalter aufgenommen werden. Vorsorge- und Unfallschutz bestehen ab Vertragsabschluss. Bei allen anderen Leistungen muss man drei Monate warten. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht ein Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Die Vertragsbedingungen für Katzen sind ähnlich. Auch sie können frühestens mit 8 Wochen versichert werden, die Altershöchstgrenze liegt hier in der Regel bei neun Jahren. Wobei es Sondermodelle bei den Versicherungsarten gibt, die man direkt mit dem Versicherer absprechen muss. Vorsorge- und Unfallschutz besteht auch hier ab Vertragsbeginn. Sollte die Katze vor Vertragsende versterben oder in andere Hände gegeben werden, endet auch sofort die Versicherung. Die Pferdekrankenversicherung ist etwas komplizierter und umfangreicher. Aber auch hier gilt: Vorsorge- und Unfallschutz mit Vertragsabschluss und Versicherungsauflösung mit Tod oder Verkauf des Pferdes.

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Tierhalterhaftpflicht - haben Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Der Besitz eines treuen Haustieres wie beispielsweise einem Hund soll in erster Linie natürlich Freude bereiten. Trotz bester Erziehung kann aber ein jedes Tier auch einmal Schaden anrichten, auch wenn dies bei kleineren Haustieren natürlich eher unwahrscheinlich ist. Anders sieht es dagegen bei Tieren wie größeren Hunden sowie natürlich noch größeren Tieren wie beispielsweise Pferden aus. Schnell ist ein Schaden entstanden, der eventuell bei Personenschäden auch schnell mehrere tausend Euro betragen kann.

Hier setzt die Tierhalterhaftpflicht an. Für die Schäden die ein Tier verursacht, ist natürlich zu einhundert Prozent der Halter und Besitzer verantwortlich. Gedeckt werden können diese Kosten im Ernstfall dann nur von der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Vorkommnisse, welche recht häufig auftreten, sind der Hundebiss oder aber das plötzliche Austreten des Pferdes, sodass es dabei jemanden in der Nähe verletzt. Alles ein Fall für die Tierhaftpflichtversicherung, wenn die Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen wurde. Tierversicherungen gibt es schon für recht günstige Tarife, die bei Hunden meist im höheren zweistelligen Bereich pro Jahr brutto beginnen.

Gute Tierversicherungen umfassen mit ihren Leistungen dabei nicht nur die einfache Erstattung von Kosten bei Schadensersatzansprüchen. Eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung leistet auch Abwehr bei ungerechtfertigen Ansprüchen und versichern gleichzeitig die sogenannten Tierhüter mit, sprich die Bekannten und Freunde, die öfters auf das Tier aufpassen.

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