Archiv zur KategorieSonstige Versicherungen

Die Restschuldversicherung

Wenn von einer Restschuldversicherung die Rede ist, dann wird im gleichen Zusammenhang häufig auch von Ratenkrediten oder anderen Finanzierungsformen gesprochen. Das liegt vor allem daran, dass die Restschuldversicherung ein Produkt der Versicherungsbranche ist, das für eine Zielgruppe zugeschnitten ist, die sich langfristig an einen Kredit gebunden hat. Auch Personen, die mehrere Verpflichtungen parallel laufen haben, schließen Restschuldversicherungen ab. Damit verfolgen sie nicht etwa eigene Ziele, sondern betreiben damit ausschließlich eine Art von Vorsorge für ihre Verwandten oder Nachkommen. Das liegt daran, dass die Restschuldversicherung eine Versicherung ist, die unter anderem im Todesfall des Versicherten in Kraft tritt. Profitieren können einzig und allein die Nachkommen, die mit geltender Restschuldversicherung nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen brauchen. Anders liegt der Fall, wenn ein Schuldner verstirbt und keine derartige Versicherung abgeschlossen hat, denn dann werden quasi die Schulden bzw. finanziellen Verpflichtungen auf die nächsten Angehörigen übertragen. Man steht vor dem Bankinstitut oder Unternehmen, das den Kredit gewährt hat in der Schuld – ganz gleich, ob man an der Vereinbarung seines Ehepartner, Elternteils oder Kindes beteiligt war oder nicht. Aber auch im Falle einer Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers kann die Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden. Und zwar immer dann, wenn der Kreditnehmer aus finanziellen und/oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Raten zu zahlen. Allerdings ist die Unterstützung durch die Restschuldversicherung in diesem Fällen nicht unbegrenzt – die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen eine maximale Ausfallzeit von zwölf Monaten. In der Regel werden Restschuldversicherungen immer gleichzeitig mit einer Kreditvereinbarung abgeschlossen. Die regelmäßigen Versicherungsbeiträge orientieren sich nämlich sowohl an der Summe des aufgenommenen Geldbetrags als auch am Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers.

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Die Golfversicherung als Spezialversicherung für Golfsportler

Eine Golfversicherung hat nicht etwa mit dem gleichnamigen Fahrzeugmodell zu tun, sondern wendet sich ausschließlich an die Menschen, die den Golfsport ausüben. Weshalb man sich speziell für diese Sportart versichern sollte, hat einige Gründe. Zum einen ist es die relativ teure Ausstattung der Golfer: schon bei Hobbysportlern summieren sich Schlägerset, Golfbag, Schuhe, Bekleidung auf mehrer hundert, wenn nicht sogar Tausend Euro. Eine Sachversicherung wie die Golfversicherung übernimmt sowohl Schäden wie beispielsweise den Schlägerdurchbruch oder haftet auch bei Verlust durch Fremdverschulden oder Diebstahl des Equipments, sofern dieser eindeutig nachgewiesen werden kann. Allerdings gibt es, ähnlich wie bei der Gepäckversicherung, eine Erstattungshöchstgrenze. Je nach tatsächlichem Wert der entwendeten oder defekten Sachen, wird also nicht zwangsläufig deren reeller Wert erstattet. Allerdings kann man durch die Gestaltung der Beiträge selbst mitbestimmen, wie hoch die Schadensumme sein soll. Dabei gilt die Faustregel: Je höher die Beiträge, desto höher die Schadenssumme. Eine gute Orientierungshilfe gibt der ungefähre Neuwert der einzelnen Ausrüstungsteile. Je nach individueller Ausgangslage sollte man sich ein persönliches Angebot von seiner Versicherung unterbreiten lassen. Auch bei der Golfversicherung kann es nicht schaden, sich gleich mehrere Angebote verschiedener Unternehmen einzuholen. Nahezu alle namhaften Versicherer bieten entsprechende Leistungen für Golfer an. Eine Spezialversicherung für Golfequipment ist deshalb empfehlenswert, weil die Haftpflichtversicherung für diesen Bereich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.  Weitere Gebiete, zumeist ausgefallene Hobbies, in denen Spezialversicherungen sinnvoll sind, sind Motorsport, Jagd, Segeln und andere einige andere Wassersportarten.

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