Archiv zur KategorieReiseversicherung

Die Reisegepäckversicherung

Für Urlauber oder Geschäftsreisende ist kaum etwas ärgerlicher als wenn das eigene Gepäck verloren geht. Dies kommt aber immer noch relativ häufig vor: sowohl auf Flugreisen als auch auf Bahn- oder Busfahrten. Und der Betroffene ist leider am Ende immer der Dumme, der ohne sein eigenes Gepäck auskommen muss. Viel Ärger können sich Urlauber mit einer Reisegepäckversicherung ersparen. Sie haftet für verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck. Zu beachten ist allerdings, dass nur alltägliche Gegenstände wie Bekleidung, Kosmetika, Sportgeräte und andere Accessoires, die normalerweise auf Reisen mitgeführt werden, mit einer regulären Reiseversicherung abgedeckt werden können. Außerdem muss man seiner Versicherung im Ernstfall eindeutig nachweise, dass der Gepäckschaden oder –Verlust nicht durch eigenes Verschulden zustande gekommen ist. Wertvolle Gegenstände wie Antiquitäten oder Kunstgegenstände müssen bei einem etwaigen Transport separat versichert werden. Die meisten Versicherungsunternehmen arbeiten mit einem finanziellen Selbstbehalt, das heißt die Versicherungsnehmer sind verpflichtet, sich bis zu einem bestimmten Anteil der anfallenden Kosten für eine etwaige Wiederbeschaffung der abhanden gekommenen oder beschädigten Gegenstände zu beteiligen. Eine Faustregel besagt: Zehn Prozent des Gesamtwertes bei einer Obergrenze von maximal 500 Euro. Wer mit teurem Gepäck, beispielsweise edlen Markenklamotten reist, der dürfte diese Grenze relativ schnell erreichen. Aber immerhin besser als ganz ohne Rückerstattung da zu stehen. Viele Versicherer bieten die Reisegepäckversicherung nicht nur als separate Leistung sondern in Verbindung mit anderen Produkten an. Beispielsweise im Paket mit einer Auslandskrankenversicherung oder einer Reiserücktrittversicherung. Insbesondere bei solchen Kombi-Angeboten sollten Interessenten genau hinschauen und das Preis-Leistungsverhältnis überprüfen. Auch Kreditkartenanbieter oder Bankinstitute oder Unternehmen mit Kundenkartensystemen bieten die Gepäckversicherung hin und wieder als eine von mehreren Zusatzleistungen an - ganz unabhängig von einem Kredit.

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Reisekrankenversicherung bringt viele Vorteile mit sich

Zur Ferienzeit heißt es bei vielen Familien: Koffer packen und ab in die Ferne. Immer noch übt das Ausland einen besonderen Reiz auf uns Deutsche aus, so dass die meisten Landsleute ihre schönsten Wochen des Jahres außerhalb der Grenzen verbringen. Was viele beim Kofferpacken vergessen ist die Reisekrankenversicherung. Denn wenn es ins Ausland geht, ganz gleich ob in ein Nachbarland oder in eine exotische Destination, dann hilft der hierzulande abgeschlossene Versicherungsschutz in aller Regel nicht besonders viel weiter. Beispiel  Krankenversicherung: Rein formal gesehen übernehmen die Kassen zwar Behandlungskosten im staatlichen Krankenhaus des Urlaubslandes, aber häufig liegen die Standards im Ausland weit unter den hier gewohnten Leistungen. Privatkliniken oder –Ärzte bieten sich daher für eine fachgerechte medizinische Versorgung eher an. Die hier entstehenden Kosten werden jedoch nicht von den Kassen übernommen. Außerdem ist das Abrechnungsprocedere mit den ausländischen Rechnungen immer ein bürokratisches Abenteuer für sich. Dem können Versicherungsnehmer entgehen, indem sie für relativ geringe Gebühren eine Auslandsreiseversicherung abschließen. Diese wird von fast jedem Versicherungsunternehmen angeboten: stets für eine Laufzeit von einem Jahr. Als Mitglied kann man sich im Ernstfall bei einem Arzt oder einer Klinik nach Wahl behandeln lassen – die Reisezusatzversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten. Ein solcher Versicherungsschutz gilt jedoch ausschließlich für Urlauber oder Menschen, die sich aus beruflichen Gründen zeitweise im Ausland aufhalten. Wer pro Jahr mehr als sechs Wochen außer Landes unterwegs ist, für den gilt diese kostengünstige Zusatzversicherung nicht. Für Auslandssemester, zeitlich begrenzte Jobangebote oder das Überwintern unter Palmen gelten demnach andere Vorschriften. Hierbei sollte im Einzelfall entschieden werden, ob eine Versicherung im Zielland oder über ein deutsches Unternehmen sinnvoll ist.

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Die Reiseversicherung rentiert sich bei Urlauben und anderen Auslandsaufenthalten

Rund um das Thema Reise werden am Markt eine Vielzahl von Versicherungen angeboten, darunter Rücktritts-, Gepäck- oder Reiseabbruchsversicherungen. Inwiefern diese hilfreich sein können, hängt von der privaten Situation jedes Einzelnen ab. Eine Versicherung, die jedoch für alle Urlauber zu empfehlen ist, ist die Reiseversicherung. Diese übernimmt die Kosten für eine medizinische Versorgung im Ausland und wendet sich ausschließlich an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Zwar können sich diese auch ohne Auslandskrankenversicherung in ausländischen Kliniken behandeln lassen, so umfasst das Angebot jedoch nur staatliche Einrichtungen. Und diese bieten je nach Urlaubsland  nicht immer den besten Service an. Eine private Reiseversicherung ermöglicht jedoch die freie Arzt- und Klinikwahl, darunter auch private Einrichtungen. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten den Reiseschutz für eine Dauer von einem Jahr an. Für Einzelpersonen kostet das Komplettpaket nur um die 10 Euro. Mehrköpfige Familien mit Kindern können von Familientarifen profitieren, die in der Regel nicht teurer als 25 Euro pro Jahr sind. So kann mit relativ wenig Geld vorsorgen, falls im Urlaub mal was passiert. Zu beachten ist lediglich, dass die klassische Reiseversicherung zeitlich begrenzt ist. Langzeiturlauber, die sich länger als sechs Wochen jährlich im Ausland befinden, müssen eine andere Form der Versicherung wählen – bei ihnen greift die Reisebersicherung nicht. Gleiches gilt für Langzeiturlauber, die im Ausland überwintern oder einen Zweitwohnsitz in einem fremden Land unterhalten. In diesen Fällen sollte man sich vom Versicherungsgesellschaften seiner Wahl beraten lassen, Zusatzversicherung hierbei sinnvoll wäre.

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Die Reiserücktrittversicherung als Reiseversicherung

Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Die Vorfreude beginnt schon mit der Auswahl und der Buchung der Reise – zumeist Wochen oder Monate vor dem eigentlichen Starttermin. Doch was ist, wenn bis zum Beginn des Urlaubs etwas Unerwartetes passiert und die Reise nicht angetreten werden kann? Damit neben dem Ärger über den verpassten Urlaub nicht auch noch ein finanzieller Schaden entsteht, gibt es Reiserücktrittversicherungen als spezielle Form der Reiseversicherung.

Solche Reiserücktrittversicherungen übernehmen gegen eine Versicherungsprämie – und je nach Art der Reiserücktrittversicherung gegen eine Selbstbeteiligung – die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Reiseveranstalter. Falls die Reise schon bezahlt wurde, wird der Reisepreis auch direkt an den Versicherungskunden erstattet. Bei den meisten Anbietern muss die Reiserücktrittversicherung zeitnah zur Buchung der Reise abgeschlossen werden.

Auf dem Markt der Reiserücktrittversicherungen gibt es ein großes Angebot mit teilweise unterschiedlichen Bedingungen: Fährt man alleine in den Urlaub oder mit der Familie, soll die Versicherung für eine bestimmte Reise gelten oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres, möchte man einen Tarif mit Selbstbeteiligung oder ohne, gilt die Reiserücktrittversicherung für eine Schiffsreise oder für eine andere Urlaubsreise.

Natürlich akzeptieren die Versicherungsgesellschaften nicht jeden beliebigen Grund, um von einer Reise zurückzutreten. Aber hat zum Beispiel das Haus durch einen Sturm schweren Schaden genommen, tritt eine Schwangerschaft ein und das Reiserisiko ist zu groß oder ein schwerer Unfall oder gar Todesfall treten ein, übernimmt oder ersetzt die Reiserücktrittversicherung die Kosten der Reise. Neben der versicherten Person bezieht sich der Versicherungsschutz zumeist auch auf so genannte Risikopersonen, die nicht an der Reise teilnehmen. Werden also der Ehepartner, das Kind oder die Eltern krank, springt auch hier die Versicherung ein. Genaue Angaben dazu finden sich in den jeweiligen Versicherungsunterlagen.

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