Rechtsschutzversicherung - Arten und Besonderheiten
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die die Kostenrisiken bei einem Rechtsstreit abgedeck. Die Versicherung wird sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt jedoch nicht für alle Rechtsgebiete. Sie gilt für Schadensersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswiedrigkeiten-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz und Opfer-Rechtsschutz.
Die Deckungsbegrenzung bei der Rechtsschutzversicherung liegt in der Regel bei 250.000 Euro, kann jedoch vertraglich auch anderst festgelegt sein. Im Regelfall reicht die Deckungssumnme aber für zwei Instanzen aus. Außerdem übernehmen die Versicherer die gesetzliche Anwaltsgebühr sowie Zeugengelder und Sachverständigerkosten. Desweiteren werden Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit diese übernommen werden müssen, übernommen. Die Wahl des Anwalt bleibt dem Versicherten dabei selbst überlassen.
Im Vertrag enthalten ist meist außerdem eine Selbstbeteiligung von 100 bis 250 Euro je Rechtsstreit. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung gilt üblicherweise in allen Staaten der Europäischen Union sowie in den Mittelmeerstaaten die nicht zu Europa gehören. Die Voraussetzung der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung ist immer ein vorliegender Rechtsstreit.
Vorbeugende Rechtsberatung durch einen Anwalt wird nicht von der Versicherung gedeckt und muss somit aus eigener Tasche bezahlt werden. Ebenso wird vom Versicherer geprüft ob der Rechtsstreit ausreichend Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem wird geprüft ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zu Last gelegt werden kann.
Rechtsschutzversicherungen werden von nahezu allen Versicherungsunternehmen angeboten. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung ist es jedoch ratsam alle offenen Fragen, zum Beispiel über die Höhe der Selbsbeteiligung, mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zu klären.
Weitere Infos gibt es bei VZ in der Rubrik Rechtsschutzversicherung, hier u.a. mit Infos zur Debeka Rechtsschutzversicherung, Allianz Verkehrsrechtsschutz und HDI Rechtsschutzversicherung.