Archiv zur KategorieKrankenversicherung

Private Krankenversicherung – wer darf rein?

Nach wie vor steht die private Krankenversicherung (PKV) nur einem bestimmten Bevölkerungsteil offen. Und zwar den Besserverdienern und Selbständigen. Unter bestimmten Umständen können auch Studenten ohne festes Einkommen in eine private Versicherung eintreten. Derzeit liegt für Angestellte die monatliche Gehaltsgrenze bei 4012,50 Euro brutto. Wer dies drei Jahre oder länger verdient hat, der hat die finanzielle Hürde bezwungen. Aber auch andere Faktoren wie der aktuelle Gesundheitszustand oder das Alter fließen bei der PKV in die Prüfung eines Antrags ein. So lässt sich sagen: Je älter man bei Eintritt in die Privatversicherung ist, desto teurer die monatlichen Beiträge. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen spielen weder Gesundheitszustand noch Alter eine Rolle bei der Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der monatliche Beitrag variiert von Kasse zu Kasse und bemisst sich dabei stets prozentual vom monatlichen Bruttogehalt. In wie fern sich ein Krankenkassenwechsel lohnt, das hängt von der individuellen Situation eines jeden einzelnen Versicherungsnehmers ab. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass sich die PKV nur dann auszahlt, wenn man in jungen Jahren eintritt. Darüber hinaus spielt auch die Nachwuchsplanung eine Rolle. Während Kinder in jeder gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mitversichert sind, müssen Eltern, die Mitglied einer PKV sind, eine Extra-Versicherung pro Kind abschließen. Auch die berufliche Situation sollte als Faktor bei der Entscheidung pro oder contra privater Krankenversicherung mit bedacht werden. Denn unter´m Strich zahlen Privatversicherte zur Zeit mehr ein, bekommen dafür aber auch bessere medizinische Leistungen. Sollte man nicht dazu in der Lage sein, diese Mehrkosten langfristig zu tragen, kann sich der Rückwechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung als problematisch darstellen.

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Krankenkassen – Auswahl und Möglichkeiten

Für Verbraucher ist die Entscheidung für eine Mitgliedschaft in einer der zahlreichen deutschen Krankenkassen nicht immer ganz einfach. Denn das Angebot am Markt ist groß, viele Anbieter werben um neue Mitglieder. Besonders ältere Menschen, für die die Krankenkasse früher durch den Beruf vorgegeben war – etwa eine Kasse für Beschäftigte des Handwerks oder medizinische Berufe – tun sich schwer mit der freien Auswahl, die seit einigen Jahren besteht. Dennoch überwiegen die Vorteile des neuen Systems, denn durch einen gründlichen Krankenkassenvergleich kann jeder die geeignete Versicherung für seine individuellen Wünsche und Voraussetzungen finden und somit bares Geld bei den Mitgliedsbeiträgen sparen. Das gilt sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenversicherungen, kurz GKV und PKV. Allerdings gelten für die PKV besondere Aufnahmebedingungen: So müssen potenzielle neue Mitglieder entweder selbstständig tätig sein oder über ein überdurchschnittliches Jahreseinkommen verfügen. Auch werden Antragsteller von der PKV einem gründlichen Gesundheitscheck unterzogen. Stellt sich hierbei eine chronische Erkrankung heraus, kann dies ein Grund sein, um von einer privaten Krankenversicherung abgelehnt zu werden. Daher lohnt sich der Eintritt in eine PKV zumeist nur in jungen Jahren, da die Beiträge auf der Basis des Eintrittsalters berechnet werde. Für ältere Menschen lohnt sich die PKV allein aus finanziellen Gründen nicht. Anders läuft dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die dazu verpflichtet sind, jeden Antragssteller aufzunehmen.  Nicht mit den privaten Krankenversicherungen zu verwechseln sind die privaten Krankenzusatzversicherungen. Diese können jederzeit von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Als Zahnzusatz- oder Brille-Zusatzversicherungen sind diese jedoch kein Ersatz für die normale GKV, sondern nur eine Ergänzung, die dann zum Tragen kommt, wenn besondere medizinische Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind anstehen. Die Zusatzversicherung übernimmt oder bezuschusst dann die Behandlungskosten.

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Wissenswertes zur PKV, der privaten Krankenversicherung

Unser Gesundheitssystem sieht zwei Formen der Krankenversicherung vor: Zum einen die GKV, die gesetzlichen Krankenversicherungen, in denen ein Großteil der Bevölkerung Mitglied ist, oder die PKV, die privaten Krankenkassen. Während die gesetzlichen Anbieter offen für alle Anwärter sind, wenden sich die privaten Krankenkassen an eine relativ kleine Zielgruppe. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder besser verdienende Angestellte. Laut Geschäftsbedingungen der PKVs gelten Angestellte ab einem Jahreseinkommen von zirka 48.000 Euro und mehr zu den Besserverdienern und haben damit potenzielle Chancen, in eine PKV aufgenommen zu werden. Selbst wenn die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind, empfiehlt sich der Beitritt in private Krankenkassen nicht für jedermann. Denn je älter der Versicherte beim Eintritt ist, desto höher gestalten sich die monatlichen Beiträge. Daher sollten möglichst schon in jungen Jahren die Weichen für eine Versicherungsform gestellt werden.

Ein Vorteil der PKV besteht darin, dass Mitglieder unter dem Strich bis zu 2.000 Euro sparen können. Dafür müssen aber etliche Eckdaten gegeben sein, ansonsten lohnt der Wechsel nicht. Interessenten, die also von einer GKV in eine PKV, wechseln möchten, sollten sich daher umfassend über Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter informieren. Bei den Privaten gibt es ebenso wie bei den Gesetzlichen eine Vielzahl von Unternehmen am Markt, die sich zum Teil durch erhebliche Preisunterschiede voneinander unterscheiden. Zu einem PKV Vergleich ist demnach dringend zu raten. Grundsätzlich ist die Aufnahme in eine PKV aber nicht ganz so leicht: Neben dem Nachweis über die finanzielle Situation müssen Anwärter auch detaillierte Auskünfte über ihren Gesundheitszustand machen. Chronisch Kranke oder Menschen mit hohen Risiken für ein bestimmtes Krankheitsbild können nämlich problemlos von der PKV abgewiesen werden.

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Krankenversicherungsvergleich - genauer hinschauen lohnt!

Eine Krankenversicherung ist eine sog. Personenversicherung. Die Krankenversicherung ist in zwei verschiedene Systeme unterteilt. Es gibt die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Jedes dieser Systeme bringt seine Vorzüge und Nachteile mit sich. Daher sollten Sie bei einem Krankenversicherungsvergleich für sich genauestens abwägen, welches dieser Systeme Ihren jeweiligen Anforderungen entspricht.

Grundsätzlich sollten Sie nach dem Durchführen diverser Krankenversicherungsvergleiche möglichst genau sich für einen Vertrag entscheiden, der Ihren Ansprüchen und gewünschten Leistungen entspricht.

Über gesetzliche Krankenkassen ist nur die Grundversorgung gesichert. Daher hat die gesetzliche Krankenversicherung keine Flexibilität in der Gestaltung des Leistungsangebots. Dennoch können Sie zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatz-Versicherung abschließen. Diese kann beispielsweise eine Zahnersatzversicherung sein. Ein weiteres wichtiges Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung ist außerdem, dass alle den gleichen Leistungsanspruch haben und bei Medikamenten und anderen Heil- bzw. Vorsorgemittel der Versicherte hohe Zuzahlungen zu leisten hat.

Durch eine private Krankenversicherung wird dem Versicherten ein höherwertiger und individueller Schutz gewährt. Sie können daher bei dieser Art von Versicherung Ihr Leistungsangebot individuell und flexibel gestalten.

Um einen guten Krankenversicherung Vergleich anzustellen, sollten Sie sich möglichst umfangreich im Internet oder auch in Fachzeitschriften informieren. Dann sollten Sie genau überlegen was für Leistungen Sie in Anspruch nehmen und sich danach für die am besten auf Sie passende Krankenversicherung entscheiden.

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Techniker Krankenkasse - Infos zu Leistungen und Beitragssatz

Die Techniker Krankenkasse wurde 1884 in Leipzig gegründet und hat über vier Millionen Mitglieder. Ursprünglich war sie eine Krankenkasse für Ingenieure und Techniker, aber mittlerweile nimmt sie Versicherte aller Berufsgruppen auf.

Sie unterhält 215 Geschäftsstellen in Deutschland und bietet ein kostenloses Servicetelefon, das wochentags zwölf Stunden täglich erreichbar ist.

Fast 11.000 Mitarbeiter der Techniker sind ehrenamtlich tätig und bieten unter anderem in vielen Betrieben ihre Beratung an in allen Fragen der Sozialversicherung und der Gesundheitsvorsorge.

Der allgemeine Beitragssatz der Techniker Krankenkasse beträgt derzeit 13,8%.

Neben einer optimalen gesundheitlichen Versorgung der Versicherten bietet die Techniker Krankenkasse ihren Mitgliedern auch Bonusprogramme für besondere Versichertengruppen an und hält viele nützliche Informationen zu allen Fragen der Gesundheit bereit, wie Ratschläge zur Gewichtsreduktion, zur Gesunderhaltung des Rückens und vieles mehr. Schade, dass es im Rahmen der Möglichkeiten für die gesetzliche Krankenversicherung weniger Leistungen für z.B. Kontaktlinsen oder hochwertigen Zahnersatz gibt. Versicherte, welche private Krankenversicherungen nutzen, erhalten hier weitaus umfangreichere Leistungen.

Etwas ganz besonderes bei der TK Techniker Krankenkasse ist die Möglichkeit, sich von einem Gesundheitscoach beraten zu lassen bei individuellen Fragen etwa zu einem geeigneten Fitnessprogramm. Auch in diesem Bereich gibt es also immer mehr Coaching.

Erwähnenswert ist auch der Erinnerungsservice der Techniker Krankenkasse, der es den Versicherten ermöglicht, sich per E-Mail von ihrer Kasse an fällige Arzttermine erinnern zu lassen.

Schließlich sei noch auf den Call back Service der Techniker Krankenkasse hingewiesen: Der Versicherte kann seine Kasse anrufen und die Mitarbeiter um einen für ihn kostenlosen Rückruf bitten.

Weitere Infos dazu:

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Private Krankenversicherung - Wartezeiten, Selbstbehalte, Kostenerstattung

Private Krankenversicherungen sind zuständig für Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, sondern sich freiwillig versichern lassen wollen. Hierzu gehören Freiberufler und Selbständige, Beamte und Angestellte, die nicht weniger als 48150 Euro brutto innerhalb eines Kalenderjahres verdienen.

Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten, die auf Grund von Erkrankungen oder Unfällen entstehen. Hierzu gehören Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen usw. Die Höhe der Kostenerstattung ist bei Privat Krankenversicherungen abhängig von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

Die monatlichen Beiträge für private Krankenkassen orientieren sich am Geschlecht des Versicherungsnehmers, an dessen Alter zum Zeitpunkt des Eintritts in die Krankenversicherung, sowie am aktuellen gesundheitlichen Zustand. Ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns besteht in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten bis zur ersten Kostenerstattung. Ausnahmen sind möglich, wenn in Form eines ärztlichen Gutachtens nachgewiesen werden kann, dass eine dringende medizinische Behandlungserfordernis vorliegt. Für zahnärztliche Behandlungen gilt häufig eine Wartezeit von acht Monaten, sofern vorab keine unumgängliche Behandlung erforderlich ist.

Private Krankenversicherungen bieten eine Wahlfreiheit bzgl. Arzt und Krankenhaus. Hinsichtlich der Kostenerstattung muss der Versicherungsnehmer zunächst in Vorleistung gehen. Die Erstattung erfolgt auf Basis der Rechnungsstellung des behandelnden Arztes im Rahmen der ärztlichen Gebührenverordnung. Es ist möglich, vertraglich einen so genannten Selbstbehalt zu vereinbaren, bei dem der Versicherungsnehmer einen Teil der Behandlungskosten selbst übernimmt. Dadurch verringern sich die monatlichen Krankenkassenbeiträge.

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Per Krankenkassenvergleich zur günstigen Kasse finden - und bares Geld sparen

Die Höhe der Sozialabgaben, die einem durchschnittlicher Arbeitnehmer in Deutschland von seinem Lohn abgezogen werden, hat mittlerweile ein enormes Ausmaß angenommen - und ein Ende des Anstiegs ist nicht in Sicht. Betrachtet man sich z.B. die Entwicklung der Beitragssätze für gesetzliche Krankenkassen, erkennt man schnell ein enormes Ansteigen in den letzten Jahren - da haben auch die Reformen rund um die gesetzliche Krankenversicherung, die eigentlich Linderung verschaffen sollten, keine Wirkung gezeigt.

Arbeitnehmer sind aber keinesfalls machtlos gegen die Beitragswillkür der gesetzlichen Krankenkassen. Seit der Liberalisierung des Krankenkassenmarktes ist nämlich jeder Mensch frei in seiner Wahl, mit welcher Krankenkasse er zusammenarbeiten möchte. Wem seine Kasse also nicht gefällt, oder wem sie einfach zu teuer ist, der kann einfach zu einer anderen Versicherung wechseln. Viele Menschen merken durchaus, dass ihre Kasse zu teuer ist, wissen aber nicht, welche Krankenkasse evtl. eine gute Alternative wäre. Diesen Menschen kann mit einem Krankenkassenvergleich geholfen werden.

Bei Krankenkassenvergleichen, wie man sie zahlreich im Internet finden kann, können sehr viele gesetzliche Krankenkassen auf einen Schlag miteinander verglichen werden. Da die Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse zu erbringen hat, gesetzlich genau definiert sind, reicht es aus, die Beiträge der Kassen zu vergleichen. Zu diesem Zweck hat jeder Krankenkassenvergleich eine eigene Eingabemaske, in die der Arbeitnehmer seinen aktuellen Beitragssatz, sein Gehalt und das Bundesland seiner Arbeitsstätte eingeben muss. Nachdem diese Daten in den Krankenkassenvergleich eingegeben und an das System übermittelt wurde, wird automatisch eine Liste mit den günstigsten Kassen erstellt und es wird ausgerechnet, wie hoch die monatliche Ersparnis ausfallen würde. In der Regel kann man, um weitere Infos zu erhalten, oder direkt online zu wechseln, nun direkt auf einen Link innerhalb des Krankenkassenvergleiches klicken und wird direkt auf die Homepage des Anbieters, sprich der entsprechenden GKV weitergeleitet.

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Die private Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. In Deutschland gibt es grundsätzlich die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern. Die private Krankenversicherung dient zur Absicherung gegen Kosten die aus Krankheit oder Unfällen heraus entstehen, oder Kosten die durch vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen anfallen, wobei der Versicherungsnehmer bei privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen abgesichert ist.

Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung kann unterschieden werden zwischen der privaten Krankenvollversicherung, bei der die gesamten Krankheitskosten abgesichert sind, der Teilversicherung, bei der nur ein Anteil der Krankheitskosten übernommen werden und der privaten Zusatzversicherung, bei der Zusatzleistungen dazu “gekauft” werden wie z. B. Krankenhaustagegeld oder Auslandsreisekrankenversicherung.

In der privaten Krankenversicherung sind Personen versichert, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Das sind Selbstständige, Beamte und Angestellte bzw. Arbeiter bei denen das Bruttogehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen liegen deutlich über den Mindestleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Zum Beispiel wird man bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten bevorzugt behandelt. Man bekommt volle Kostenerstattung, hat freie Arztwahl und genießt bei Krankenhausaufenthalten Vorzugsbehandlung. Private Krankenversicherungsunternehmen machen ihre Beiträge abhängig vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und von der zu versichernden Leistung. Beitragssteigerungen können aus verschiedenen Gründen erfolgen. Dies kann z. B. eine allgemeine Kostensteigerung sein, durch eine erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes entstehen oder auch durch Veränderung der Zinsen und Kapitalmarkterträge erfolgen.

Privat Versicherte können ihre Beiträge durch die Wahl eines Leistungspaketes selbst beeinflussen. Somit ist diese Art der Krankenversicherung für bestimmte Personengruppen (z. B. Gutverdiener, Kinderlose) sinnvoller.

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Gothaer Krankenversicherung - private Krankenversicherung

Die Gothaer Versicherung bietet umfassende Krankenversicherungen für die verschiedensten Bedürfnisse.

Der Einsteigerschutz MediStart ist der Schritt für Arbeitnehmer, Existenzgründer und Selbstständige in die private Krankenversicherung. Zu günstigen Beiträgen wird ein flexibler Versicherungsschutz geboten: MediStart übernimmt zu 100% die Kosten für ambulante Behandlungen, z.B. durch einen praktischen Arzt der Allgemeinmedizin, Gynäkologie, einen Augen-, Kinder- oder Notarzt und zu 75% für Behandlungen durch einen Facharzt, einen Heilpraktiker oder für eine psychiatrische Betreuung. Des Weiteren werden bei stationären Behandlungen die allgemeinen Krankenhausleistungen zu 100% übernommen. Außerdem trägt die Gothaer die Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz ganz oder teilweise.

Der Basisschutz der Gothaer Versicherung bietet den Umfang der gesetzlichen Krankenkassen und geht noch darüber hinaus. Er ist insbesondere Berufseinsteigern und Freiberuflern zu empfehlen. Privatpatientenbehandlungen bei Ärzten und Zahnärzten werden bis zum Regelhöchstsatz zu 100% erstattet. Darüber hinaus werden Heipraktikerkosten anteilig bis zu 80% übernommen. Mit dem Basisschutz trägt die Gothaer Versicherung auch die Kosten für Krankentransporte und Seehilfen, sowie (teilweise) für Zahnersatz. Außerdem beeinhaltet der Basisschutz eine Absicherung im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Krankentagegeld und eine Pflegepflichtversicherung, die eine Absicherung im Pflegefall gewährleistet. Das Basispaket kann zum Beispiel durch eine Auslandskrankenversicherung oder eine Pflegeergänzungsversicherung vervollständigt werden.

Für gehobene Ansprüche bietet die Gothaer auch einen Komfortschutz an. Damit gilt man bei ambulanten Leistungen von Ärzten und Zahnärzten, die man frei wählen kann, als Privatpatient und bekommt deren Leistungen zu 100% erstattet, ebenso die Kosten für einen Heilpraktiker und die Kosten für bis zu 20 Psychotherapiesitzungen im Jahr. Auch Heil- und Hilfsmittel werden von der Gothaer zu 100% übernommen. Mit einer Selbstbeteiligung kann der monatliche Beitrag für den Komfortschutz gesenkt werden.
Der Komfortschutz MediComfort, bietet die gleiche Rundumverschicherung wie der Komfortschutz, mit der Besonderheit, dass bei einem leistungsfreien Kalenderjahr vier Monatsbeiträge zurückerstattet werden. Fünf Monatsbeiträge sind es bei drei aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahren und ab 4 Jahren sogar 6 Monatsraten, die zurückerstattet werden.

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