Archiv zur KategorieKrankenversicherung

ADAC Auslandskrankenversicherung

Niemand will sich das vorstellen, aber dennoch passiert es immer mal wieder, dass man in seinem Urlaub krank wird. Geht eine Magenverstimmung nach einigen Tagen vorüber und kostet höchstens einige Tage Erholung am Strand, so kann ein notwendig werdener Rücktransport in die Heimat nach einem Badeunfall im Ausland schon richtig teuer werden. Um sich vor den hohen Kosten, die ein Rücktransport verursacht, abzusichern, bietet der ADAC den Abschluss einer ADAC Auslandskrankenversicherung an.

Laut Aussage des ADAC können die Auslandskrankenversicherung sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder abschließen. Wer als Mitglied die Versicherung abschließt, kann auf Wunsch eine Premium-Absicherung in Anspruch nehmen. Die deckt zwar keine medizinischen Extrawürste wie Bachblüten, Schüssler Salze etc. ab, beinhaltet aber für Mitglieder umfangreiche Beratungsleistungen, Krankenhaus-Tagegeld sowie bis zu 100.000 € Invaliditätsleistung.

Grundsätzlich im Leistungskatalog enthalten sind die Organisation von Hilfsmaßnahmen wie der Rücktransport in die Heimat, eine rasche Kostenerstattung nach Arzt- und Krankenhausbesuchen sowie eine aktive Hilfe durch ADAC-Ärzte, die in medizinischen Notfällen beratend zur Seite stehen. Auf Wunsch kann bei der ADAC-Auslandskrankenversicherung die gesamte Familie mit abgesichert werden. Der Versicherungsschutz ist bei einer Familienversicherung auch dann gegeben, wenn die Familie einmal getrennt voneinander verreist.

Wer sich für die ADAC Auslandskrankenversicherung interessiert, dem bietet der ADAC drei Tarifvarianten an. Der Versicherungsschutz greift in den ersten 45 Tagen nach Reiseabschluss, in der die Versicherung aber nicht ablaufen darf. Der Basis-Schutz deckt die medizinische Notversorgung im Ausland als Privatpatient ab und übernimmt die Kosten für den Rücktransport; auch im Todesfall.
Lediglich im Premium-Tarif wird eine Todesfall-Zahlung geleistet.

Die Höhe der Prämie ist ebenso abhängig von der Tarifwahl wie vom Eintrittsalter und einer evtl. ADAC-Mitgliedschaft. Der Beitrag ist für Mitglieder günstiger und wer über 66 Jahre alt ist, für den ist die ADAC Auslandskrankenversicherung auch teurer. Nichtmitglieder, die über 66 Jahre alt sind, können die ADAC Auslandskrankenversicherung nicht mehr abschließen. Für Mitglieder über 76 Jahren ist bei einer dreijährigen Mitgliedschaft zudem nur der Abschluss des Basis-Tarifs möglich.

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Central Versicherung – Spezialist für private Krankenversicherungen

Ein Großteil der namhaften Versicherungsgesellschaften am Markt bietet seinen Kunden ein breites Angebotsspektrum an. Dieses reicht in vielen Fällen von der Kfz-Versicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Lebensversicherung sowie zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Die Central Versicherung hat sich jedoch auf einen bestimmten Bereich des Versicherungswesen spezialisiert: Das Unternehmen, das seit dem Jahr 2000 zur AMB Generali Gruppe gehört, bietet ausschließlich private Krankenversicherungen an. Mit rund 1,64 Millionen Mitgliedern  zählt die Central Versicherung  damit zu den erfolgreichsten Anbietern in diesem Segment. Getrennt ist das Angebot des Unternehmens mit Sitz in Köln in zwei Bereiche. Zum einen geht es um die private Krankenvollversicherung, zum anderen im die private Zusatzversicherung, die zunehmend von vielen Mitgliedern der gesetzlichen Kassen abgeschlossen wird. Vor allem seitdem die Gesundheitsreform in Kraft getreten ist, entscheiden sich immer mehr gesetzlich Versicherte dazu, die Kosten, die im Rahmen eines umfassenden gesundheitlichen Versicherungsschutzes anfallen, selbst in die Hand zu nehmen. Dies zeigt sich beispielsweise in der privaten Krankenhauszusatzversicherungen wie dem Krankenhaustagegeld oder der privaten Zahnzusatzversicherung. Andere Verbraucher entschließen sich, komplett zu einem privaten Anbieter wie der Central Versicherung zu wechseln. Wie alle anderen Versicherungsgesellschaften, die die PKV anbieten, besteht auch die Central Versicherung auf bestimmte Auswahlkriterien, die es längst nicht jedem ermöglichen, hier Mitglied zu werden. Das Gehalt spielt dabei ebenso eine Rolle wie das Alter du der Gesundheitszustand bei einem möglichen Eintritt eines Versicherungsmitgliedes. Auch werden die Beiträge anhand der individuellen Situation des potenziellen neuen Mitgliedes errechnet. So ist es ratsam, möglichst in jungen Jahren einzutreten,  um die Beiträge entsprechend gering zu halten.

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Krankenvollversicherung – eine Form der Krankenversicherung

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einer Krankenvollversicherung nichts anderes als eine umfassende medizinische Versorgung bei Arzt oder Krankenhaus, deren Kosten vom Versicherungsunternehmen seiner Wahl oder auch der Pflichtversicherung übernommen werden. Besonders die private Krankenversicherung (PKV) wirbt oftmals mit der Krankenvollversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, kann jedoch nicht jeder Patient eine private Krankenvollversicherung abschließen. Denn die PKV richtet sich an eine vordefinierte Zielgruppe: dazu zählen neben Selbständigen wie Notaren, Ärzten, Rechtsanwälten auch Angestellte ab einem gewissen Jahreseinkommen sowie Beamte, Studenten und Senioren. Zu den klassischen Merkmalen einer Krankenvollversicherung, die von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten wird, zählt das umfassende Leistungsspektrum: So übernehmen die privaten Anbieter deutlich mehr Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus lassen sie ihren Mitgliedern mehr Freiheiten. Das zeigt sich unter anderem in der freien Arzt- oder Klinikwahl, den Erstattungen vieler alternativmedizinischer Behandlungen oder der Übernahme aller Kosten, die im Rahmen von prophylaktischen Untersuchungen entstehen. Dem gegenüber steht der Trend bei den gesetzlichen Kassen – diese übernehmen seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform immer weniger Behandlungskosten. In vielen Fällen können sich Verbraucher nur durch den Abschluss von Zusatzversicherungen vor hohen Arztrechnungen und Behandlungskosten schützen. Nur durch die Kombination aus gesetzlicher KV und privaten Zusatzleistungen kann eine Art Vollversicherung erreicht werden, die dem Angebot der PKV gleichkommt. Aus diesem Grund denken viele Patienten über den Wechsel in eine private Krankenvollversicherung nach. Doch wie gesagt: Es bestehen jede Menge Aufnahmekriterien und selbst wenn diese den Anforderungen der Anbieter entsprechen, sollte der ein Wechsel gut überlegt sein. Denn wer einmal Mitglied einer PKV ist, der kann nicht ohne weiteres in die GKV zurückwechseln.

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Betriebskrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Abkürzung der Betriebskrankenkassen lautet BKK und ist nahezu jedem geläufig. Viele Deutsche, rund 14 Millionen, sind über eine der zahlreichen Betriebskrankenkassen gesetzlich versichert. Ihren Namen hat diese Versicherungsform ihrer ursprünglichen Idee zu verdanken. Diese sah vor, dass in eine Betriebskrankenkasse nur die Angestellten einer bestimmten Firma eintreten dürfen. Bis heute unterhalten viele namhafte Wirtschaftsunternehmen ihre eigenen Betriebskrankenkassen –  in den meisten Fällen stehen sie mittlerweile aber allen Interessenten offen. Das heißt: Man muss nicht mehr Angestellter oder Familienangehöriger eines Mitarbeiters sein, um in eine Betriebskrankenkasse eines bestimmten Unternehmens einzutreten. Mit dieser Änderung, die im Jahr 1996 im Rahmen der Einführung der Kassenwahlfreiheit entstand, haben sich viele kleinere BKKs zusammengeschlossen. Entweder mit branchenähnlichen Kassen oder in einer bestimmten Region, einem Bundesland o.ä..

Zu den freien BKKs zählt unter anderem die Bertelsmann-BKK. Daneben lassen andere große Versicherungsunternehmen aus der Gruppe der Betriebskrankenversicherungen nach wie vor ausschließlich eigene Mitarbeiter zu. Wechseln diese Angestellten einmal die Firma, kann es sein, dass sie sich im Zuge des Jobwechsels auch eine neue Krankenversicherung suchen müssen. Bis auf die Bahn-BKK, der Betriebskrankenkasse der Dienstbetriebe des Bundes, haben sich alle Betriebskrankenkassen im BKK-Bundesverband organisiert. Der Verband dient sowohl zur Stützung eines einheitlichen Außenbildes als auch zur Bündelung und Vertretung gemeinsamer Interessen – sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Anbieter. Neben den Betriebskassen gibt es auch weitere gesetzliche Versicherungsformen, beispielsweise die Innungskrankenkassen, kurz IKK. Diese begründen ihr Geschäftsmodell ebenfalls auch der Historie heraus und galten sie bis zum Jahr 1996 ausschließlich als Krankenkassen des Handwerks bzw. der Beschäftigten mit handwerklichen Berufen und deren Angehörigen. Auch dies hat sich mittlerweile geändert. So stehen IKKs heute für jeden gesetzlichen Versicherungsnehmer offen.

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Die freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung soll Menschen, die ein anderes Versicherungsverhältnis wie beispielsweise eine Pflichtversicherung beendet haben, ermöglichen, auf freiwilliger Basis in eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl einzutreten. Am häufigsten handelt es sich bei den freiwillig Versicherten um Familienversicherte, deren Versicherungsschutz aus Altersgründen erlischt und die sich in diesem Zusammenhang neu orientieren müssen. Auch Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben, können von der Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung profitieren. Ebenso Schwerbehinderte und Menschen, die nach längeren Auslandsaufenthalten nach Deutschland zurückkehren. Grundsätzlich ist es möglich sich freiwillig sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Allerdings gibt es beim privaten Modell einige Einschränkungen. So können sich hier nur Personen freiwillig versichern, die entweder selbstständig oder beamtet sind, studieren oder als Angestellte mehr als 47.700 Euro Jahresgehalt in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren nachweisen können. Derlei Besonderheiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht: Sie sind verpflichtet, jeden Antragssteller aufzunehmen, auch chronisch Kranke oder Schwerbehinderte. Einzig gilt die Auflage, dass der potenzielle neue Versicherungsnehmer sein Anliegen schriftlich formuliert und der Krankenkasse seiner Wahl vorlegt. Auch die medizinische Zusatzkrankenversicherung gehört der Gruppe der freiwilligen Versicherungen an.

Dem gegenüber steht die Pflichtversicherung. Diese betrifft den Großteil der Bevölkerung und wird rein juristisch so definiert, dass darunter nichts anderes als die Gesamtheit der Sozialversicherungen, die jeder automatisch mit seinem Gehalt bezahlt, zu verstehen ist. Demnach zählen neben der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung zu den so bezeichneten Pflichtversicherungen innerhalb unseren Sozialstaates.

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Krankenzusatzversicherung – was sich dahinter verbirgt

Eine Krankenzusatzversicherung ist ein Angebot für alle gesetzlich Versicherten, das viele Vorteile mit sich bringt. Beispielsweise übernimmt die private Zusatzversicherung ärztliche Leistungen, die von den Kassen normalerweise nicht finanziert werden. Das kann sich auf bestimmte Vorsorge-Untersuchungen beziehen oder auch auf Zahnersatz. Die Versicherung ermöglicht dem Patienten in den vorher festgelegten Bereichen eine Art Privatbehandlung wie sie den Versicherten privater Krankenkassen zugute kommt. Natürlich hat jeder Patient die Möglichkeit, Sonder- oder Zusatzleitungen auch außerhalb der privaten Krankenzusatzversicherung wahrzunehmen – allerdings muss er sie dann aus eigener Tasche zahlen. Und wer ein wenig Erfahrung mit Arztbesuchen und den anfallenden Kosten hat, der weiß, dass hier gut und gerne stolze Summen zusammen kommen können. Da ist es verlässlicher monatlich in eine Versicherung einzuzahlen, als irgendwann im Ernstfall mit einer teuren Rechnung konfrontiert zu werden. Eine sehr beliebte Form der Krankenzusatzversicherung ist die so genannte Stationäre Krankenzusatzversicherung für Aufenthalte im Krankenhaus. Die ermöglicht gesetzlich Versicherten für die Zeit ihres Klinikaufenthaltes die gleiche Behandlung wie einem Privatversicherten. Das heißt, je nach Vereinbarung, Unterbringung im Zweitbett- oder sogar Einzelzimmer und Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt. Fast alle großen Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Pakete im Zusammenhang mit dem Krankenzusatz an. Beim Abschluss einer solchen Versicherung gilt: Je jünger der oder die Patientin bei Beginn des Vertragsverhältnisses ist, desto günstiger sind die Beiträge. Ältere Menschen oder bereits chronisch Kranke werden deutlich stärker finanziell belastet. Wo jedoch alle Interessenten drauf achten sollten, ist das Kleingedruckte in den Verträgen. Denn entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass Zusatzversicherungen alle anfallenden Behandlungskosten übernehmen, beteiligen sie sich lediglich mit einem prozentualen Anteil an den Arztrechnungen. In diesem Zusammenhang ist von Erstattungshöchstbeträgen die Rede, die jedoch zumeist erst nach mehreren Jahren Einzahlung, voll ausgeschöpft werden können. Hier können Versicherungsvergleiche durchaus hilfreich bei der Auswahl des passenden Angebotes sein.

 

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Krankenversicherungen sind Teil unseres Gesundheitssystems

Für alle deutschen Staatsbürger zählen Krankenversicherungen zu den Pflichtversicherungen. Seit 2007 sind die gesetzlichen Kassen dazu gezwungen ehemalige Mitglieder, die auf eigenen Wunsch ausgetreten sind, bedingungslos wieder aufzunehmen. Gleiches gilt ab 2009 auch für private Krankenkassen, die ehemalige Mitglieder zu einem Standardtarif wieder integrieren müssen. Dennoch gibt es eine geschätzte Zahl von derzeit 300.000 Menschen, die ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz leben. Das kann teuer werden, denn im Falle einer Notfall-Behandlung im Krankenhaus können so schnell mehrer Tausend Euro zusammenkommen, die der Patient dann aus eigener Tasche zahlen muss – für viele bedeutet dies der finanzielle Ruin. Insbesondere Auslandsrückkehrern und Geschiedenen, die während der Ehe über den Partner versichert waren, fehlt häufig der Versicherungsschutz. Auch Selbstständige, die einen finanziellen Engpass durchleben, versuchen oftmals zu sparen, indem sie Krankenkassenbeiträge ausetzen. Doch das ist ein riskantes Vorhaben und vielen Fällen geht diese Rechnung einfach nicht auf. Unser Gesundheitssystem deckt auch den Versicherungsschutz für jene Menschen ab, die arbeitslos oder obdachlos sind. Auch für sie soll stets eine kostenlose medizinische Basisversorgung gewährleistet sein, nur müssen die Bereffenden sich von sich aus melden bzw. wieder anmelden. In den meisten Fällen waren Nicht-Versicherte irgendwann in ihrem Leben einmal Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Und diese muss die Betreffenden – entgegen der weit verbreiteten Fehlannahme – seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes auch wieder zurücknehmen.

 

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Die Krankenkasse

Die Krankenkasse ist in Deutschland wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung der Bürger. Denn sie übernimmt die Kosten für Arztbesuche und Behandlungen. Die Krankenkassen werden durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Jeder Arbeitnehmer zahlt einen prozentualen Anteil von seinem Monatsgehalt in eine Krankenversicherung seiner Wahl ein – der Arbeitgeber übernimmt automatisch die Hälfte der Kosten. So funktioniert es zumindest bei den vielen Vollzeitbeschäftigten. Andere Regelungen gelten hingegen für Selbstständige, Teilzeit- und Saisonkräfte, Kinder, Jugendliche und Studenten. Auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Krankenversicherung – hierum kümmert sich die Agentur für Arbeit. Je nach Einkommen und finanziellen Möglichkeiten haben Erwerbstätige die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, kurz PKV. Da die Aufnahmebedingungen in der PKV jedoch relativ streng sind, ist ein Großteil der Bevölkerung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kurz GKV. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen der PKV gehöret vor allem die exzellente medizinische Versorgung der Patienten. Bei den Nachteilen ist sicherlich zu nennen, dass Kinder nicht automatisch mitversichert sind, sondern dass für sie eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Ist man einmal in eine private Versicherung eingetreten, dann ist der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse nicht ganz so leicht möglich. Auch wer alle Aufnahmekriterien des PKV erfüllt, sollte daher für sich selbst erwägen, ob dieses Modell auch langfristig das richtige für ihn ist. Denn eine Entscheidung für eine PKV ist in aller Regel eine Entscheidung für´s Leben. Die privaten Krankenversicherungen werden von vielen namhaften Versicherungsunternehmen angeboten. Wie bei den gesetzlichen Versicherungen lohnen sich Preisvergleiche auch bei den Privaten.

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Private Krankenversicherung – wer darf rein?

Nach wie vor steht die private Krankenversicherung (PKV) nur einem bestimmten Bevölkerungsteil offen. Und zwar den Besserverdienern und Selbständigen. Unter bestimmten Umständen können auch Studenten ohne festes Einkommen in eine private Versicherung eintreten. Derzeit liegt für Angestellte die monatliche Gehaltsgrenze bei 4012,50 Euro brutto. Wer dies drei Jahre oder länger verdient hat, der hat die finanzielle Hürde bezwungen. Aber auch andere Faktoren wie der aktuelle Gesundheitszustand oder das Alter fließen bei der PKV in die Prüfung eines Antrags ein. So lässt sich sagen: Je älter man bei Eintritt in die Privatversicherung ist, desto teurer die monatlichen Beiträge. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen spielen weder Gesundheitszustand noch Alter eine Rolle bei der Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der monatliche Beitrag variiert von Kasse zu Kasse und bemisst sich dabei stets prozentual vom monatlichen Bruttogehalt. In wie fern sich ein Krankenkassenwechsel lohnt, das hängt von der individuellen Situation eines jeden einzelnen Versicherungsnehmers ab. Grundsätzlich sollte bedacht werden, dass sich die PKV nur dann auszahlt, wenn man in jungen Jahren eintritt. Darüber hinaus spielt auch die Nachwuchsplanung eine Rolle. Während Kinder in jeder gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mitversichert sind, müssen Eltern, die Mitglied einer PKV sind, eine Extra-Versicherung pro Kind abschließen. Auch die berufliche Situation sollte als Faktor bei der Entscheidung pro oder contra privater Krankenversicherung mit bedacht werden. Denn unter´m Strich zahlen Privatversicherte zur Zeit mehr ein, bekommen dafür aber auch bessere medizinische Leistungen. Sollte man nicht dazu in der Lage sein, diese Mehrkosten langfristig zu tragen, kann sich der Rückwechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung als problematisch darstellen.

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Krankenkassen – Auswahl und Möglichkeiten

Für Verbraucher ist die Entscheidung für eine Mitgliedschaft in einer der zahlreichen deutschen Krankenkassen nicht immer ganz einfach. Denn das Angebot am Markt ist groß, viele Anbieter werben um neue Mitglieder. Besonders ältere Menschen, für die die Krankenkasse früher durch den Beruf vorgegeben war – etwa eine Kasse für Beschäftigte des Handwerks oder medizinische Berufe – tun sich schwer mit der freien Auswahl, die seit einigen Jahren besteht. Dennoch überwiegen die Vorteile des neuen Systems, denn durch einen gründlichen Krankenkassenvergleich kann jeder die geeignete Versicherung für seine individuellen Wünsche und Voraussetzungen finden und somit bares Geld bei den Mitgliedsbeiträgen sparen. Das gilt sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenversicherungen, kurz GKV und PKV. Allerdings gelten für die PKV besondere Aufnahmebedingungen: So müssen potenzielle neue Mitglieder entweder selbstständig tätig sein oder über ein überdurchschnittliches Jahreseinkommen verfügen. Auch werden Antragsteller von der PKV einem gründlichen Gesundheitscheck unterzogen. Stellt sich hierbei eine chronische Erkrankung heraus, kann dies ein Grund sein, um von einer privaten Krankenversicherung abgelehnt zu werden. Daher lohnt sich der Eintritt in eine PKV zumeist nur in jungen Jahren, da die Beiträge auf der Basis des Eintrittsalters berechnet werde. Für ältere Menschen lohnt sich die PKV allein aus finanziellen Gründen nicht. Anders läuft dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung, die dazu verpflichtet sind, jeden Antragssteller aufzunehmen.  Nicht mit den privaten Krankenversicherungen zu verwechseln sind die privaten Krankenzusatzversicherungen. Diese können jederzeit von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Als Zahnzusatz- oder Brille-Zusatzversicherungen sind diese jedoch kein Ersatz für die normale GKV, sondern nur eine Ergänzung, die dann zum Tragen kommt, wenn besondere medizinische Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind anstehen. Die Zusatzversicherung übernimmt oder bezuschusst dann die Behandlungskosten.

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