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Hausrat Versicherungen für Mietwohnung oder Eigenheim

Ganz egal, ob man zur Miete wohnt oder Haus- oder Wohnungseigentümer ist, gilt: Man sollte sein eigenes Hab und Gut versichern. Alle Gegenstände in der Wohnung kann man mit nur einer Versicherung, der so genannten Hausrat, absichern. Dazu zählen Möbel ebenso wie Kleidung und Elektroartikel – einfach alles was zu einem normalen Haushalt gehört. Da jeder Verbraucher natürlich andere Werte zu Hause besitzt – der eine investiert in eine besonders edle Küche während der andere viel Wert auf eine hochwertige Unterhaltungselektronik legt – gibt es für die Berechnung der Beiträge eine Faustformel, die weitestgehend von den Versicherungsgesellschaften angewendet wird. Und diese basiert auf der Größe der Wohnung. Pro Quadratmeter sollte man einen Wert von 650 Euro anlegen, so kommt man zur Gesamtversicherungssumme. Diese könnte dann geltend gemacht werden, wenn beispielsweise durch einen Brand der komplette Haushalt vernichtet wird. Demnach zahlen Menschen für ein großes Anwesen dementsprechend höhere Mitliedsbeiträge als Besitzer einer kleinen Wohnung. Bei kleineren Schäden, wie beispielsweise durch heftigen Wind beschädigte Fensterscheiben, berechnet die Hausrat Versicherung den Schadenswert für Neuanschaffung oder Reparatur des Fensters und übernimmt die Kosten für den Versicherten. Sollten sich außer der Reihe besonders wertvolle Gegenstände in einem Haus befinden, beispielsweise ein Kunst- oder Gemäldesammlung, dann ist zu überlegen, ob die Gesamtversicherungssumme von Anfang an erhöht wird. Möglicherweise könnte hierbei auch eine extra Versicherung empfehlenswert sein. Übrigens: Auch im Falle von Diebstahl haftet die Hausratversicherung. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass der Bestohlene diesen bei der Polizei anzeigt. Erst nach der offiziellen Anzeige, kann eine Versicherung handeln und für den entstandenen Schaden aufkommen.

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Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt zu den Grundversicherungen, die in jedem Haushalt vorhanden sein sollte. Zweifel an der Notwendigkeit dieser Versicherung zerstreuen sich schnell, addiert man einmal alle im Haushalt befindlichen Gegenstände, die ggf. zerstört werden können, vom Wert her auf.

Die Hausratversicherung bietet den Versicherungsnehmern Schutz vor finanziellen Folgen, die sich aus Feuer-, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden sowie aus Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus am eigenen Hausrat ergeben.

Zum Hausrat eines Haushaltes werden dabei alle Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenstände gezählt, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers bzw. dessen Haushalt befinden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle beweglichen Gegenstände rund um den Hausrat im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert sind und somit bei Beschädigung oder Verlust im vereinbarten Rahmen ersetzt werden.

Problematisch kann bei der Versicherung von Hausrat sein, dass eine Unterversicherung vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn der gesamte Hausrat in seinem Wert die Versicherungssumme, die vertraglich vereinbart ist, übersteigt. Im Falle einer Unterversicherung wird der Versicherungsnehmer also Abzüge vom tatsächlichen Schaden hinzunehmen haben, auch wenn es sich nur um Teile vom Hausrat handelt. Der Unterversicherungsverzicht ist hier eine Lösung, bei der der gesamte Hausrat mittels festgesetzter Versicherungssumme pro qm Wohnfläche versichert wird. Im Normalfall - also bei Einrichtung mit durchschnittlichem Hausrat - ergibt sich zur Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts eine Versicherungssumme von rund 650 Euro pro qm. Mit dieser Unterversicherungsverzichtsvereinbarung erhält der Versicherungsnehmer sämtliche Schäden in vollem Umfang erstattet.

Versichert ist über Hausratversicherungen immer der Hausrat, der sich in der Wohnung befindet, die in der Police als versicherter Ort genannt ist. Umzüge oder längere Abwesenheiten aus der Wohnung sowie erhöhte Risiken - zum Beispiel ein höheres Einbruchrisiko, das sich aus einem am Haus befestigten Baugerüst ergibt - müssen zum Erhalt des vollen Versicherungsschutzes für den Hausrat der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.

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