Die Berufshaftpflichtversicherung
Auch bei der Arbeit hat das Thema Versicherung höchste Priorität. Denn ein Großteil aller Unfälle oder Zwischenfälle ereignen sich im Beruf. Im Normalfall sind Arbeitnehmer über eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die vom Arbeitgeber abzuschließen ist, gut abgesichert. Das heißt: Ereignet sich beispielsweise ein Unfall, bei dem einem Angestellten am Arbeitsplatz eine Leiter auf den Kopf fällt, dann haftet die Versicherung des Arbeitgebers. In einigen Fällen ist aber eine so genannte Berufshaftpflichtversicherung notwendig, denn die Betriebshaftpflicht deckt nicht automatisch alle Zwischenfälle ab, die sich jobbedingt ereignen. Somit ist die Berufshaftpflicht eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht, die sich an ganz bestimmte Zielgruppen richtet. Darunter vor allem Berufsgruppen, die durch besonders viel Verantwortung oder Risiko gekennzeichnet sind. Daher empfiehlt es sich ebenso für den Arzt, als auch für den Rettungssanitäter, Anwalt oder den Architekten eine solche Versicherung abzuschließen. Denn wie jede andere Form der Haftpflichtversicherung tritt diese dann in Kraft, wenn das Eigentum oder Leib und Leben Dritter andere berufsbedingt durch den Versicherungsnehmer beschädigt wurde. Das kann eine medizinische Fehlleistung ebenso sein wie eine fehlerhafte juristische Beratung oder Fehlleistungen oder –Einschätzungen bei der Erbauung von Gebäuden. Kurz um: Die Berufshaftpflicht empfiehlt sich für alle Berufe, in denen Schadenersatzforderungen von Patienten, Kunden oder Klienten zum Berufsbild dazugehören. Von ihren Rahmenbedingungen unterscheidet sich die Berufshaftpflicht nicht von anderen Haftpflichtversicherungsformen. Es sind regelmäßige Beiträge fällig, auf die der Versicherungsnehmer selbst bei Nichtinanspruchnahme kein Anrecht hat. Im möglichen Schadenfall ist der Versicherung in jedem Fall nachzuweisen, dass es sich um einen unbeabsichtigten Schaden handelt, der vom Verursacher nicht vorherzusehen war.