Archiv zur KategorieHaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung

Auch bei der Arbeit hat das Thema Versicherung höchste Priorität. Denn ein Großteil aller Unfälle oder Zwischenfälle ereignen sich im Beruf. Im Normalfall sind Arbeitnehmer über eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die vom Arbeitgeber abzuschließen ist, gut abgesichert. Das heißt: Ereignet sich beispielsweise ein Unfall, bei dem einem Angestellten am Arbeitsplatz eine Leiter auf den Kopf fällt, dann haftet die Versicherung des Arbeitgebers. In einigen Fällen ist aber eine so genannte Berufshaftpflichtversicherung notwendig, denn die Betriebshaftpflicht deckt nicht automatisch alle Zwischenfälle ab, die sich jobbedingt ereignen. Somit ist die Berufshaftpflicht eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht, die sich an ganz bestimmte Zielgruppen richtet. Darunter vor allem Berufsgruppen, die durch besonders viel Verantwortung oder Risiko gekennzeichnet sind. Daher empfiehlt es sich ebenso für den Arzt, als auch für den Rettungssanitäter, Anwalt oder den Architekten eine solche Versicherung abzuschließen. Denn wie jede andere Form der Haftpflichtversicherung tritt diese dann in Kraft, wenn das Eigentum oder Leib und Leben Dritter andere berufsbedingt durch den Versicherungsnehmer beschädigt wurde. Das kann eine medizinische Fehlleistung ebenso sein wie eine fehlerhafte juristische Beratung oder Fehlleistungen oder –Einschätzungen bei der Erbauung von Gebäuden. Kurz um: Die Berufshaftpflicht empfiehlt sich für alle Berufe, in denen Schadenersatzforderungen von Patienten, Kunden oder Klienten zum Berufsbild dazugehören. Von ihren Rahmenbedingungen unterscheidet sich die Berufshaftpflicht nicht von anderen Haftpflichtversicherungsformen. Es sind regelmäßige Beiträge fällig, auf die der Versicherungsnehmer selbst bei Nichtinanspruchnahme kein Anrecht hat. Im möglichen Schadenfall ist der Versicherung in jedem Fall nachzuweisen, dass es sich um einen unbeabsichtigten Schaden handelt, der vom Verursacher nicht vorherzusehen war.

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Betriebshaftpflicht ist ein Thema für Arbeitgeber und –Nehmer

Im breiten Angebotsspektrum der Haftpflichtversicherungen gilt die Betriebshaftpflichtversicherung als eine der am häufigsten abgeschlossenen Vereinbarungen. Wie wichtig sie ist verdeutlichen die Unfallzahlen, nach denen sich immer noch ein Großteil aller Sach- und Personenschäden am Arbeitsplatz ereignen. Vor allem Unternehmer stehen in der Pflicht, ihren Betrieb inklusive ihrer Angestellten für den Notfall abzusichern. Dabei ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln. Denn letztere beschränkt sich lediglich auf einen kleinen Personenkreis, zumeist Angestellte oder Selbstständige, die sich durch die Ausübung ihres Berufs besonderen Gefahren aussetzen. Darunter Rettungskräfte, Ärzte oder Juristen. Nicht selten versteht sie sich als Zusatz zur betrieblichen Absicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung selbst bezieht sich jedoch in der Regel auf Betriebe jeder Art: Darunter fertigende Unternehmen ebenso wie Firmen aus dem Dienstleistungsbereich. Die Betriebshaftpflicht schützt ebenso wie alle anderen Haftpflichtversicherungen vor den berichtigten Schadensersatzansprüchen Dritter gegen dem Unternehmen. Durch die normale Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur der Versicherungsnehmer, in den meisten Fällen ist das der Firmeninhaber, abgesichert, sondern auch die Angestellten. Ereignen sich also Fehlleistungen durch das betreffende Unternehmen, dann hat nicht der einzelne Mitarbeiter zu haften, sondern das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist. Wie bei einer Kfzhaftpflicht oder einer anderen Form der Haftpflichtversicherung zählt es zu den Pflichten des Versicherungsunternehmens, zu überprüfen, ob die Schadensersatzansprüche von Dritten tatsächlich berechtigt sind. Derlei Prüfangelegenheiten werden in vielen Fällen von Versicherungsgutachtern übernommen. Die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung orientieren sich an mehreren Faktoren, darunter die Anzahl der Mitarbeiter, das Betriebsrisiko und die Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die im Schadenfall von der Versicherung ausgezahlt wird.

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Private Haftpflichtversicherung – wer sie braucht und wozu man sie benötigt

Beim Autofahren ist sie Pflicht, im Privatleben gehört die private Haftpflichtversicherung zu den freiwilligen Versicherungsangeboten. Doch genauso wie im Straßenverkehr macht eine Haftpflichtversicherung auch bei außerberuflichen Aktivitäten durchaus Sinn. Beispielsweise beim Sport, unterwegs oder im Haushalt. Während sich die KFZ-Haftpflichtversicherung bei Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen verantwortlich zeichnet und die Berufshaftpflicht bei Pannen oder Unfällen im Job zu Rate gezogen werden kann, sichert die private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer – und auf Wunsch auch dessen Familie – im privaten Umfeld ab. Ob auf der Party von Freunden, beim Kindergeburtstag oder beim Joggen – überall kann schnell etwas passieren. Und schnell entsteht dabei ein erheblicher finanzieller Schaden, der in jedem Fall vom Verursacher übernommen werden muss. Wohl dem, der für diese Fälle eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wie alle anderen Modelle einer Haftpflichtversicherung kann auch das private Modell nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherungsnehmer das Eigentum anderer unabsichtlich beschädigt. Die Vorgehensweise im Schadenfall ist ebenfalls identisch. Dabei gilt es, den Schaden frühestmöglich bei seinem Versicherungsanbieter zu melden. Nach Eingang der so genannten Schadensmeldung werden dann alle weiteren Schritte in die Wege geleitet. Je nach dem, welcher Gegenstand zu Schaden gekommen ist, kann es sein, dass man diesen der Versicherung vorführen muss – bei größeren Gegenständen kommt oft auch ein Mitarbeiter des Unternehmens zur Begutachtung an den Ort des Geschehens. Die private Vorsorge wird oftmals von Familien mit Kindern abgeschlossen: ein Versicherungsnehmer, beispielsweise ein Elternteil, kann weitere Familienmitglieder mit versichern. Die Schadensumme wird in den meisten Fällen mit dem Haftpflichtversicherer verhandelt, man sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten, um auch bvei schwerwiegenden Schäden auf der sicheren Seite zu sein.

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Haftpflicht versichern - die Haftpflichtversicherung

Als Haftpflichtversicherung wird ein Versicherungszweig bezeichnet, der einem Versicherungsnehmer Schutz bei einem Anspruch auf Schadensersatz gewährt. Die Haftpflichtversicherung gewährleistet im Falle der Fahrlässigkeit den finanziellen Schutz, wenn Sie als die versicherte Person zum Schadensersatz verpflichtet sind. Die Leistungen einer Haftpflichtversicherung umfassen bei einer Personenverletzung Krankenhauskosten, Arztkosten, Pflegekosten, Erstattung im Falle des Verdienstausfalls, Schmerzensgeld sowie ggf. eine lebenslange Rente.

Die Haftung aufgrund der Fahrlässigkeit kann auch durch das Verhalten des Angestellten oder Vertreters der versicherten Person entstehen. Dafür wird die Haftpflichtversicherung in die Versicherung des Privatbereichs, die Betriebshaftpflichtversicherung, Berufs-, Produkt und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung aufgeteilt.
Die Privathaftpflichtversicherung gewährleistet den Versicherungsschutz von den meisten gegenwärtigen Haftpflichtrisiken. Für Autohalter besteht mit der KFZ-Haftpflichtversicherung sogar eine Versicherungspflicht.

Werbung für die Privathaftpflicht-Versicherung:

AXA Privathaftpflicht-Versicherung

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