Archiv zur KategorieAltersvorsorge

Rentenversicherung privat und gesetzlich

Das Rentenalter in Deutschland soll sich bis zum Jahr 2012 auf 67 Jahre verschieben. Ansprüche auf Geld aus der Rentenversicherung besteht dann also zukünftig erst ab dem 67. Lebensjahr. Auch wenn zuvor schon mit Arbeit aufgehört wurde. Diese Regelung gilt ausschließlich für die gesetzliche Rente, die vom Staat bezahlt wird. Diese berechnet sich bei jedem Bundesbürger individuell – je nach dem wie lange und wie viel der oder diejenige eingezahlt hat. Dabei werden auch Zeit einer eventuellen Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Besondere Rentenregelungen gelten bei Beamten. Neben der gesetzlichen gibt es aber auch noch die private Rentenversicherung – hier zahlen Arbeitnehmer oder Selbstständige einen selbst gewählten Satz ein. Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses wird festgelegt, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Wahlweise kann man sich den verfügbaren Betrag als Einmalzahlung auszahlen lassen, alternativ gestaffelt über monatliche Zahlungen. Seit einigen Jahren gibt es zudem private Altersvorsorge-Modelle, an denen sich auch der Staat durch Zuschüsse oder Steuervergünstigungen beteiligt. Beispielsweise die so genannte Riester Rente, die sich vor allem für Angestellte mit einem geringen bis mittleren Gehalt sowie Eltern mit Kindern lohnt. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Riester Rente nur bedingt möglich. Für sie eignet sich eher das Modell der Rürup Rente. In machen Fällen eignet sich auch die Kombination beider Angebote. Da sich nach aktuellen Berechnungen die wenigsten Menschen ihren Lebensunterhalt mit ihrer Rente sichern können, sind diese Zusatzangebote so wichtig und so sinnvoll. Vor allem, weil Vater Staat sie mitunterstützt.  Doch das sind noch längst nicht alle Angebote, die von den Versicherungen im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge angeboten werden: Auch kapitalbringende Lebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge werden immer mehr genutzt.

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Altersvorsorge sollte schon früh geplant werden

Gerade als junger Mensch setzt man sich nur ungern mit der Altersvorsorge auseinander. Wozu auch, denn wer weiß schon, was in 20, 30 oder 40 Jahren auf einen zukommt, so lautet die Argumentation der 20 bis 30jährigen. Auch wenn das Thema dem ein oder anderen Auszubildenden oder Studenten sehr abstrakt erscheint, raten Experten dazu, bereits frühzeitig die Weichen für die eigene private Altersvorsorge zu stellen. Denn je früher man damit beginnt, desto besser zahlt sich dies später aus. Und auf die staatlichen Renten allein kann man heutzutage nicht mehr setzen. Das hat sich mittlerweile bei den meisten jungen Leuten herumgesprochen, dennoch besteht bei vielen eine Hemmschwelle, sich tatsächlich mit Riester Rente, Rürup Rente und den ganzen anderen Altersvorsorge-Möglichkeiten auseinander zu setzen. Das Internet kann ein gutes Hilfsmittel sein, um sich mit der privaten Rentenversicherung vertraut zu machen. Denn dort findet man nicht nur detaillierte Beschreibungen einzelner Leistungen, sondern auch direkte Versicherungsvergleiche zwischen den Anbietern. Vor allem bei Riester und Rürup sollte man den steuerlichen Vorteil und die Bezuschussung durch den Staat nicht außer Acht lassen. Für viele gilt: Wer hier nicht teilnimmt, verschenkt buchstäblich Geld, das ihm zusteht. Ganz anders sieht die Situation bei völlig privaten Vorsorgemaßnahmen wie beispielsweise der Kapital-Lebensversicherung aus. Hier hält sich Vater Staat weitgehend zurück. Unter Umständen können aber auch hierbei steuerliche Vorteile geltend gemacht werden.

 

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Lebensversicherung – verschiedene Modelle zur Auswahl

Sie zählt zu den Klassikern unter den Versicherungsprodukten: die Lebensversicherung. Wer früher etwas für seine Altersvorsorge tun wollte, schloss eine solche ab. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl neuer, teils staatlich bezuschusster Versicherungsleistungen, die der Lebensversicherung Konkurrenz machen. Deshalb lohnt sie sich nicht unbedingt für jedermann. Grundsätzlich unterscheidet man bei Lebensversicherungen grob zwischen den beiden meistgenutzten Typen: der Kapital- und der Risikolebensversicherung. Daneben gibt es auch die fondsgebundene und die so genannte englische Lebensvericherung Für welchen Versicherungsnehmer sich welches Modell eignet, hängt mit der individuellen Lebenssituation und –Planung zusammen. Besonders für junge Familien oder Geschäftsteilhaber eignet sich die Risikolebensversicherung, denn sie zielt darauf ab, dass Hinterbliebene im Todesfall finanziell abgesichert sind. Auch zur Finanzierung einer Immobilie kann es sinnvoll sein, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Die Kapitallebensversicherung hingegen zielt sowohl auf den Verbliebenschutz als auch auf die eigene finanzielle Absicherung ab. Zumeist wird mit dem Abschluss eine Einzahldauer, oft bis ins gesetzliche Rentenalter – festgelegt. Erreicht der Versicherungsnehmer dieses Alter, erhält er eine Kapitalausschüttung. Verstirbt er zuvor, dann erhalten die begünstigten Personen, zumeist Ehepartner, Kinder oder andere enge Verwandte, die Auszahlung. Vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) zu Beginn des Jahres 2005 hatte  der Abschluss einer Lebensversicherung für viele Arbeitnehmer oder auch Selbstständige steuerliche Vorteile. Denn die Ausschüttung wurde bis dahin nicht besteuert. Obwohl sich dies für alle Verträge ab 1. Januar 2005 geändert hat, gibt es immer noch Mittel und Wege, Steuervorteile mit einer Lebensversicherung geltend zu machen. Alle großen Versicherungen bieten daher weiterhin Lebensversicherungen an und beraten bei der Auswahl.

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Die Direktversicherung für die Altersvorsorge / Rentenversicherung

Die Altersvorsorge ist für viele Menschen ein wichtiges finanzielles Thema. Nicht zuletzt kann deshalb soviel darüber diskutiert werden, weil es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, wie effektiv eine private Altersvorsorge abgeschlossen werden kann. Eine sehr attraktive Methode ist und bleibt allerdings die sogenannte Direktversicherung.

Diese Art betriebliche Altersvorsorge hat dabei die Besonderheit, dass sie nicht vom Begünstigten selbst gezahlt wird, sondern von dessen Arbeitgeber abgeschlossen und letztenendes auch bezahlt wird. Diese Zusatzzahlung kann beispielsweise gut in Form einer Gehaltserhöhung stattfinden. Dabei wird dem Arbeitnehmer der gesteigerte Lohn nicht direkt überwiesen, sondern in die Direktversicherungen, entweder als Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung oder als Fondsgebundene Lebensversicherung, eingezahlt. Ein großer Vorteil für beide Seiten, wenn es zu diesem Entschluss kommt.

Der Arbeitgeber hat beim Abschluss der Direktversicherung den Vorteil auf seiner Seite, dass diese Zahlungen ohne Lohnnebenkosten getätigt werden. Die Verwaltungsarbeit ist ebenfalls sehr gering und sollte der Arbeitnehmer die Firma verlassen, können die weiteren Zahlungen unkompliziert auf den nächsten Arbeitgeber übertragen werden.

Der Arbeitnehmer selber ist natürlich als Nutzniesser der Direktversicherung ohnehin im Vorteil. Darüber hinaus sind diese Ansparungen sicher bei eventueller Arbeitslosigkeit und Hartz IV, sprich sie können nicht gepfändet werden. Desweiteren ergeben sich eventuelle Steuervorteile, da die Erträge erst bei Erhalt in der Rente besteuert werden, sodass hierbei zu einem deutlich geringeren Steuersatz verrechnet wird.

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