Archiv zur KategorieAllgemein

Die Arbeitslosenversicherung - wichtiger Bestandteil der deutschen Sozialversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist der Träger. In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer, Auszubildende und Wehr- oder Zivilleistende pflichtversichert. Für ausserhalb der EU beschäftigte Arbeitnehmer, Pflegepersonen oder Selbstständige gibt es seit 2006 die Möglichkeit der Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Zur Zeit beläuft sich der Beitragssatz auf 3,3% des Bruttoentgeltes. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt momentan bei 5.300 Euro (alte Bundesländer) und 4.500 Euro (neue Bundesländer). Ab diesem Bruttobetrag steigt die Höhe des zu zahlenden Beitrags nicht mehr, dass heißt es müssen maximal 174,90 Euro bzw. 148,50 Euro monatlich gezahlt werden.

Die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist, dass Erwerbslose ein gesichertes Einkommen während ihrer Arbeitssuche erhalten. Die Leistungen werden allerdings nur gewährt wenn bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Anspruch auf Leistungen haben nur Personen die im Rahmen der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.

Die verschiedenen Leistungen richten sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Trägereinrichtungen. So werden erwerbslose Arbeitnehmer unter anderem mit Entgeltersatzleistungen, Übernahme von Bewerbungskosten, Zuschüssen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder beruflichen Weiterbildung unterstützt. Für Arbeitgeber gibt es Leistungen in Form von Zuschüssen bei Einstellungen, Unterstützungen für die Beschäftigung behinderter oder ungelernter Personen und Unterstützungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Desweiteren werden durch die Arbeitslosenversicherung unter anderem Jugendwohnheime, Sozialplanmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Berufsausbildungen gefördert.

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Glasversicherung für gewerbliche und private Kunden

Scherben bringen Glück heißt ein bekanntes Sprichwort. Doch die meisten Menschen, denen eine Scheibe zerspringt, sind zunächst eher unglücklich. Schließlich kosten Fenster und Türen sowie auch alle anderen Gegenstände aus Glas jede Menge Geld und sind häufig nicht so schnell ersetzbar wie es den Besitzern lieb ist: Beispiel Schaufenster eines Einzelhändlers. Schnell kann hier etwas passieren, entweder durch Vandalismus, Unfälle oder Wetterkapriolen. Um dabei auf Nummer sicher zu gehen, hilft eine Glasversicherung. Viele Versicherungsunternehmen bieten bei Glasschäden eine Abdeckung über die Hausratversicherung oder eine andere Form der Versicherung, aber hier sollten Versicherungsnehmer ganz genau hinsehen, denn bei der Hausratversicherung gilt keine Allgefahrendeckung. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Glastisch, den der Besitzer selbst beschädigt hat, nicht mit einer normalen Hausratversicherung abgedeckt ist. Anders in der Glasversicherung: Von Vitrinen über Glastische bis hin zu Glastüren oder anderen Gegenständen – es spielt keine Rolle, wer die Schuld trägt, die Versicherung springt ein. Allerdings nur dann, wenn der Glasgegenstand komplett beschädigt wurde. Bei Kratzern oder anderen Gebrauchsspuren kommt die Glasversicherung nicht auf. Vor allem für Geschäftsleute lohnt sich die Investition in eine Glasversicherung, denn gerade im Einzelhandel wird viel mit dem Werkstoff Glas gearbeitet, da kann schnell schon mal etwas passieren, denn selbst die dickste Glasscheibe ist nicht gegen alles gefeit. Nahezu alle Versicherungsmakler oder großen Versicherungsunternehmen führen die Glasversicherung in ihrem Portfolio – die Verbraucher sollten sich in jedem Fall gleich mehrere Angebot zum Vergleich einholen und nicht nur die Preise, sondern auch das Leistungsangebot überprüfen.

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WGV Versicherung – ein Unternehmen mit Tradition

Bei der WGV Versicherung handelt es sich nicht um ein klassisches Versicherungsunternehmen, sondern um einen Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften. Hervorgegangen ist die heutige WGV Versicherung aus der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., die 1921 in Stuttgart gegründet wurde, um in erster Linie Versicherungsschutz für die umliegenden Landkreise Städte und Gemeinden anzubieten – und zwar zum Selbstkostenpreis.  So gesehen richtete sich das damalige Angebot nicht an Einzelpersonen oder Endkunden, sondern an die Verantwortlichen bzw. Stadtoberhäupter in der Region. Durch dieses Konzept hat sich das Unternehmen einen Namen gemacht. Aber die Gründungsidee hat sich mittlerweile stark gewandelt und durch den Zusammenschluss mit anderen Unternehmen ist die WGV Versicherung heutzutage in der Lage, nahezu das komplette Versicherungsspektrum abzudecken: Von der Haftpflichtversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Altersvorsorge – und das für Mitglieder in ganz Deutschland. Wie viele andere große Versicherungsunternehmen verfügt auch die WGV über ein Online-Angebot: Unter WGV 24 finden Kunden und Interessenten 24 Stunden am Tag Informationen zu den Angeboten des Unternehmens. Damit kann sich das Traditionsunternehmen mit vielen anderen deutschen Anbietern messen. Inwiefern die WGV Versicherung für die eigenen Wünsche und Vorstellungen der passende Partner ist, lässt sich durch einen Versicherungsvergleich im Internet herausfinden. Diese werden von vielen unabhängigen Anbietern angeboten und bringen für den Verbraucher den Vorteil, dass er viele wichtige Informationen aus verschiedene Unternehmen mit nur wenigen Mausklicks abfragen kann. Sollten sich allerdings Detailfragen ergeben, sollte man doch eine Niederlassung des Versicherungsunternehmens seiner Wahl aufsuchen, dort anrufen oder eine E-Mail schreiben. So können Mitarbeiter alle Besonderheiten entsprechender Anfragen berücksichtigen.

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Betriebskrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Abkürzung der Betriebskrankenkassen lautet BKK und ist nahezu jedem geläufig. Viele Deutsche, rund 14 Millionen, sind über eine der zahlreichen Betriebskrankenkassen gesetzlich versichert. Ihren Namen hat diese Versicherungsform ihrer ursprünglichen Idee zu verdanken. Diese sah vor, dass in eine Betriebskrankenkasse nur die Angestellten einer bestimmten Firma eintreten dürfen. Bis heute unterhalten viele namhafte Wirtschaftsunternehmen ihre eigenen Betriebskrankenkassen –  in den meisten Fällen stehen sie mittlerweile aber allen Interessenten offen. Das heißt: Man muss nicht mehr Angestellter oder Familienangehöriger eines Mitarbeiters sein, um in eine Betriebskrankenkasse eines bestimmten Unternehmens einzutreten. Mit dieser Änderung, die im Jahr 1996 im Rahmen der Einführung der Kassenwahlfreiheit entstand, haben sich viele kleinere BKKs zusammengeschlossen. Entweder mit branchenähnlichen Kassen oder in einer bestimmten Region, einem Bundesland o.ä..

Zu den freien BKKs zählt unter anderem die Bertelsmann-BKK. Daneben lassen andere große Versicherungsunternehmen aus der Gruppe der Betriebskrankenversicherungen nach wie vor ausschließlich eigene Mitarbeiter zu. Wechseln diese Angestellten einmal die Firma, kann es sein, dass sie sich im Zuge des Jobwechsels auch eine neue Krankenversicherung suchen müssen. Bis auf die Bahn-BKK, der Betriebskrankenkasse der Dienstbetriebe des Bundes, haben sich alle Betriebskrankenkassen im BKK-Bundesverband organisiert. Der Verband dient sowohl zur Stützung eines einheitlichen Außenbildes als auch zur Bündelung und Vertretung gemeinsamer Interessen – sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Anbieter. Neben den Betriebskassen gibt es auch weitere gesetzliche Versicherungsformen, beispielsweise die Innungskrankenkassen, kurz IKK. Diese begründen ihr Geschäftsmodell ebenfalls auch der Historie heraus und galten sie bis zum Jahr 1996 ausschließlich als Krankenkassen des Handwerks bzw. der Beschäftigten mit handwerklichen Berufen und deren Angehörigen. Auch dies hat sich mittlerweile geändert. So stehen IKKs heute für jeden gesetzlichen Versicherungsnehmer offen.

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Ausbildungsversicherung – eine sinnvolle Investition in die Zukunft von Kindern

Üblicherweise sind es die Eltern oder Großeltern, die eine Ausbildungsversicherung für ihre Kinder oder Enkel abschließen. Zumeist entschiedet man sich schon lange Zeit, bevor ein Kind überhaupt im Ausbildungsalter ist, für den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages. Unter diesem Vorsorgeaspekt kann die Ausbildungs-Versicherung durchaus mit einer kleinen Kapital-Lebensversicherung verglichen werden, denn die Hauptmerkmale sind identisch. Demnach zahlen die Versicherungsnehmer Beiträge ein und die daraus resultierende Versicherungssumme wird dann fällig, wenn eine Ausbildung begonnen wird. Grundsätzlich gilt dabei die Regel: Je eher mit den regelmäßigen Beitragseinzahlungen begonnen wird, desto höher fällt die Versicherungssumme aus. Nicht selten werden solche Versicherungen deshalb schon bei der Geburt eines Kindes abgeschlossen. Es ist vor allem die finanzielle Absicherung der Kinder, die bei der Entscheidung für eine Ausbildungsversicherung eine Rolle spielt. Denn die Auszahlung ist in jedem Fall gesichert, auch wenn ein Elternteil vor Erreichen des Ausbildungsalter stirbt, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme erhalten. So können Eltern zu 100 Prozent für die berufliche Zukunft ihrer Kinder sorgen. Die Alters-Höchstgrenze für die Inanspruchname einer solchen  Versicherung liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei 25 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte das Kind mit der Ausbildung begonnen haben. Es gibt aber auch Versicherungsmodelle, die eine Auszahlung zum 18 Lebensjahr vorgesehen haben – ganz gleich, ob das Kind zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule geht oder bereits mit einer Ausbildung begonnen hat. Gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Studiengebühren an Universitäten ist es für Eltern durchaus sonnvoll über eine solche Investition in der Zukunft ihrer Kinder nachzudenken.

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Die Reiseversicherung rentiert sich bei Urlauben und anderen Auslandsaufenthalten

Rund um das Thema Reise werden am Markt eine Vielzahl von Versicherungen angeboten, darunter Rücktritts-, Gepäck- oder Reiseabbruchsversicherungen. Inwiefern diese hilfreich sein können, hängt von der privaten Situation jedes Einzelnen ab. Eine Versicherung, die jedoch für alle Urlauber zu empfehlen ist, ist die Reiseversicherung. Diese übernimmt die Kosten für eine medizinische Versorgung im Ausland und wendet sich ausschließlich an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Zwar können sich diese auch ohne Auslandskrankenversicherung in ausländischen Kliniken behandeln lassen, so umfasst das Angebot jedoch nur staatliche Einrichtungen. Und diese bieten je nach Urlaubsland  nicht immer den besten Service an. Eine private Reiseversicherung ermöglicht jedoch die freie Arzt- und Klinikwahl, darunter auch private Einrichtungen. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten den Reiseschutz für eine Dauer von einem Jahr an. Für Einzelpersonen kostet das Komplettpaket nur um die 10 Euro. Mehrköpfige Familien mit Kindern können von Familientarifen profitieren, die in der Regel nicht teurer als 25 Euro pro Jahr sind. So kann mit relativ wenig Geld vorsorgen, falls im Urlaub mal was passiert. Zu beachten ist lediglich, dass die klassische Reiseversicherung zeitlich begrenzt ist. Langzeiturlauber, die sich länger als sechs Wochen jährlich im Ausland befinden, müssen eine andere Form der Versicherung wählen – bei ihnen greift die Reisebersicherung nicht. Gleiches gilt für Langzeiturlauber, die im Ausland überwintern oder einen Zweitwohnsitz in einem fremden Land unterhalten. In diesen Fällen sollte man sich vom Versicherungsgesellschaften seiner Wahl beraten lassen, Zusatzversicherung hierbei sinnvoll wäre.

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Was ist bei Versicherungen zu beachten, die in Kreditkarten enthalten sind?

Integrierte Versicherungen bieten vor allem bei höherwertigen Gold-Kreditkarten einen kostenfreien Versicherungsschutz an. Die Policen sind in der Regel im Kartenpreis enthalten und müssen nicht extra bezahlt werden. Allerdings können in den Bedingungen Voraussetzungen oder Ausnahmen genannt sein, die der Karteninhaber beachten sollte.

Gemäß der Bedingungen kann der Versicherungsumfang nur auf den Karteninhaber beschränkt sein. Das bedeutet, dass die mitreisende Familie zum Beispiel bei einer Ausland Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz besitzt. Als Lösung bieten einige Kartengesellschaften an, dass Zusatzkarten ausgestellt werden, mit denen die Versicherungsleistungen genutzt werden können. Gilt die Versicherung für die komplette Familie, muss der Ehepartner jedoch dauerhaft im Haushalt leben und die Kinder dürfen noch nicht 18 Jahre alt sein.

Versicherungen bei Kreditkarten – Leistungsausschluss ist möglich

Bei den Kartengesellschaften können unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Gültigkeit der Versicherungen gelten. Meist gibt es Leistungen, die zwingend mit der Karte bezahlt werden müssen, um den Versicherungsschutz nutzen zu können. Einige Versicherungen sind aber auch ohne Kartenzahlung gültig.

Leistungsausschlüsse können auch bei anderen individuellen Bedingungen bestehen. So kann beispielsweise die Auslandskrankenversicherung nur bis zu einem Höchstalter gelten. Einige Kreditkartenversicherungen übernehmen eine Kostenerstattung nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt. In der Regel setzt das Versicherungsunternehmen der Kreditkarte voraus, dass kein Zahlungsverzug bei der Bezahlung der Kartensalden besteht. Anderenfalls kann die Versicherung eine Leistungsübernahme ablehnen. Wurde ein Schadensfall vom Karteninhaber mutmaßlich selbst herbeigeführt oder nicht verhindert oder abgemindert, kann die Versicherung ebenfalls die Schadensregulierung verweigern. Einschränkungen können auch bei Warenversicherungen gegen Diebstahl oder Beschädigung der mit der Kreditkarte per Kredit gekauften Waren bestehen. Hier gilt meist ein Selbstbehalt von 50 oder 100 Euro.

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Rentenversicherungen - gesetzlich und/oder privat

Rentenversicherungen beinhalten zwei Bereiche, einerseits die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rentenversicherungen und andererseits die zusätzlichen Rentenversicherungen auf freiwilliger Basis mit dem Zweck einer ergänzenden Altersvorsorge.

Innerhalb des Sozialgesetzbuches finden sich die Richtlinien des Staates für die gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei sind alle Personen im Rahmen eines jeden Angestelltenverhältnisses dazu verpflichtet, einen Teil ihres Einkommens für die Absicherung ihres Lebensunterhaltes im Alter anzusparen. Der Arbeitgeber führt diese Versicherungsbeiträge automatisch an den Rentenversicherungsträger ab. Die Auszahlung erfolgt monatlich ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Rentenalters.

Derzeit liegt die so genannte Regelaltersgrenze beim 65. Lebensjahr. Im Rahmen eines Stufenmodells wird die Altersgrenze in den nächsten 21 Jahren schrittweise angehoben bis zum Alter von 67 Jahren. Zusätzlich zu den genannten Rentenversicherungen sind Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Hier sind verschiedene Modelle möglich, die sich bei den einzelnen Firmen unterscheiden und alle einer staatlichen Förderung unterliegen.

Die Höhe der Rente orientiert sich an den Beiträgen, die im Laufe des Lebens einkommensabhängig einbezahlt wurden. Da davon auszugehen ist, dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Lebensunterhalt im Alter nicht ausreichend abdecken, wird auf freiwilliger Basis eine zusätzliche private Absicherung im Sinne ergänzender Rentenversicherungen empfohlen. Diese wird von privaten Rentenversicherungsträgern angeboten, siehe die Beiträge über die Private Rentenversicherung bei Versicherungszentrum.de. Die Höhe der Auszahlung ist abhängig von den Beiträgen, sowie vom Beginn der Einzahlung. Es kann gewählt werden, ob im Rentenalter eine einmalige Kapitalauszahlung in voller Höhe erfolgen sollen oder aber eine monatliche Rente.

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Privatversicherungen - wie viel des Guten?

Neben den Sozialversicherungen und den Versicherungen, die vielleicht über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, ist es enorm wichtig, auch einige Privatversicherungen zu besitzen. Welche Privatversicherungen sind aber wirklich wichtig? Immer wieder hört man, dass Menschen total überversichert sind und viel zu viele Privatversicherungen haben. Bei welchen Versicherungen kann man also evtl. etwas Geld einsparen und bei welchen sollte man das auf keinen Fall?

Nun, grundsätzlich ist die Frage, welche Privatversicherungen man wirklich braucht und welche nicht, in erster Linie von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig, einige Versicherungen braucht jedoch auch Jeder. Zu den Privatversicherungen, die wirklich jeder braucht, gehört unter anderem die private Haftpflichtversicherung (siehe Privathaftpflichtversicherung bei Versicherungszentrum.de). Immer wenn man dem Hab und Gut oder dem Laib und Leben einer anderen Person gegenüber einen Schaden verursacht, ist man zu Schadenersatz verpflichtet - dieses Risiko deckt jedoch eine private Haftpflichtversicherung vortrefflich.

Auch die Frage, ob man eine Unfallversicherung abschließen sollte oder nicht, stellt sich eigentlich gar nicht. Das Risiko einen Unfall zu erleiden, ist nämlich für jeden Menschen gegeben. Viele Kosten, die dabei z.B. durch eine Invalidität entstehen können, werden weder von der Krankenkasse noch über die gesetzliche Unfallversicherung (deckt nur auf der Arbeit und den direkten Zu- und Abwegen) übernommen - hier deckt nur die private Unfallversicherung.

Für Wohnungs- und Hausbesitzer kommen noch weitere Privatversicherungen hinzu, die man unbedingt haben sollte. So ist es z.B. sehr wichtig, den Hausrat durch eine Hausratversicherung abzusichern und, wenn man ein Haus besitzt, natürlich auch das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung.

Auch eine private Rechtschutzversicherung gehört zu den Privatversicherungen und bietet eine Leistung, auf die viele Menschen nicht verzichten möchten. Ob man allerdings für sich selber die Notwendigkeit sieht, einen solchen Vertrag zu haben, ist jedem selber überlassen - ein “Muss” ist es nicht.

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