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Was ist bei Versicherungen zu beachten, die in Kreditkarten enthalten sind?

Integrierte Versicherungen bieten vor allem bei höherwertigen Gold-Kreditkarten einen kostenfreien Versicherungsschutz an. Die Policen sind in der Regel im Kartenpreis enthalten und müssen nicht extra bezahlt werden. Allerdings können in den Bedingungen Voraussetzungen oder Ausnahmen genannt sein, die der Karteninhaber beachten sollte.

Gemäß der Bedingungen kann der Versicherungsumfang nur auf den Karteninhaber beschränkt sein. Das bedeutet, dass die mitreisende Familie zum Beispiel bei einer Ausland Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz besitzt. Als Lösung bieten einige Kartengesellschaften an, dass Zusatzkarten ausgestellt werden, mit denen die Versicherungsleistungen genutzt werden können. Gilt die Versicherung für die komplette Familie, muss der Ehepartner jedoch dauerhaft im Haushalt leben und die Kinder dürfen noch nicht 18 Jahre alt sein.

Versicherungen bei Kreditkarten – Leistungsausschluss ist möglich

Bei den Kartengesellschaften können unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Gültigkeit der Versicherungen gelten. Meist gibt es Leistungen, die zwingend mit der Karte bezahlt werden müssen, um den Versicherungsschutz nutzen zu können. Einige Versicherungen sind aber auch ohne Kartenzahlung gültig.

Leistungsausschlüsse können auch bei anderen individuellen Bedingungen bestehen. So kann beispielsweise die Auslandskrankenversicherung nur bis zu einem Höchstalter gelten. Einige Kreditkartenversicherungen übernehmen eine Kostenerstattung nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt. In der Regel setzt das Versicherungsunternehmen der Kreditkarte voraus, dass kein Zahlungsverzug bei der Bezahlung der Kartensalden besteht. Anderenfalls kann die Versicherung eine Leistungsübernahme ablehnen. Wurde ein Schadensfall vom Karteninhaber mutmaßlich selbst herbeigeführt oder nicht verhindert oder abgemindert, kann die Versicherung ebenfalls die Schadensregulierung verweigern. Einschränkungen können auch bei Warenversicherungen gegen Diebstahl oder Beschädigung der mit der Kreditkarte gekauften Waren bestehen. Hier gilt meist ein Selbstbehalt von 50 oder 100 Euro.

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Rentenversicherungen - gesetzlich und/oder privat

Rentenversicherungen beinhalten zwei Bereiche, einerseits die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Rentenversicherungen und andererseits die zusätzlichen Rentenversicherungen auf freiwilliger Basis mit dem Zweck einer ergänzenden Altersvorsorge.

Innerhalb des Sozialgesetzbuches finden sich die Richtlinien des Staates für die gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei sind alle Personen im Rahmen eines jeden Angestelltenverhältnisses dazu verpflichtet, einen Teil ihres Einkommens für die Absicherung ihres Lebensunterhaltes im Alter anzusparen. Der Arbeitgeber führt diese Versicherungsbeiträge automatisch an den Rentenversicherungsträger ab. Die Auszahlung erfolgt monatlich ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Rentenalters.

Derzeit liegt die so genannte Regelaltersgrenze beim 65. Lebensjahr. Im Rahmen eines Stufenmodells wird die Altersgrenze in den nächsten 21 Jahren schrittweise angehoben bis zum Alter von 67 Jahren. Zusätzlich zu den genannten Rentenversicherungen sind Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Hier sind verschiedene Modelle möglich, die sich bei den einzelnen Firmen unterscheiden und alle einer staatlichen Förderung unterliegen.

Die Höhe der Rente orientiert sich an den Beiträgen, die im Laufe des Lebens einkommensabhängig einbezahlt wurden. Da davon auszugehen ist, dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Lebensunterhalt im Alter nicht ausreichend abdecken, wird auf freiwilliger Basis eine zusätzliche private Absicherung im Sinne ergänzender Rentenversicherungen empfohlen. Diese wird von privaten Rentenversicherungsträgern angeboten, siehe die Beiträge über die Private Rentenversicherung bei Versicherungszentrum.de. Die Höhe der Auszahlung ist abhängig von den Beiträgen, sowie vom Beginn der Einzahlung. Es kann gewählt werden, ob im Rentenalter eine einmalige Kapitalauszahlung in voller Höhe erfolgen sollen oder aber eine monatliche Rente.

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Privatversicherungen - wie viel des Guten?

Neben den Sozialversicherungen und den Versicherungen, die vielleicht über den Arbeitgeber abgeschlossen werden, ist es enorm wichtig, auch einige Privatversicherungen zu besitzen. Welche Privatversicherungen sind aber wirklich wichtig? Immer wieder hört man, dass Menschen total überversichert sind und viel zu viele Privatversicherungen haben. Bei welchen Versicherungen kann man also evtl. etwas Geld einsparen und bei welchen sollte man das auf keinen Fall?

Nun, grundsätzlich ist die Frage, welche Privatversicherungen man wirklich braucht und welche nicht, in erster Linie von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig, einige Versicherungen braucht jedoch auch Jeder. Zu den Privatversicherungen, die wirklich jeder braucht, gehört unter anderem die private Haftpflichtversicherung (siehe Privathaftpflichtversicherung bei Versicherungszentrum.de). Immer wenn man dem Hab und Gut oder dem Laib und Leben einer anderen Person gegenüber einen Schaden verursacht, ist man zu Schadenersatz verpflichtet - dieses Risiko deckt jedoch eine private Haftpflichtversicherung vortrefflich.

Auch die Frage, ob man eine Unfallversicherung abschließen sollte oder nicht, stellt sich eigentlich gar nicht. Das Risiko einen Unfall zu erleiden, ist nämlich für jeden Menschen gegeben. Viele Kosten, die dabei z.B. durch eine Invalidität entstehen können, werden weder von der Krankenkasse noch über die gesetzliche Unfallversicherung (deckt nur auf der Arbeit und den direkten Zu- und Abwegen) übernommen - hier deckt nur die private Unfallversicherung.

Für Wohnungs- und Hausbesitzer kommen noch weitere Privatversicherungen hinzu, die man unbedingt haben sollte. So ist es z.B. sehr wichtig, den Hausrat durch eine Hausratversicherung abzusichern und, wenn man ein Haus besitzt, natürlich auch das Haus durch eine Wohngebäudeversicherung.

Auch eine private Rechtschutzversicherung gehört zu den Privatversicherungen und bietet eine Leistung, auf die viele Menschen nicht verzichten möchten. Ob man allerdings für sich selber die Notwendigkeit sieht, einen solchen Vertrag zu haben, ist jedem selber überlassen - ein “Muss” ist es nicht.

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