Rentenversicherung privat und gesetzlich

Das Rentenalter in Deutschland soll sich bis zum Jahr 2012 auf 67 Jahre verschieben. Ansprüche auf Geld aus der Rentenversicherung besteht dann also zukünftig erst ab dem 67. Lebensjahr. Auch wenn zuvor schon mit Arbeit aufgehört wurde. Diese Regelung gilt ausschließlich für die gesetzliche Rente, die vom Staat bezahlt wird. Diese berechnet sich bei jedem Bundesbürger individuell – je nach dem wie lange und wie viel der oder diejenige eingezahlt hat. Dabei werden auch Zeit einer eventuellen Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Besondere Rentenregelungen gelten bei Beamten. Neben der gesetzlichen gibt es aber auch noch die private Rentenversicherung – hier zahlen Arbeitnehmer oder Selbstständige einen selbst gewählten Satz ein. Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses wird festgelegt, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Wahlweise kann man sich den verfügbaren Betrag als Einmalzahlung auszahlen lassen, alternativ gestaffelt über monatliche Zahlungen. Seit einigen Jahren gibt es zudem private Altersvorsorge-Modelle, an denen sich auch der Staat durch Zuschüsse oder Steuervergünstigungen beteiligt. Beispielsweise die so genannte Riester Rente, die sich vor allem für Angestellte mit einem geringen bis mittleren Gehalt sowie Eltern mit Kindern lohnt. Für Selbstständige und Freiberufler ist die Riester Rente nur bedingt möglich. Für sie eignet sich eher das Modell der Rürup Rente. In machen Fällen eignet sich auch die Kombination beider Angebote. Da sich nach aktuellen Berechnungen die wenigsten Menschen ihren Lebensunterhalt mit ihrer Rente sichern können, sind diese Zusatzangebote so wichtig und so sinnvoll. Vor allem, weil Vater Staat sie mitunterstützt.  Doch das sind noch längst nicht alle Angebote, die von den Versicherungen im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge angeboten werden: Auch kapitalbringende Lebensversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge werden immer mehr genutzt.

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