Was ist bei Versicherungen zu beachten, die in Kreditkarten enthalten sind?
Integrierte Versicherungen bieten vor allem bei höherwertigen Gold-Kreditkarten einen kostenfreien Versicherungsschutz an. Die Policen sind in der Regel im Kartenpreis enthalten und müssen nicht extra bezahlt werden. Allerdings können in den Bedingungen Voraussetzungen oder Ausnahmen genannt sein, die der Karteninhaber beachten sollte.
Gemäß der Bedingungen kann der Versicherungsumfang nur auf den Karteninhaber beschränkt sein. Das bedeutet, dass die mitreisende Familie zum Beispiel bei einer Ausland Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz besitzt. Als Lösung bieten einige Kartengesellschaften an, dass Zusatzkarten ausgestellt werden, mit denen die Versicherungsleistungen genutzt werden können. Gilt die Versicherung für die komplette Familie, muss der Ehepartner jedoch dauerhaft im Haushalt leben und die Kinder dürfen noch nicht 18 Jahre alt sein.
Versicherungen bei Kreditkarten – Leistungsausschluss ist möglich
Bei den Kartengesellschaften können unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Gültigkeit der Versicherungen gelten. Meist gibt es Leistungen, die zwingend mit der Karte bezahlt werden müssen, um den Versicherungsschutz nutzen zu können. Einige Versicherungen sind aber auch ohne Kartenzahlung gültig.
Leistungsausschlüsse können auch bei anderen individuellen Bedingungen bestehen. So kann beispielsweise die Auslandskrankenversicherung nur bis zu einem Höchstalter gelten. Einige Kreditkartenversicherungen übernehmen eine Kostenerstattung nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt. In der Regel setzt das Versicherungsunternehmen der Kreditkarte voraus, dass kein Zahlungsverzug bei der Bezahlung der Kartensalden besteht. Anderenfalls kann die Versicherung eine Leistungsübernahme ablehnen. Wurde ein Schadensfall vom Karteninhaber mutmaßlich selbst herbeigeführt oder nicht verhindert oder abgemindert, kann die Versicherung ebenfalls die Schadensregulierung verweigern. Einschränkungen können auch bei Warenversicherungen gegen Diebstahl oder Beschädigung der mit der Kreditkarte gekauften Waren bestehen. Hier gilt meist ein Selbstbehalt von 50 oder 100 Euro.