Betriebskrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Abkürzung der Betriebskrankenkassen lautet BKK und ist nahezu jedem geläufig. Viele Deutsche, rund 14 Millionen, sind über eine der zahlreichen Betriebskrankenkassen gesetzlich versichert. Ihren Namen hat diese Versicherungsform ihrer ursprünglichen Idee zu verdanken. Diese sah vor, dass in eine Betriebskrankenkasse nur die Angestellten einer bestimmten Firma eintreten dürfen. Bis heute unterhalten viele namhafte Wirtschaftsunternehmen ihre eigenen Betriebskrankenkassen – in den meisten Fällen stehen sie mittlerweile aber allen Interessenten offen. Das heißt: Man muss nicht mehr Angestellter oder Familienangehöriger eines Mitarbeiters sein, um in eine Betriebskrankenkasse eines bestimmten Unternehmens einzutreten. Mit dieser Änderung, die im Jahr 1996 im Rahmen der Einführung der Kassenwahlfreiheit entstand, haben sich viele kleinere BKKs zusammengeschlossen. Entweder mit branchenähnlichen Kassen oder in einer bestimmten Region, einem Bundesland o.ä..
Zu den freien BKKs zählt unter anderem die Bertelsmann-BKK. Daneben lassen andere große Versicherungsunternehmen aus der Gruppe der Betriebskrankenversicherungen nach wie vor ausschließlich eigene Mitarbeiter zu. Wechseln diese Angestellten einmal die Firma, kann es sein, dass sie sich im Zuge des Jobwechsels auch eine neue Krankenversicherung suchen müssen. Bis auf die Bahn-BKK, der Betriebskrankenkasse der Dienstbetriebe des Bundes, haben sich alle Betriebskrankenkassen im BKK-Bundesverband organisiert. Der Verband dient sowohl zur Stützung eines einheitlichen Außenbildes als auch zur Bündelung und Vertretung gemeinsamer Interessen – sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Anbieter. Neben den Betriebskassen gibt es auch weitere gesetzliche Versicherungsformen, beispielsweise die Innungskrankenkassen, kurz IKK. Diese begründen ihr Geschäftsmodell ebenfalls auch der Historie heraus und galten sie bis zum Jahr 1996 ausschließlich als Krankenkassen des Handwerks bzw. der Beschäftigten mit handwerklichen Berufen und deren Angehörigen. Auch dies hat sich mittlerweile geändert. So stehen IKKs heute für jeden gesetzlichen Versicherungsnehmer offen.