Archiv des MonatsNovember, 2008

Die Arbeitslosenversicherung - wichtiger Bestandteil der deutschen Sozialversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ist der Träger. In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer, Auszubildende und Wehr- oder Zivilleistende pflichtversichert. Für ausserhalb der EU beschäftigte Arbeitnehmer, Pflegepersonen oder Selbstständige gibt es seit 2006 die Möglichkeit der Freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Zur Zeit beläuft sich der Beitragssatz auf 3,3% des Bruttoentgeltes. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt momentan bei 5.300 Euro (alte Bundesländer) und 4.500 Euro (neue Bundesländer). Ab diesem Bruttobetrag steigt die Höhe des zu zahlenden Beitrags nicht mehr, dass heißt es müssen maximal 174,90 Euro bzw. 148,50 Euro monatlich gezahlt werden.

Die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist, dass Erwerbslose ein gesichertes Einkommen während ihrer Arbeitssuche erhalten. Die Leistungen werden allerdings nur gewährt wenn bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Anspruch auf Leistungen haben nur Personen die im Rahmen der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.

Die verschiedenen Leistungen richten sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Trägereinrichtungen. So werden erwerbslose Arbeitnehmer unter anderem mit Entgeltersatzleistungen, Übernahme von Bewerbungskosten, Zuschüssen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder beruflichen Weiterbildung unterstützt. Für Arbeitgeber gibt es Leistungen in Form von Zuschüssen bei Einstellungen, Unterstützungen für die Beschäftigung behinderter oder ungelernter Personen und Unterstützungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Desweiteren werden durch die Arbeitslosenversicherung unter anderem Jugendwohnheime, Sozialplanmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Berufsausbildungen gefördert.

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