Archiv des MonatsSeptember, 2008

Die Motorradversicherung

In kaum einem anderen Lebensbereich ist ein umfassender Versicherungsschutz wichtiger als im Straßenverkehr. Wer Halter eines Pkws, Lkws oder Motorrads ist, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um die so genannte Haftpflichtversicherung, die dann in Kraft tritt wenn das Eigentum Dritter durch einen Unfall beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Sach- und Personenschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Pkw- und Motorradversicherung unterscheiden sich dabei nur unwesentlich voneinander. Denn zusätzlich zur Haftpflicht- sollte auch für Krafträder – und dazu gehören auch Mopeds, Vespas oder Mokicks – eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Zweiradhalter können hierbei zwischen einer Motorradvollkasko und –teilkasko Versicherung wählen. Die Tarife für Motorradversicherungen hängen dabei jedoch von anderen Faktoren ab als Versicherungsbeiträge von Kfz-Haltern. Und zwar spielt das Alter des Fahrers eine ebenso große Rolle wie die Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs. Demnach sinken die Beiträge bei einigen Versicherungsunternehmen ab dem 30. Lebensjahr des Halters oder bei der Erwähnung eines eingebauten ABS-Systems. Die Versicherer gehen davon aus, dass Fahrpraxis und entsprechende Sicherheitsaspekte das Unfallrisiko verringern. Solche Aspekte spielen bei der klassischen KFZ-Versicherung hingegen gar keine Rolle. Aber auch hier gibt es bei den Kaskoversicherungen die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko. Die Teilkaskoversicherungen kommen in der Regel für Schäden auf, die durch Explosion, Hagel, Blitz, Stürme, Glasbruch oder Zusammenprall mit einem Wildtier entstehen. Die Vollkaskoversicherung springt darüber hinaus auch dann ein, wenn der Halter selbst verantwortlich für einen Schaden ist oder Opfer von Vandalismus wird. Der Halter kann selbst entscheiden, ob er einen zusätzlichen Selbstbehalt abschließt oder nicht. Grundsätzlich gilt: Im Vergleich kommt man mit dem Selbstbehalt, also der Eigenzuzahlung im Schadensfall, auf einen günstigeren Versicherungsbeitrag als beim kompletten Verzicht auf Selbstbehalt.

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Zahnversicherung: was dahinter steckt

Neun von zehn Erwachsenen gehen nicht gerne zum Zahnarzt. Eigentlich kein Wunder, denn selbst Routineeingriffe oder prophylaktische Zahnbehandlungen können unangenehm oder schmerzhaft sein. Dennoch sind regelmäßige Zahnarztbesuche, möglichst schon ab frühester Jugend, empfehlenswert für jedermann. Denn Früherkennung lautet das Stichwort: je eher eine Zahnerkrankung festgestellt werden kann, desto besser sind die Therapie- und Heilungschancen.

Doch nicht immer bewahrt einen die Prophylaxe vor größeren Eingriffen. Gerade im Alter müssen sich viele Menschen unangenehmen und langwierigen Behandlungen unterziehen, häufig im Zusammenhang mit Zahnersatz oder Zahnprothesen. Gesetzlich Versicherte müssen hierzu tief in die eigene Tasche greifen, denn gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Anfertigen und Einsetzen von Prothesen in den meisten Fällen nur zu einem geringen Teil. Deshalb entscheiden sich immer mehr Patienten für eine private Zahnversicherung als Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zahnversicherung ist eine von mehreren gesundheitlichen Zusatzangeboten der Versicherungsunternehmen und inzwischen verbreiteter als Brillenversicherungen.

Der Vorteil für den Versicherten liegt darin, dass er im Falle eines medizinischen Eingriffs von seiner Zusatzkrankenversicherung unterstützt wird. Je nach vertraglicher Vereinbarung übernimmt diese einen großen Teil oder gar alle im Rahmen der Behandlung anfallenden Kosten. Im Falle einer Zahnversicherung hieße dies: Übernahme von Zahnarzt- und Zahntechnikerhonoraren sowie den häufig sehr kostspieligen Materialkosten für den Zahnersatz. In die Zahnversicherung und alle anderen medizinischen Zusatzversicherungen zahlt man zumeist monatliche Beiträge. Bei der Berechnung des individuellen Beitrags spielt auch das Einstiegsalter eine Rolle: Je jünger das potenzielle neue Mitglied ist, desto günstiger die Beiträge und umgekehrt. Bevor man eine Zahnzusatzversicherung abschließt sollte man vorab einen Versicherungsvergleich abschließen, denn das Preis-Leistungsverhältnis variiert zum Teil erheblich.

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Hundeversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht

Jeder Tierhalter wird zustimmen, dass man als Mensch zu keinem Zeitpunkt die volle Kontrolle über ein Tier ausüben kann. Eigentlich kein Wunder, denn es handelt sich gerade bei dem beliebtesten Haustier der Deutschen, dem Hund, um ein Wesen, das in vielen Fällen triebgesteuert agiert. Was zwar durchaus natürlich ist, kann jedoch im Miteinander mit anderen zu Schäden führen. Gegen diverse durch einen Hund verursachten Schäden kann man sich jedoch schützen, und zwar mittels einer Hundeversicherung.

Ist im allgemeinen Sprachgebrauch von einer Hundeversicherung die Rede ist zumeist die klassische Hundehaftpflichtversicherung gemeint, die ähnlich funktioniert wie eine Privathaftpflichtversicherung für Menschen. Sie greift immer dann ein, wenn der Hund einen Personen- oder Sachschaden am Eigentum anderer verursacht. Der Halter ist dabei jedoch nicht mit inbegriffen: Sollte der eigenen Hund beispielsweise den eigenen Garten verwüsten oder einen wertvollen Teppich anknabbern, haftet die Versicherung nicht. Tut er dies jedoch beim Nachbarn oder bei Freunden, haftet die Versicherung in vollem Umfang. Eine zweite Form der Tierversicherung, die sowohl für Hunde als auch für andere Haustiere abgeschlossen werden kann ist eine Krankenversicherung, bzw. im speziellen Fall die Hundekrankenversicherung. Auch dieses Modell lehnt sich an den bekannten Leistungsmerkmalen der „Menschen-Krankenversicherung“ an. So übernimmt die Hundekrankenversicherung beispielsweise Operationskosten beim Tierarzt oder bezuschusst Impfungen oder Entwurmungskuren Tier. Manche Hunde haben spezifische Krankheitsbilder, die typisch für ihre jeweilige Rasse sind. Wer als Halter regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheits-Checks geht, kann die Versicherung dazu in Anspruch nehmen. Auch schützt die Krankenversicherung den Hund gegen unvorhergesehene Risiken: beispielsweise einen Angriff eines anderen Hundes, das Anfahren durch eine Auto oder andere Unfälle.

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Berufsunfähigkeitsrente zählt für Berufstätige zu den wichtigsten Versicherungen

Es kann jeden treffen, auch junge Leute: Ein Unfall oder eine Krankheit, durch die man nicht mehr in der Lage ist, seinen Job auszuüben. Im schlimmsten Fall ist der oder die Betroffene gar nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Per Definition spricht man immer dann von einer akuten Berufsunfähigkeit, wenn der Betroffene weniger als 50 Prozent der geforderten Leistungen in seinem Job erbringen kann. Ist dies der Fall bedeutet das rein finanziell: Es kommt kein Geld mehr rein und die Kosten wie Wohnung, Auto sowie allgemeine Lebenshaltungskosten laufen weiter. Um hier nicht an den Rand des Existenzminimums gedrängt zu werden, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. Wenn die Diagnose „berufsunfähig“ lautet, greift diese ergänzend zu den monatlichen Zahlungen durch den Gesetzgeber, etwa Krankengeld oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein. Je nach Höhe der zuvor gezahlten monatlichen Beiträge in die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Betroffene somit in der Lage seinen Lebensstandard zu halten oder zumindest finanziell nicht ganz ins Abseits zu geraten. Denn wer ein Haus abbezahlt oder ein Auto finanziert hat, der muss seinen finanziellen Verpflichtungen auch im Krankheitsfall nachkommen, die Gläubiger können darauf keine Rücksicht nehmen. Daher ist es nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch berufstätigen Eltern mit Kindern sinnvoll, in eine solche Form der Absicherung für den Krankheitsfall einzuzahlen. Ausbezahlt wird die Versicherungssumme übrigens monatlich, daher stammt auch die Bezeichnung als Rente. Was bei Abschluss der Versicherung zu berücksichtigen ist, sind einerseits die laufenden Kosten für sich und seine Familie und andererseits die möglichen Pflegekosten, die im Rahmen eines Unfalls oder einer Erkrankung entstehen können.

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Ausbildungsversicherung – eine sinnvolle Investition in die Zukunft von Kindern

Üblicherweise sind es die Eltern oder Großeltern, die eine Ausbildungsversicherung für ihre Kinder oder Enkel abschließen. Zumeist entschiedet man sich schon lange Zeit, bevor ein Kind überhaupt im Ausbildungsalter ist, für den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages. Unter diesem Vorsorgeaspekt kann die Ausbildungs-Versicherung durchaus mit einer kleinen Kapital-Lebensversicherung verglichen werden, denn die Hauptmerkmale sind identisch. Demnach zahlen die Versicherungsnehmer Beiträge ein und die daraus resultierende Versicherungssumme wird dann fällig, wenn eine Ausbildung begonnen wird. Grundsätzlich gilt dabei die Regel: Je eher mit den regelmäßigen Beitragseinzahlungen begonnen wird, desto höher fällt die Versicherungssumme aus. Nicht selten werden solche Versicherungen deshalb schon bei der Geburt eines Kindes abgeschlossen. Es ist vor allem die finanzielle Absicherung der Kinder, die bei der Entscheidung für eine Ausbildungsversicherung eine Rolle spielt. Denn die Auszahlung ist in jedem Fall gesichert, auch wenn ein Elternteil vor Erreichen des Ausbildungsalter stirbt, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme erhalten. So können Eltern zu 100 Prozent für die berufliche Zukunft ihrer Kinder sorgen. Die Alters-Höchstgrenze für die Inanspruchname einer solchen  Versicherung liegt bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei 25 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte das Kind mit der Ausbildung begonnen haben. Es gibt aber auch Versicherungsmodelle, die eine Auszahlung zum 18 Lebensjahr vorgesehen haben – ganz gleich, ob das Kind zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule geht oder bereits mit einer Ausbildung begonnen hat. Gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Studiengebühren an Universitäten ist es für Eltern durchaus sonnvoll über eine solche Investition in der Zukunft ihrer Kinder nachzudenken.

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Wohngebäudeversicherung: für wen sie sich lohnt

Brand, Blitzschlag oder Wassereinbruch im Eigenheim – derlei Schäden kommen zwar selten vor, aber wenn sie kommen, dann mit weitreichenden Folgen für Hausbesitzer. Denn durch ein großes Feuer, das beispielsweise durch einen Kabelschaden oder einen Blitzeinschlag verursacht wurde, können sich Besitztümer binnen kürzester Zeit in Luft bzw. in Asche auflösen. Das komplette Hab und Gut ist weg. Wer in diesen Fällen ohne Wohngebäudeversicherung dasteht, kann unter Umständen von jetzt auf gleich mittellos werden. Denn ohne Versicherung gibt es niemanden, der für einen solchen Schaden haftet. Deshalb sollte sich wirklich jeder Hausbesitzer um einen entsprechenden Schutz der eigenen vier Wände kümmern. Je nach Region und lokalen Gegebenheiten, beispielsweise an einem Berghang oder in der Nähe eines Flusses können Zusatzklauseln in der Gebäudeversicherung vereinbart werden, die dann zum Tragen kommen, wenn beispielsweise eine Lawine das Haus beschädigt oder ein Fluss über die Ufer tritt und Keller oder gar ganze Stockwerke unter Wasser setzt. Von der Art und Weise unterscheiden sich Gebäudeversicherungen grundsätzlich nicht von anderen Versicherungen: man zahlt regelmäßige Beiträge, wie beispielsweise in eine Haftpflichtversicherung, und kann die Versicherung zu bestimmten vertraglich festgelegten Zeitpunkten bzw. Kündigungsfristen kündigen. Die Beitragshöhe wird individuell errechnet und richtet sich nach Größe von Haus und Grundstück sowie dem individuellen Wert der Ausstattung. Eine Wohngebäudeversicherung macht sich aber nicht nur im äußersten Notfall wie Bränden oder Überschwemmungen bezahlt, sondern auch nach heftigen Stürmen, die bestimmte Gebäudeteile beschädigt haben. Darunter eingedrückte Fenster, abgedeckte Dächer oder zum Teil auch beschädigte Außenanlagen. Sobald ein Schaden festgestellt wurde, sollte man möglichst zeitnah seinen jeweiligen Gebäudeversicherer per Schadenmeldung darüber informieren, damit weitere Schritte zur Schadensbehebung eingeleitet werden können.

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Reisekrankenversicherung bringt viele Vorteile mit sich

Zur Ferienzeit heißt es bei vielen Familien: Koffer packen und ab in die Ferne. Immer noch übt das Ausland einen besonderen Reiz auf uns Deutsche aus, so dass die meisten Landsleute ihre schönsten Wochen des Jahres außerhalb der Grenzen verbringen. Was viele beim Kofferpacken vergessen ist die Reisekrankenversicherung. Denn wenn es ins Ausland geht, ganz gleich ob in ein Nachbarland oder in eine exotische Destination, dann hilft der hierzulande abgeschlossene Versicherungsschutz in aller Regel nicht besonders viel weiter. Beispiel  Krankenversicherung: Rein formal gesehen übernehmen die Kassen zwar Behandlungskosten im staatlichen Krankenhaus des Urlaubslandes, aber häufig liegen die Standards im Ausland weit unter den hier gewohnten Leistungen. Privatkliniken oder –Ärzte bieten sich daher für eine fachgerechte medizinische Versorgung eher an. Die hier entstehenden Kosten werden jedoch nicht von den Kassen übernommen. Außerdem ist das Abrechnungsprocedere mit den ausländischen Rechnungen immer ein bürokratisches Abenteuer für sich. Dem können Versicherungsnehmer entgehen, indem sie für relativ geringe Gebühren eine Auslandsreiseversicherung abschließen. Diese wird von fast jedem Versicherungsunternehmen angeboten: stets für eine Laufzeit von einem Jahr. Als Mitglied kann man sich im Ernstfall bei einem Arzt oder einer Klinik nach Wahl behandeln lassen – die Reisezusatzversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten. Ein solcher Versicherungsschutz gilt jedoch ausschließlich für Urlauber oder Menschen, die sich aus beruflichen Gründen zeitweise im Ausland aufhalten. Wer pro Jahr mehr als sechs Wochen außer Landes unterwegs ist, für den gilt diese kostengünstige Zusatzversicherung nicht. Für Auslandssemester, zeitlich begrenzte Jobangebote oder das Überwintern unter Palmen gelten demnach andere Vorschriften. Hierbei sollte im Einzelfall entschieden werden, ob eine Versicherung im Zielland oder über ein deutsches Unternehmen sinnvoll ist.

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Gebäudeversicherungen empfehlen sich für alle Hausbesitzer

Ein eigenes Haus zu besitzen ist für viele Menschen ein lang gehegter Lebenstraum. Ist das Eigenheim dann endlich da, entweder durch eine eigene Finanzierung oder durch eine Erbschaft, müssen sich die frisch gebackenen Immobilieninhaber mit vielen neuen Themen auseinandersetzen. Beispielsweise mit der Gebäudeversicherung, mit denen die meisten Mieter bis dato noch keine Erfahrungen gemacht haben dürften. Eine Gebäudeversicherung dient oftmals im Rahmen einer Finanzierung als Sicherheit, ohne die kaum ein Bankhaus arbeitet. Aber auch für die eigene Sicherheit und für den eigenen Geldbeutel ist eine solche Versicherung empfehlenswert. Denn in der Gebäudeversicherung sind jede Menge Einzelpunkte enthalten. Sollte es beispielsweise zu einem Hausbrand, zu Schäden durch Leitungswasser. Sturm oder Hagel kommen, dann bekommen Versicherungsnehmer diese von ihrer Gebäudeversicherung erstattet. Andernfalls müssen die teils erheblichen Summen, die durch Witterungseinflüsse entstehen können, aus eigenen Mitteln bezahlt werden – und darauf möchte sicherlich jeder Immobilienbesitzer gerne verzichten. Im Versicherungsvertrag sollte darauf geachtet werden, dass auch etwaige Nebengebäude wie Gartenlauben, Geräteschuppen oder Garagen mit in der Gebäudeversicherung enthalten sind. Gerade hier richten Unwetter oftmals zu aller erst größeren Schaden an. Jedem Hausbesitzer bleibt überlassen, ob er neben dem Basispaket eine weitere Zusatzversicherung mit seinem Versicherungsunternehmen vereinbart. Dies kann beispielsweise eine Sondervereinbarung zu Blitzeinschlägen, Vandalismus oder auch Naturereignissen wie Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen sein. Inwiefern dies sinnvoll ist hängt von der Lage einer Immobilie ab: Einmal in Bezug auf das Stadtviertel bzw. in Bezug auf die regionalen Besonderheiten, in der Nähe eines Flusses, auf einem Berghang oder ähnliches.

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Krankenzusatzversicherung – was sich dahinter verbirgt

Eine Krankenzusatzversicherung ist ein Angebot für alle gesetzlich Versicherten, das viele Vorteile mit sich bringt. Beispielsweise übernimmt die private Zusatzversicherung ärztliche Leistungen, die von den Kassen normalerweise nicht finanziert werden. Das kann sich auf bestimmte Vorsorge-Untersuchungen beziehen oder auch auf Zahnersatz. Die Versicherung ermöglicht dem Patienten in den vorher festgelegten Bereichen eine Art Privatbehandlung wie sie den Versicherten privater Krankenkassen zugute kommt. Natürlich hat jeder Patient die Möglichkeit, Sonder- oder Zusatzleitungen auch außerhalb der privaten Krankenzusatzversicherung wahrzunehmen – allerdings muss er sie dann aus eigener Tasche zahlen. Und wer ein wenig Erfahrung mit Arztbesuchen und den anfallenden Kosten hat, der weiß, dass hier gut und gerne stolze Summen zusammen kommen können. Da ist es verlässlicher monatlich in eine Versicherung einzuzahlen, als irgendwann im Ernstfall mit einer teuren Rechnung konfrontiert zu werden. Eine sehr beliebte Form der Krankenzusatzversicherung ist die so genannte Stationäre Krankenzusatzversicherung für Aufenthalte im Krankenhaus. Die ermöglicht gesetzlich Versicherten für die Zeit ihres Klinikaufenthaltes die gleiche Behandlung wie einem Privatversicherten. Das heißt, je nach Vereinbarung, Unterbringung im Zweitbett- oder sogar Einzelzimmer und Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt. Fast alle großen Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Pakete im Zusammenhang mit dem Krankenzusatz an. Beim Abschluss einer solchen Versicherung gilt: Je jünger der oder die Patientin bei Beginn des Vertragsverhältnisses ist, desto günstiger sind die Beiträge. Ältere Menschen oder bereits chronisch Kranke werden deutlich stärker finanziell belastet. Wo jedoch alle Interessenten drauf achten sollten, ist das Kleingedruckte in den Verträgen. Denn entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass Zusatzversicherungen alle anfallenden Behandlungskosten übernehmen, beteiligen sie sich lediglich mit einem prozentualen Anteil an den Arztrechnungen. In diesem Zusammenhang ist von Erstattungshöchstbeträgen die Rede, die jedoch zumeist erst nach mehreren Jahren Einzahlung, voll ausgeschöpft werden können. Hier können Versicherungsvergleiche durchaus hilfreich bei der Auswahl des passenden Angebotes sein.

 

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Die Pflegeversicherung erscheint heutzutage sinnvoller denn je

Da die Menschen erwiesenermaßen immer älter werden steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Und Pflegebedürftige benötigen in der Regel Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags. Und hierbei kommt die gesetzliche Pflegeversicherung ins Spiel. Sei es durch konkrete persönliche Betreuung oder durch Sachleistungen, wie Bereitstellung  behindertengerechten Mobiliars, Unterstützung bei der Verköstigung etc. Wer wie viel staatliche Unterstützung benötigt, das entscheiden Vertreter der entsprechenden regionalen Behörden. Sie besuchen die Pflegebedürftigen in ihrem häuslichen Umfeld und stufen diese in die Pflegestufen 1 bis 3 ein. Danach erhalten Patienten mit der Stufe 3 die größtmögliche Unterstützung – sowohl für die häusliche Pflege durch Verwandte oder mobile Pflegedienste oder entsprechenden Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheimen. Finanziert wird eine solche Versorgung unter anderem über die Pflegeversicherung. Und zwar nach dem folgenden Prinzip: Jeder Bürger ist verpflichtet, in die gesetzliche Pflegeversicherung einzuzahlen. So finanziert man als junger bzw. berufstätiger Mensch die Alten. Und wenn man selbst einmal pflegebedürftig ist, profitiert man von den Beitragszahlungen der nachfolgenden Generationen. Da jedoch immer weniger junge Einzahler nachkommen und die Alten immer älter werden, ziehen viele Menschen es vor, sich zur staatlichen Pflegeversicherung zusätzlich bei einer privaten Pflegeversicherung anzumelden bzw. dort einzuzahlen. Insbesondere, wenn man einen gewissen Standard auch im Alter nicht missen möchte. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer mehr zu einer Basis-Versorgung, die in ihren individuellen Leistungen begrenzt ist. Private Pflegeversicherungen können bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Als Beitragszahler ist man verpflichtet, die private Vorsorge bei seiner eigenen Krankenkasse abzuschließen. Zusätzlich zur gesetzlichen und privaten Versicherung schließen immer mehr Menschen eine so genannte Zusatz Pflegeversicherung ein. Diese sieht vor, dass Mitglieder unabhängig von ihrem Vermögen unterstützt werden. Ohne diesen Zusatz wären Betroffenen oder deren Familienangehörige zunächst dazu gezwungen, ihre eigenen Ersparnisse in die Pflege zu investieren, bevor externe Zuschüsse genehmigt würden.

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