Betriebshaftpflicht ist ein Thema für Arbeitgeber und –Nehmer
Im breiten Angebotsspektrum der Haftpflichtversicherungen gilt die Betriebshaftpflichtversicherung als eine der am häufigsten abgeschlossenen Vereinbarungen. Wie wichtig sie ist verdeutlichen die Unfallzahlen, nach denen sich immer noch ein Großteil aller Sach- und Personenschäden am Arbeitsplatz ereignen. Vor allem Unternehmer stehen in der Pflicht, ihren Betrieb inklusive ihrer Angestellten für den Notfall abzusichern. Dabei ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln. Denn letztere beschränkt sich lediglich auf einen kleinen Personenkreis, zumeist Angestellte oder Selbstständige, die sich durch die Ausübung ihres Berufs besonderen Gefahren aussetzen. Darunter Rettungskräfte, Ärzte oder Juristen. Nicht selten versteht sie sich als Zusatz zur betrieblichen Absicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung selbst bezieht sich jedoch in der Regel auf Betriebe jeder Art: Darunter fertigende Unternehmen ebenso wie Firmen aus dem Dienstleistungsbereich. Die Betriebshaftpflicht schützt ebenso wie alle anderen Haftpflichtversicherungen vor den berichtigten Schadensersatzansprüchen Dritter gegen dem Unternehmen. Durch die normale Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur der Versicherungsnehmer, in den meisten Fällen ist das der Firmeninhaber, abgesichert, sondern auch die Angestellten. Ereignen sich also Fehlleistungen durch das betreffende Unternehmen, dann hat nicht der einzelne Mitarbeiter zu haften, sondern das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist. Wie bei einer Kfzhaftpflicht oder einer anderen Form der Haftpflichtversicherung zählt es zu den Pflichten des Versicherungsunternehmens, zu überprüfen, ob die Schadensersatzansprüche von Dritten tatsächlich berechtigt sind. Derlei Prüfangelegenheiten werden in vielen Fällen von Versicherungsgutachtern übernommen. Die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung orientieren sich an mehreren Faktoren, darunter die Anzahl der Mitarbeiter, das Betriebsrisiko und die Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die im Schadenfall von der Versicherung ausgezahlt wird.