Archiv des MonatsSeptember, 2008

Betriebshaftpflicht ist ein Thema für Arbeitgeber und –Nehmer

Im breiten Angebotsspektrum der Haftpflichtversicherungen gilt die Betriebshaftpflichtversicherung als eine der am häufigsten abgeschlossenen Vereinbarungen. Wie wichtig sie ist verdeutlichen die Unfallzahlen, nach denen sich immer noch ein Großteil aller Sach- und Personenschäden am Arbeitsplatz ereignen. Vor allem Unternehmer stehen in der Pflicht, ihren Betrieb inklusive ihrer Angestellten für den Notfall abzusichern. Dabei ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung zu verwechseln. Denn letztere beschränkt sich lediglich auf einen kleinen Personenkreis, zumeist Angestellte oder Selbstständige, die sich durch die Ausübung ihres Berufs besonderen Gefahren aussetzen. Darunter Rettungskräfte, Ärzte oder Juristen. Nicht selten versteht sie sich als Zusatz zur betrieblichen Absicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung selbst bezieht sich jedoch in der Regel auf Betriebe jeder Art: Darunter fertigende Unternehmen ebenso wie Firmen aus dem Dienstleistungsbereich. Die Betriebshaftpflicht schützt ebenso wie alle anderen Haftpflichtversicherungen vor den berichtigten Schadensersatzansprüchen Dritter gegen dem Unternehmen. Durch die normale Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur der Versicherungsnehmer, in den meisten Fällen ist das der Firmeninhaber, abgesichert, sondern auch die Angestellten. Ereignen sich also Fehlleistungen durch das betreffende Unternehmen, dann hat nicht der einzelne Mitarbeiter zu haften, sondern das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist. Wie bei einer Kfzhaftpflicht oder einer anderen Form der Haftpflichtversicherung zählt es zu den Pflichten des Versicherungsunternehmens, zu überprüfen, ob die Schadensersatzansprüche von Dritten tatsächlich berechtigt sind. Derlei Prüfangelegenheiten werden in vielen Fällen von Versicherungsgutachtern übernommen. Die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung orientieren sich an mehreren Faktoren, darunter die Anzahl der Mitarbeiter, das Betriebsrisiko und die Höhe der vereinbarten Deckungssumme, die im Schadenfall von der Versicherung ausgezahlt wird.

Kommentar

Private Haftpflichtversicherung – wer sie braucht und wozu man sie benötigt

Beim Autofahren ist sie Pflicht, im Privatleben gehört die private Haftpflichtversicherung zu den freiwilligen Versicherungsangeboten. Doch genauso wie im Straßenverkehr macht eine Haftpflichtversicherung auch bei außerberuflichen Aktivitäten durchaus Sinn. Beispielsweise beim Sport, unterwegs oder im Haushalt. Während sich die KFZ-Haftpflichtversicherung bei Schäden im Zusammenhang mit Fahrzeugen verantwortlich zeichnet und die Berufshaftpflicht bei Pannen oder Unfällen im Job zu Rate gezogen werden kann, sichert die private Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer – und auf Wunsch auch dessen Familie – im privaten Umfeld ab. Ob auf der Party von Freunden, beim Kindergeburtstag oder beim Joggen – überall kann schnell etwas passieren. Und schnell entsteht dabei ein erheblicher finanzieller Schaden, der in jedem Fall vom Verursacher übernommen werden muss. Wohl dem, der für diese Fälle eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wie alle anderen Modelle einer Haftpflichtversicherung kann auch das private Modell nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherungsnehmer das Eigentum anderer unabsichtlich beschädigt. Die Vorgehensweise im Schadenfall ist ebenfalls identisch. Dabei gilt es, den Schaden frühestmöglich bei seinem Versicherungsanbieter zu melden. Nach Eingang der so genannten Schadensmeldung werden dann alle weiteren Schritte in die Wege geleitet. Je nach dem, welcher Gegenstand zu Schaden gekommen ist, kann es sein, dass man diesen der Versicherung vorführen muss – bei größeren Gegenständen kommt oft auch ein Mitarbeiter des Unternehmens zur Begutachtung an den Ort des Geschehens. Die private Vorsorge wird oftmals von Familien mit Kindern abgeschlossen: ein Versicherungsnehmer, beispielsweise ein Elternteil, kann weitere Familienmitglieder mit versichern. Die Schadensumme wird in den meisten Fällen mit dem Haftpflichtversicherer verhandelt, man sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme achten, um auch bvei schwerwiegenden Schäden auf der sicheren Seite zu sein.

Kommentar

Axa Versicherung – ein Unternehmen im Überblick

In Deutschland haben Verbraucher die Qual der Wahl bei der Suche und Auswahl einer passenden Versicherungen. Die Axa Versicherung mit Hauptsitz in Köln ist eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen und bietet ein breites Spektrum verschiedenster Leistungen an. Die Ursprünge
der heutigen AXA Versicherung AG können bis ins Jahr 1830 zurückverfolgt werden, als Kaufleute anlässlich des damals neuen Mobiliar-Feuer-Versicherungswesens das Bankhaus Colonia gründeten. Schnell verbreiteten sich Ableger des Kölner Unternehmens in ganz Deutschland, heute zählt Axa zu den Global Playern im internationalen Versicherungswesen. Von Fahrzeugen über Haus- und Garten bis hin zu Krankenversicherungen oder Altersvorsorgeprodukten, die Axa ist in jedem Versicherungsfeld breit aufgestellt. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine neue Versicherung abzuschließen, eine alte zu kündigen oder sich generell über seinen persönlichen Status Quo beim Thema Versicherungen zu informieren, der sollte einen ausführlichen Vergleich, beispielsweise zum Thema Autoversicherung Vergleich, durchführen. Das Internet bietet sich dafür als Recherchemedium an. Mit nur wenigen Mausklicks kann man sich die besten Haftpflicht- oder Krankenversicherungen anzeigen lassen – als führender Anbieter ist auch die Axa Versicherung entsprechend oft enthalten. Anhand der Vergleiche, die zumeist übersichtlich in einer Liste sortiert sind, können Interessenten und potenzielle Versicherungsnehmer das Preis-Leistungsverhältnis gleich mehrerer Unternehmen auf einen Blick vergleichen. Hat man sich für eine Versicherung seiner Wahl entschieden, dann kann man diese entweder persönlich mit einem Mitarbeiter der jeweiligen Niederlassungen bzw. mit einem Vertreter abschließen oder online. Immer mehr Unternehmen, darunter auch die Axa, bieten ihren Kunden den praktischen Online-Service an. Einfach, schnell und unkompliziert kann sich jeder Kunde die vorgefertigten Vertragsformulare downloaden. Diese müssen dann nur noch ausgefüllt und unterschrieben an die Versicherer verschickt werden, fertig ist der neue Abschluss.

Kommentar

Betriebskrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Abkürzung der Betriebskrankenkassen lautet BKK und ist nahezu jedem geläufig. Viele Deutsche, rund 14 Millionen, sind über eine der zahlreichen Betriebskrankenkassen gesetzlich versichert. Ihren Namen hat diese Versicherungsform ihrer ursprünglichen Idee zu verdanken. Diese sah vor, dass in eine Betriebskrankenkasse nur die Angestellten einer bestimmten Firma eintreten dürfen. Bis heute unterhalten viele namhafte Wirtschaftsunternehmen ihre eigenen Betriebskrankenkassen –  in den meisten Fällen stehen sie mittlerweile aber allen Interessenten offen. Das heißt: Man muss nicht mehr Angestellter oder Familienangehöriger eines Mitarbeiters sein, um in eine Betriebskrankenkasse eines bestimmten Unternehmens einzutreten. Mit dieser Änderung, die im Jahr 1996 im Rahmen der Einführung der Kassenwahlfreiheit entstand, haben sich viele kleinere BKKs zusammengeschlossen. Entweder mit branchenähnlichen Kassen oder in einer bestimmten Region, einem Bundesland o.ä..

Zu den freien BKKs zählt unter anderem die Bertelsmann-BKK. Daneben lassen andere große Versicherungsunternehmen aus der Gruppe der Betriebskrankenversicherungen nach wie vor ausschließlich eigene Mitarbeiter zu. Wechseln diese Angestellten einmal die Firma, kann es sein, dass sie sich im Zuge des Jobwechsels auch eine neue Krankenversicherung suchen müssen. Bis auf die Bahn-BKK, der Betriebskrankenkasse der Dienstbetriebe des Bundes, haben sich alle Betriebskrankenkassen im BKK-Bundesverband organisiert. Der Verband dient sowohl zur Stützung eines einheitlichen Außenbildes als auch zur Bündelung und Vertretung gemeinsamer Interessen – sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die Anbieter. Neben den Betriebskassen gibt es auch weitere gesetzliche Versicherungsformen, beispielsweise die Innungskrankenkassen, kurz IKK. Diese begründen ihr Geschäftsmodell ebenfalls auch der Historie heraus und galten sie bis zum Jahr 1996 ausschließlich als Krankenkassen des Handwerks bzw. der Beschäftigten mit handwerklichen Berufen und deren Angehörigen. Auch dies hat sich mittlerweile geändert. So stehen IKKs heute für jeden gesetzlichen Versicherungsnehmer offen.

Kommentar

Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Altersvorsorge

Bei vielen Menschen löst der Begriff Lebensversicherung eine Assoziation mit dem Tod aus. Denn verstirbt ein Versicherungsnehmer, so kommt die Lebensversicherung seiner Familie oder anderen begünstigten Personen zugute. Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist hingegen eher als eine Form der Altersvorsorge zu verstehen. Denn diese schließt der Versicherte nicht ausschließlich für die Versorgung seiner Lieben im Falle des Todes ab, sondern er möchte davon selbst profitieren und zwar wenn er das Rentenalter erreicht hat. Der einzige Unterschied zur Kapital-Lebensversicherung, die ganz ähnlich aufgebaut ist, besteht darin, dass die Beiträge, die in die fondsgebundene Versicherung eingezahlt werden, nicht vom jeweiligen Versicherungsunternehmen verwaltet, sondern in einen Fonds weitergeleitet werden. Dadurch können sich am Ende größere, gleiche aber auch deutlich geringere Erträge erzielen lassen als mit der Kapitallebensversicherung. Wie bei anderen Fonds auch, liegt ein entsprechendes Risiko beim Versicherungsnehmer, denn wie sich der Fonds in den Jahren der Laufzeit entwickelt, das kann keiner so genau voraussagen. Dennoch sind fondsgebundene Lebensversicherung nicht zwangsläufig als spekulativ zu bezeichnen. Wie risikoreich sie sind, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Da es viele verschiedene Möglichkeiten und Wege zum Abschluss einer Lebensversicherung gibt, sollte man den Versicherungsvergleiche nicht scheuen und gleich bei mehreren Anbietern ein Angebot erstellen lassen, das auf die individuelle Situation zugeschnitten ist. Eine Rolle bei der Beitragsberechnung spielen Alter, Geschlecht, Familienstand und viele andere Faktoren. Grundsätzlich sollte man auch die dritte Version einer Lebensversicherung, die Risikolebensversicherung mit in Betracht ziehen. Diese wird besonders häufig im Zusammenhang mit der Aufnahme von einem Kredit abgeschlossen oder wenn die Existenz einer Familien von einer Person, beispielsweise dem alleinverdienenden Vater abhängig ist. Diese kann im Ernstfall vor einer bitteren finanziellen Verschuldung bewahren.

Kommentar

Sterbegeldversicherung als Rücklage

Mit dem Thema Sterben und Tod setzt sich niemand gerne auseinander. Doch gerade im Versicherungswesen kommt man so gut wie gar nicht darum herum. Beispielsweise, wenn es im die Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung geht. Von ihrer grundsätzlichen Struktur her ähnelt die Sterbegeldversicherung einer Kapital-Lebensversicherung mit einer entsprechend niedrigen Versicherungssumme. In den allermeisten Fällen dient die Sterbegeldversicherung dazu, die Kosten einer Beerdigung abzudecken. Sie wird sowohl von Alleinstehenden als auch von Eltern abgeschlossen, die ihren Kindern auch nach dem Tod nicht zur Last werden wollen. Die Versicherungssummen belaufen sich in alle Regel auf Beträge zwischen 5.000 und 12.00 Euro – kein Vergleich zu einer normalen Kapitallebensversicherung. Dafür sind auch die monatlichen Beiträge deutlich günstiger, bei vielen Versicherungsunternehmen um die plus/minus 12 Euro für Angestellte, die bis zum 50. Lebensjahr eintreten. Die Sterbegeldversicherung ist allerdings nicht mit einer Risiko-Lebensversicherung zu verwechseln, denn letztere dient vor allem dazu, Familienmitglieder und Nachkommen im Todesfall finanziell abzusichern. Eine Risikolebensversicherung greift auch dann, wenn der Versicherungsnehmer Kredite laufen hat oder über Schulden verfügt –  die Familie muss in diesem Fall nicht für den Ausgleich der Kosten einstehen, wird somit also vor einem möglichen finanziellen Ruin bewahrt. Bis zum Jahr 2004 war die Sterbegeldversicherung noch fester Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherungen, heute gilt sie aber als Wahlleistung, die bei Inanspruchnahme zu 100 Prozent vom Versicherungsnehmer übernommen werden muss. In einigen Fällen sind Angestellte, oftmals Beamte, über ihren Arbeitgeber in einer Sterbegeldversicherung versichert – dies ist in der Regel Bestandteil eines Vertrages.

Kommentar

Pferdeversicherung: Ein wichtiges Thema für alle Halter

Nicht nur Pferdefreunde wissen: Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Leider beweisen Statistiken von Unfallversicherern häufig das Gegenteil, denn Jahr für Jahr ereignen sich zahlreiche Zwischenfälle mit Pferden, die nicht nur mit Glück und Zufriedenheit allein zu tun haben. Aus diesem Grund empfiehlt sich für alle Pferdebesitzer der Abschluss einer Pferdeversicherung – möglichst ab dem Zeitpunkt, ab dem man das gute Tier sein Eigen nennen darf. Die Gründe für eine Pferdeversicherung liegen auf der Hand: Sollte das Tier einen Unfall verursachen oder das Eigentum anderer beschädigen, ist der Besitzer zu 100 Prozent haftbar. Ganz gleich, ob er den Unfall mitverursacht hat oder nicht. Da Pferde zum Teil als Nutztiere aber auch als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr benutzt werden, gilt für sie das Gleiche wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer: sie stellen eine potenzielle Gefahr für sich und andere dar. Jedes noch so gut erzogene oder dressierte Tier kann in Stresssituationen einmal unvorhergesehene Verhaltensweisen zeigen. Im Falle eines Pferdes könnte dies das unkontrollierte Durchgehen auf einer vielbefahrenen Straße oder in einer Menschenmenge sein – man mag sich gar nicht ausmalen, was dabei schlimmstenfalls passieren könnte. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Pferdehaftpflichtversicherung, die alle Schäden an Personen und Eigentum reguliert. Ähnlich wie bei der Privathaftpflicht des Menschen, sichert die Pferdehaftpflicht jedoch nicht das Tier selbst ab. Für eine eventuelle medizinische Behandlung oder sogar eine aufwendige Operation kommt der Halter auf – es sei denn, dieser hat eine Pferdekrankenversicherung abgeschlossen. Tierversicherungen wie die Pferde-, Katzen- oder Hundeversicherungen werden von allen namhaften Versicherungsunternehmen angeboten – auch hier lohnt sich für Verbraucher ein Preisvergleich.

Kommentar

Die freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung soll Menschen, die ein anderes Versicherungsverhältnis wie beispielsweise eine Pflichtversicherung beendet haben, ermöglichen, auf freiwilliger Basis in eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl einzutreten. Am häufigsten handelt es sich bei den freiwillig Versicherten um Familienversicherte, deren Versicherungsschutz aus Altersgründen erlischt und die sich in diesem Zusammenhang neu orientieren müssen. Auch Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben, können von der Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung profitieren. Ebenso Schwerbehinderte und Menschen, die nach längeren Auslandsaufenthalten nach Deutschland zurückkehren. Grundsätzlich ist es möglich sich freiwillig sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Allerdings gibt es beim privaten Modell einige Einschränkungen. So können sich hier nur Personen freiwillig versichern, die entweder selbstständig oder beamtet sind, studieren oder als Angestellte mehr als 47.700 Euro Jahresgehalt in einem Zeitraum von mindestens drei Jahren nachweisen können. Derlei Besonderheiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht: Sie sind verpflichtet, jeden Antragssteller aufzunehmen, auch chronisch Kranke oder Schwerbehinderte. Einzig gilt die Auflage, dass der potenzielle neue Versicherungsnehmer sein Anliegen schriftlich formuliert und der Krankenkasse seiner Wahl vorlegt. Auch die medizinische Zusatzkrankenversicherung gehört der Gruppe der freiwilligen Versicherungen an.

Dem gegenüber steht die Pflichtversicherung. Diese betrifft den Großteil der Bevölkerung und wird rein juristisch so definiert, dass darunter nichts anderes als die Gesamtheit der Sozialversicherungen, die jeder automatisch mit seinem Gehalt bezahlt, zu verstehen ist. Demnach zählen neben der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung zu den so bezeichneten Pflichtversicherungen innerhalb unseren Sozialstaates.

Kommentar

Private Rentenversicherung wird für viele Berufstätige unverzichtbar

Die Renten sind in Politik und Gesellschaft ein vieldiskutiertes Thema. Dass viel Verunsicherung und Zukunftssorge bei der Auseinandersetzung mit der Altersvorsorge mitschwingt, ist nicht weiter verwunderlich. Denn fest steht: Die Menschen werden immer älter und die Ressourcen immer knapper. Inwieweit ein durchschnittlicher Angestellter, der heutzutage fleißig in die staatliche Rentenversicherung einzahlt, im Alter etwas davon hat, das ist unklar. Doch selbst wenn eine Rente ausgezahlt wird, dann ist davon auszugehen, dass es schwierig wird, mit ihr den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher hat sich die private Rentenversicherung in den letzten Jahren zunehmend als sinnvolle Ergänzung zum staatlichen Modell entwickelt. Einige Selbstständige sind sogar ganz aus der gesetzlichen Versicherung ausgetreten und kümmern sich allein um ihre Rente. Für Angestellte ist dieser Schritt nicht möglich, denn Zahlungen in die Rentenversicherung werden vom Arbeitgeber automatisch einbehalten bzw. eingezahlt. Eine Mischung aus gesetzlicher und privater Rente stellen Riester Rente und Rüruprente dar. Bei diesen Versicherungen handelt es sich um klassische Modelle, die vom Versicherungsnehmer initiiert und abgeschlossen werden müssen. Einmal abgeschlossen, bezuschusst der Staat diese Versicherung jedoch um bestimmte Beträge. Mit Erreichung des Rentenalters werden dann monatliche Summen an den Empfänger ausgezahlt. Sozusagen sind diese beiden Renten ein Tandem aus privaten und staatlichen Einzahlungen und Mitteln. Für wen sich Riester- und Rüruprente lohnen, lässt sich pauschal schwer sagen – zu viele Faktoren schwingen mit. Beispielsweise: Eintrittsalter des Versicherungsnehmer, Familienstand, Anzahl der Kinder, monatliches Einkommen und vieles mehr. Für Selbstständige und Freiberufler eignet sich diese staatlich-private Form der Altersvorsorge nur unter bestimmten Bedingungen. Für alle Interessenten eines solchen Rentenmodells lohnt sich ein umfassender Versicherungsvergleich. In der Regel bieten alle großen Versicherungsunternehmen entsprechende Pakete an, dabei können Preise und Leistungen jedoch stark variieren.

Kommentar

Unfallversicherungen: Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Modellen

Fast jeder hat schon mal von Unfallversicherungen gehört. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Wann greift der gesetzliche Schutz und für welche Fälle eignet sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Zunächst einmal ein paar erklärende Worte zum gesetzlichen Versicherungsschutz bei Unfällen: In diesen Zweig der Sozialversicherung zahlen automatisch alle Angestellten ein. Sie gelten als Pflichtversicherte ebenso wie Kinder und Jugendliche, Studenten, Auszubildende und besondere Berufsgruppen wie Pflegepersonal, Landwirte und Rettungshelfer. Immer wenn sich im Tätigkeitsfeld der pflichtversicherten Personen ein Unfall ereignet, dann ist dies in der Regel ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Je nach Ausmaß des Unfalls treten dann unterstützende Maßnahmen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente in Kraft. Sie dienen Zwecken wie Rehabilitation sowie dem finanziellen Ausgleich in Form von Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen der Betroffenen. Auch werden alle durch den Unfall verursachten Sach- und Personenschäden übernommen.

Doch wer haftet, wenn ein schwerwiegender Unfall in der Freizeit passiert? Zunächst einmal keiner, sofern es sich dabei um einen selbstverschuldeten Unfall handelt. Wird man absichtlich oder unabsichtlich von einer anderen Person verletzt, beispielsweise im Rahmen eines Verkehrsunfalls haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung des anderen. Um im Ernstfall, also nach Freizeitunfällen, auf der sicheren Seite zu sein, hilft nur eine entsprechende private Unfall Versicherung. Fast alle namhaften Versicherungsunternehmen bieten diese innerhalb ihres Leistungsspektrums an. In der Regel gehören zu den festen Bestandteilen eines solchen Vertrags, Vereinbarungen zu Hilfs- und Pflegeleistungen für einen festzulegenden Zeitraum nach dem Unfall, entsprechende Regelungen für den Invaliditätsfall, Unfallrenten, Übernahme von Krankenhaustagegeld für einen mittelfristigeren oder längerfristigeren Krankenhausaufenthalt sowie einige andere Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel zu Unfällen im Ausland sowie möglichen kosmetischen Operationen nach Unfällen.

Kommentare (1)

« Vorherige Einträge