Archiv des MonatsJuli, 2008

Tierkrankenversicherung

Was beim Menschen schon längst Usus ist, sollte auch bei Besitzern von Haustieren sein: eine Krankenversicherung für Haustiere. Tierarztrechnungen können schnell sehr hoch werden und eine unvorhergesehene Belastung für das Hausbudget. Vielleicht frisst der Hund oder die Katze irgendetwas, was nicht verdaut werden kann und im schlimmsten Fall muss dann der Liebling operiert werden. Was beim Mensch ganz bequem die Krankenkasse bezahlt, muss beim Haustier aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Und das kann schnell zum finanziellen Ruin führen. Doch es gibt auch für die Tiere die Möglichkeit, eine Tierkrankenversicherung abzuschließen und sich somit vor hohen Tierarztrechnungen zu schützen. Bei den Versicherungsunternehmen wird bei der Haustierkrankenversicherung meist nach der Größe des Tieres unterschieden: es gibt eine Hundekrankenversicherung, eine Katzenkrankenversicherung und eine Pferdekrankenversicherung.

Alle dieser Versicherungen sind an bestimmte Kriterien gebunden. Ein Hund kann frühestens mit 8 Wochen Lebensalter und spätestens mit 7 Jahren Lebensalter aufgenommen werden. Vorsorge- und Unfallschutz bestehen ab Vertragsabschluss. Bei allen anderen Leistungen muss man drei Monate warten. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht ein Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Die Vertragsbedingungen für Katzen sind ähnlich. Auch sie können frühestens mit 8 Wochen versichert werden, die Altershöchstgrenze liegt hier in der Regel bei neun Jahren. Wobei es Sondermodelle bei den Versicherungsarten gibt, die man direkt mit dem Versicherer absprechen muss. Vorsorge- und Unfallschutz besteht auch hier ab Vertragsbeginn. Sollte die Katze vor Vertragsende versterben oder in andere Hände gegeben werden, endet auch sofort die Versicherung. Die Pferdekrankenversicherung ist etwas komplizierter und umfangreicher. Aber auch hier gilt: Vorsorge- und Unfallschutz mit Vertragsabschluss und Versicherungsauflösung mit Tod oder Verkauf des Pferdes.

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Mopedversicherung - Moped richtig versichern

Mit den warmen Sonnenstrahlen kommen auch die motorisierten Zweiräder aus ihren Verstecken. Jedes Jahr am 1. März beginnt die neue Versicherungsperiode und auch alle Fahrzeuge, die unter 50 Kubik-Zentimeter Hubraum haben benötigen zwei ganz elementare Dinge: zum Einen die Betriebserlaubnis vom Hersteller und ein Kennzeichen von der schutzgebenden Versicherung. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Eine Mopedversicherung beinhaltet folgende Dinge: das Versicherungskennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und auf Wunsch auch eine Teilkaskoversicherung. Wenn dies alles vorhanden ist, steht einem guten Fahrvergnügen nichts mehr im Wege.

Anbieter von Mopedversicherungen gibt es im Internet nahezu wie Sand am Meer. Es macht aber Sinn, mehrere Versicherungen zu vergleichen, denn sie differieren wie bei KFZ-Versicherungen auch im Preis-Leistungsverhältnis. Es ist überwiegend die junge Generation, die Moped fährt und gerade bei dieser sitzt das Geld meist nicht ganz so locker. Umso wichtiger ist es aber, dass hier nicht ohne ausreichende Mopedversicherung gefahren wird, denn kommt es zu einem Unfall wird man nicht selten ein Leben lang dafür bezahlen dürfen. Deshalb sollte man seine Mopedversicherung sehr gewissenhaft wählen und sich gut beraten lassen. Es gibt einige bekannte Anbieter einer solchen Mopedversicherung wie beispielsweise die „gelben Engel“ auch als ADAC bekannt, oder die R+V-Versicherungen.

Die Beitragsberechnung für die Mopedversicherung erfolgt aufgrund verschiedener Angaben zum Alter des Mopedfahrers und natürlich kommt es auch auf die Versicherung selbst an. Man kann grob mit 60,00 – 100,00 Euro pro Saison an Kosten rechnen. Es kommt auch darauf an, ob man eine Teil-Kasko-Versicherung wählt und ob man hier eine Selbstbeteiligung mit einbezieht und wie hoch die Deckungssumme sein soll. Diese Dinge machen die Mopedversicherung natürlich ein Wenig teurer. Es lohnt sich auch, nach Rabatten zu fragen, wenn man bei dieser Versicherung bereits andere Versicherungsverhältnisse hat.

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Wissenswertes zur PKV, der privaten Krankenversicherung

Unser Gesundheitssystem sieht zwei Formen der Krankenversicherung vor: Zum einen die GKV, die gesetzlichen Krankenversicherungen, in denen ein Großteil der Bevölkerung Mitglied ist, oder die PKV, die privaten Krankenkassen. Während die gesetzlichen Anbieter offen für alle Anwärter sind, wenden sich die privaten Krankenkassen an eine relativ kleine Zielgruppe. Dazu zählen unter anderem Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder besser verdienende Angestellte. Laut Geschäftsbedingungen der PKVs gelten Angestellte ab einem Jahreseinkommen von zirka 48.000 Euro und mehr zu den Besserverdienern und haben damit potenzielle Chancen, in eine PKV aufgenommen zu werden. Selbst wenn die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind, empfiehlt sich der Beitritt in private Krankenkassen nicht für jedermann. Denn je älter der Versicherte beim Eintritt ist, desto höher gestalten sich die monatlichen Beiträge. Daher sollten möglichst schon in jungen Jahren die Weichen für eine Versicherungsform gestellt werden.

Ein Vorteil der PKV besteht darin, dass Mitglieder unter dem Strich bis zu 2.000 Euro sparen können. Dafür müssen aber etliche Eckdaten gegeben sein, ansonsten lohnt der Wechsel nicht. Interessenten, die also von einer GKV in eine PKV, wechseln möchten, sollten sich daher umfassend über Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter informieren. Bei den Privaten gibt es ebenso wie bei den Gesetzlichen eine Vielzahl von Unternehmen am Markt, die sich zum Teil durch erhebliche Preisunterschiede voneinander unterscheiden. Zu einem PKV Vergleich ist demnach dringend zu raten. Grundsätzlich ist die Aufnahme in eine PKV aber nicht ganz so leicht: Neben dem Nachweis über die finanzielle Situation müssen Anwärter auch detaillierte Auskünfte über ihren Gesundheitszustand machen. Chronisch Kranke oder Menschen mit hohen Risiken für ein bestimmtes Krankheitsbild können nämlich problemlos von der PKV abgewiesen werden.

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Was ist bei Versicherungen zu beachten, die in Kreditkarten enthalten sind?

Integrierte Versicherungen bieten vor allem bei höherwertigen Gold-Kreditkarten einen kostenfreien Versicherungsschutz an. Die Policen sind in der Regel im Kartenpreis enthalten und müssen nicht extra bezahlt werden. Allerdings können in den Bedingungen Voraussetzungen oder Ausnahmen genannt sein, die der Karteninhaber beachten sollte.

Gemäß der Bedingungen kann der Versicherungsumfang nur auf den Karteninhaber beschränkt sein. Das bedeutet, dass die mitreisende Familie zum Beispiel bei einer Ausland Krankenversicherung keinen Versicherungsschutz besitzt. Als Lösung bieten einige Kartengesellschaften an, dass Zusatzkarten ausgestellt werden, mit denen die Versicherungsleistungen genutzt werden können. Gilt die Versicherung für die komplette Familie, muss der Ehepartner jedoch dauerhaft im Haushalt leben und die Kinder dürfen noch nicht 18 Jahre alt sein.

Versicherungen bei Kreditkarten – Leistungsausschluss ist möglich

Bei den Kartengesellschaften können unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Gültigkeit der Versicherungen gelten. Meist gibt es Leistungen, die zwingend mit der Karte bezahlt werden müssen, um den Versicherungsschutz nutzen zu können. Einige Versicherungen sind aber auch ohne Kartenzahlung gültig.

Leistungsausschlüsse können auch bei anderen individuellen Bedingungen bestehen. So kann beispielsweise die Auslandskrankenversicherung nur bis zu einem Höchstalter gelten. Einige Kreditkartenversicherungen übernehmen eine Kostenerstattung nur dann, wenn kein anderer Leistungsträger die Kosten übernimmt. In der Regel setzt das Versicherungsunternehmen der Kreditkarte voraus, dass kein Zahlungsverzug bei der Bezahlung der Kartensalden besteht. Anderenfalls kann die Versicherung eine Leistungsübernahme ablehnen. Wurde ein Schadensfall vom Karteninhaber mutmaßlich selbst herbeigeführt oder nicht verhindert oder abgemindert, kann die Versicherung ebenfalls die Schadensregulierung verweigern. Einschränkungen können auch bei Warenversicherungen gegen Diebstahl oder Beschädigung der mit der Kreditkarte gekauften Waren bestehen. Hier gilt meist ein Selbstbehalt von 50 oder 100 Euro.

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